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Hier sind alle Hinweise um das Thema Abofalle
:: Abofallen
Seite 1 von 1
Hier sind alle Hinweise um das Thema Abofalle
Alles über Abofallen
Inhaltsverzeichnis
Grundsätzliches
Liste bekannter Seiten
Wer steckt dahinter?
Die Inkassobüros
Die Anwälte
Die Tricks der Abzocker
Kosten sind nicht sofort ersichtlich
Die fälligen Beträge werden ausgeschrieben
Die Kosten stehen unscheinbar irgendwo neben der Anmeldung
AGB ist ein Bild
Extrem kurze Kündigungs-/ Widerrufsfristen
Verschiedene Anmeldeformulare
Spam-Emails
Aufforderung die Seite/den Service erneut zu besuchen/nutzen
Angeblicher Gewinn des eigenen Gewinnspiels
Telefonanruf, dass man von einem Nachbarn/Bekannten eine Nachricht hinterlassen bekommen hat
Einschüchterung über Inkassobüros und Rechtsanwälte
Einschüchterung über "Aufklärungsseiten"
Angebliche Softwareupdates der Playersoftware bei Streamingseiten
Ich bin auf solch ein Angebot reingefallen muss ich zahlen?
Mein Fall ist ein Sonderfall
Ich bin minderjährig, muss ich/ meine Eltern zahlen?
Die Abofallenbetreiber verlangen einen Beweis für meine Minderjährigkeit.
Ich bin aber volljährig, was nun?
Ich habe mich niemals bei solch einer Seite angemeldet.
Mein Widerrufsrecht ist erloschen
Wie muss ich mich verhalten, um nicht zahlen zu müssen?
Warum muss ich nicht zahlen?
Ich habe aber (ausversehen) die Nutzung bestätigt.
Ich habe mich mit falschen Daten angemeldet, ist dies Betrug?
Bin ich über IP/Email rückverfolgbar?
Sollte/Muss ich einen Widerspruch schreiben und diesen per Post ggf. ins Ausland schicken?
Soll ich die Servicehotline anrufen und es telefonisch klären?
Sollte ich einen Anwalt das Schreiben übernehmen lassen?
Die behaupten meine Argumente im Widerspruch gelten nicht
Vorlagen aus dem Internet sollen nicht gültig sein
Das Urteil des Amtsgerichts München gilt nicht bei dem Angebot
Sittenwidrigkeit wegen Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung sei nicht gegeben
Die Preise stehen auf der Startseite
Es soll zu einem rechtsgültigen Vertrag gekommen sein, da man auf den Aktivierungslink geklickt hat.
Die Widerrufsfrist ist abgelaufen, da diese ab der Anmeldung gilt und nicht nach Erhalt der Rechnung.
Ich habe mit dem Setzen des Häkchens auf mein Widerrufsrecht verzichtet.
Minderjährigkeit ist kein Widerrufsgrund
Ich hätte mich als Minderjähriger garnicht anmelden dürfen
Meine Eltern haben gegen die Auffsichts- und Fürsorgepflicht verstoßen
Sie schicken Mahnungen/Zahlungsaufforderungen
Ich habe die Rechnung für das zweite Jahr erhalten.
Ich habe einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten, wie muss ich reagieren?
Die Abofallenbetreiber drohen mir...
..., dass Sie mich anhand meiner IP-Adresse identifizieren können.
... mit einer Anzeige wegen Betruges/Computerbetruges, weil ich ich mich falschen Datenangemeldet habe bzw. die Leistung in Anspruch genommen habe und nicht zahlen will.
..., dass ich einen negativen Schufaeintrag bekomme.
..., dass Sie den Gerichtsvollzieher schicken.
..., mit der Pfändung meines Gehaltes/ meiner Versicherungen.
..., mit einem gerichtlichen Mahnbescheid.
..., mit einer öffentlichen (Nachbarschafts-) Befragung
Ich habe leider schon bezahlt...
..., muss ich jetzt noch das zweite Jahr bezahlen?
..., kann ich mein Geld irgendwie zurück bekommen?
Ich bin trotzdem noch verunsichert.
Wie lange dauert es, bis die Abzocker aufhören mich zu belästigen?
Kann ich die Belästigung durch Mahnungen und Drohungen durch eine Klage stoppen bzw. den Abofallenbetreibern eins auswischen?
Beispielschriftverkehr mit diversen Abofallen
Was kann ich sonst noch tun?
Definitionen
Betrug nach StGB §263
Computerbetrug nach StGB §263
Nötigung nach StGB §240
Inhalt und Grenzen der Personensorge nach BGB §1631
Alle Links/Dateien auf einen Blick
Grundsätzliches
Jeder der das erste Mal auf solch eine Abofalle reingefallen ist, wird wahrscheinlich in Panik geraten. Atmet tief durch, lest euch in Ruhe die Informationen hier durch und lasst den Text wirken. Es ist am Anfang immer schwer sich zu beruhigen, aber sagt zu euch selbst immer wieder: Ich muss nicht zahlen!
Liste bekannter Seiten
Mittlerweile haben sich die Betreiber hunderte Domains gesichert und versuchen mit den Webseiten an euer Geld zu kommen. Dabei wird fast jedes Thema benutzt. Sei es Partnersuche, SMS Versenden, Downloads von normalerweise kostenloser Software oder Kochrezepten. Eine Liste mit bisher bekannten Abofallen befindet sich unter "Listen -> Abofallen"
Wer steckt dahinter?
Auf die hohe Anzahl von Seiten fallen allerdings wenige Personen/Unternehmen, welche diese betreiben. Die Liste befindet sich unter "Listen -> Betreiber"
Die Inkassobüros
Um den Druck für nichtsahnende Opfer zu erhöhen, ist es mittlerweile Gang und Gebe, dass dubiose Inkassounternehmen versuchen die haltlosen Forderungen für die Abofallenbetreiber einzufordern. Die Liste befindet sich unter "Listen -> Inkassounternehmen"
Die Anwälte
Auch einige Anwälte haben erkannt, dass man mit Abofallen leichtes Geld verdienen kann und übernehmen neben den Inkassobüros die Forderungen. Die Liste der Anwälte gibt es unter "Listen -> Anwälte"
Die Tricks der Abzocker
Kosten sind nicht sofort ersichtlich
Viele schreiben die Kosten ans Ende der Seite, sodass man sogar bei Auflösungen von über 1280 scrollen muss, um diese zu finden.
Die fälligen Beträge werden ausgeschrieben
Normalerweise werden Preise in Zahlen und dem €-Zeichen beschrieben. Darauf achten die meisten auch. Die Betreiber nutzen dies aus um ihre Preise durch eine andere darstellung zu verschleiern (z.B. statt 30 € => dreißig € oder dreißig Euro).
Die Kosten stehen unscheinbar irgendwo neben der Anmeldung
Diverse Abofallenbetreiber schreiben die Kosten neben die Anmeldung, um später behaupten zu können, sie seien ohne scrollen sichtbar. Dies ist nicht ganz korrekt. Die Kosten werden meistens in einer Schriftart dargestellt, welche die Augen sehr stark angstrengen. Zudem werden gerne unwichtige Wörter "fett" dargestellt, damit von den eigentlich wichtigen Informationen abgelenkt wird. In den meisten Fällen werden die Kosten nur in den AGB erwähnt, diese man durch eine kleine schnell übersehbare Verlinkung unterhalb der Website einsehen kann.
AGB ist ein Bild
So gut wie jeder Browser unterstütz eine Textsuche. Um zu verhindern, dass der User die Kosten findet, wird der ellenlange Text in ein Bild kopiert. Dadurch steigt die Wahrscheinlichkeit, dass man die Verpflichtungen überliest oder nicht findet.
Extrem kurze Kündigungs-/ Widerrufsfristen
Beliebte Mittel sind die verkürzung der Fristen. Es gilt aber immer mindestens eine 14-tägige Widerrufsfrist und diese darf nicht zum Nachteil des Kunden verändert werden.
Verschiedene Anmeldeformulare
Mittlerweile verwenden die Abofallenbetreiber folgenden Trick. Wenn man über die normale URL auf die Seite kommt, stehen die Kosten sehr leicht und gut erkennbar mitten auf der Seite. Zudem wird eine Zweite Seite verwendet, welche über GoogleAds oder ähnlichen Werbeanbietern angesteuert wird und dort stehen wie gewohnt die Kosten so gut wie garnicht sichtbar irgendwo ganz klein in der Fußzeile bzw fehlen Kosten ganz.
Beispiel: Easyhomespace - Direkte URL und Link via GoogleAds ohne Kostenangabe
Spam-Emails
Neuerdings gibt es auch einige Abofallen, welche sich mittels Spam verbreiten. Angeblich wurden man in nem Nachbarschafts-, Singleportal oder ähnlichem gefunden oder jemand wurde für einen gefunden oder eine nicht abgeholte Nachricht liegt in selbigem Portalen vor. Ist natürlich Schwachsinn. Nur da die Abzocker nicht dumm sind, lassen Sie sich immer wieder was neues einfallen um ahnungslose Internetuser um ihr Geld zu bringen. Egal wie Ihr auf die Seiten gekommen seid, sei es Werbung, Google oder Spammails. Die Forderungen sind und bleiben gegenstandslos. Nicht zahlen!
Aufforderung die Seite/den Service erneut zu besuchen/nutzen
Einige Abofallen versuchen auch über Emails die betroffenen Benutzer nochmals zur Nutzung des "Angebots" zu bringen.
Angeblich soll ein Fehler passiert sein, welcher die Auswertung verfälscht hat und man nochmals das Angebot nutzen soll.
Angeblicher Gewinn des eigenen Gewinnspiels
Da viele keine korrekten Adressdaten angeben, haben sich einige Abofallenbetreiber einen Trick einfallen lassen, um doch noch an die korrekten Adressdaten zu bekommen. Man bekommt eine Emailbenachrichtung, dass man bei deren Gewinnspiel angeblich gewonnen hat und aufgrund der falschen Daten, sei die Zustellung des Gewinns nicht möglich gewesen.
Das ist natürlich Schwachsinn! Das ist wie schon gesagt ein Trick. Geht nicht drauf ein, korrigiert nicht eure Adressen. Den einzigen Gewinn den ihr bekommt ist ne Rechnung mit den gewohnten, ungerechtfertigten und haltlosen Forderungen.
Telefonanruf, dass man von einem Nachbarn/Bekannten eine Nachricht hinterlassen bekommen hat
Mittlerweile bei Abzockern beliebte und bei potentielen Opfern verachtete, nervenaufreibende Methode. Vor allem das Unternehmen Netsolutions FZE mit ihren Nachbarschaft24.net und allen anderen Domains, wurde mit dieser Masche bekannt. Man wird angerufen und eine automatisierte Nachricht versucht einem glaubhaft zu machen, das ein Nachbar, Bekannter oder alter Freund auf einer Seite eine Nachricht hinterlassen hat und man diese nur Abrufen braucht. (Dies ist übrigens versuchter Betrug und sollte zur Anzeige gebracht werden.)
Einschüchterung über Inkassobüros und Rechtsanwälte
Wenn die Drohungen des Abzockerunternehmens nicht fruchten, kommen Inkassobüros und Rechtsanwälte zum Einsatz. Aber keine Sorge, diese schalten sich nicht ein, weil die Abzocker etwa im Recht sind, nein sondern lediglich um die Opfer einzusüchtern und zur Zahlung zu nötigen. Inkassobüros und Anwälte sind keine staatlichen Institutionen und haben dementsprechend nicht mehr Rechte als man selbst. Also auch wenn ihr von nem Anwalt oder so ein Schreiben bekommt, nicht zahlen!. Auch nicht von den immer höher werdenden Forderungen beeindrucken lassen, ihr müsst weder die Anfangs noch die Folgeforderungen begleichen.
Einschüchterung über "Aufklärungsseiten"
Diverse Abzocker/Inkassounternehmen/Anwälte verweisen mittlerweile auf angebliche "Aufklärungsseiten".
Z.B. http://www.aktuelles-inkassorecht.de oder http://www.forderungseinzug.de. (Anmerkung: Die Seiten wurden absichtlich nicht verlinkt, um eine besser Platzung in Suchmaschinen, durch "BackLinks" zu vermeiden)
Alles totaler Blödsinn. Diese Seiten gehören meistens sogar entweder Inkassounternehmen oder Anwälten, welche mit den Abzockern zusammenarbeiten! Es stehen zwar schöne Gerichtsurteile drauf, aber wer genau hinschaut sieht, dass diese mit der Abofallenthematik garnichts zu tun haben. Von daher lasst euch nicht von den schönen und scheinbar aussagekräftigen Überschriften einschüchtern. Lest euch die Texte genau durch, dann seht ihr, dass diese absolut themenentfernt sind.
Diese Methode der Einschüchterung sollte von eurer Seite aus mit einer Anzeige wegen (versuchten) Betruges und Nötigung geahndet werden.
Angebliche Softwareupdates der Playersoftware bei Streamingseiten
Viele Streamingportale, welche urheberrechtlich geschütztes Material zum Ansehen anbieten, kooperieren mittlerweile mit den großen Abofallenbetreibern. Die verwendete Flashplayersoftware zum Abspielen der Filme/Serien wird als angeblich veraltet beschrieben und man wird aufgefordert eine aktuelle Playerversion zu laden. Allerdings wird man nicht auf die Herstellerseite, sondern auf eine Abofalle weitergeleitet. Diese Updatemeldungen können die unterschiedlichste Erscheinungsform haben. U.a. können diese Meldungen so aussehen.
Updatemeldung 1 Updatemeldung 2 Updatemeldung 3 Updatemeldung 4 Updatemeldung 5
Allerdings sollte man einen Blick in de Fußleiste des Browsers werfen, dort sieht man schon vor dem Klicken, wohin der Link führt. Zudem werden diese Links mit Ref-IDs versehen, damit die Betreiber wahrscheinlich nachvollziehen können, welche illegale Seite die meisten "Neukunden" wirbt. Linkadresse in der Fußleiste des Browsers
Ich bin auf solch ein Angebot reingefallen muss ich zahlen?
Kurz gesagt: NEIN. Diese Anbieter setzen auf die Angst der Betroffenen. Sie drohen mit Mahnung, Inkasso, Gerichtsvollzieher oder Gefängnisstrafen. Passieren wird allerdings nichts. Da diese "Verträge" auf etwas dubiosere Art geschlossen werden, hätten diese vor Gericht keinen Bestand.
Link zum Pressebericht des Amtsgerichts München | Link zum Pressebericht des Amtsgerichts München (Word) | Urteil des Amtsgerichts Hamm (Az. 17 C 62/08) | Urteil des Landgerichts Hanau vom 07.12.07, Az. 9 O 870/07
Mein Fall ist ein Sonderfall
Kurz: Nein ist er nicht. Viele glauben, dass Sie ein Sonderfall sind. Allein in diesem Jahr sind in den Verbraucherzentralen des Landes ca 62.000(!) Anfragen zu diesem Thema eingegangen (Stand 2007). Quelle: heise.de.
Letztendlich erhält jeder angemeldete User Zahlungsaufforderung mit Drohungen. Fast jeder erhält Schreiben der Inkassounternehmen und fast jeder erhält Schreiben der verbündeten Anwälte. Aber alle Schreiben sind wertlos und sollen lediglich Angst und Panik machen.
Ich bin minderjährig, muss ich/ meine Eltern zahlen?
Wenn man minderjährig ist, ist es die einfachste Methode. Sofern man unter 18 ist, ist man entweder überhaupt nicht oder nur teilweise geschäftsfähig. Die Betreiber versuchen dann mit solchen Tricks, wie dem §110 des BGB (der "Taschengeldparagraph") an das Geld zu kommen. Auch in diesem Fall nicht zahlen. (Quelle:Verbraucherrechtliches.de - Taschengeldparagraph)
Fakt ist: Solange man unter 18 Jahre alt ist, darf man zwar Verträge abschließen, diese sind jedoch, gemäß §107 BGB und §108 BGB schwebend unwirksam. Das bedeutet, dass die Verträge erst gültig werden, sofern ein gesetzlicher Vertreter seine Zustimmung erteilt, wenn dies nicht geschieht - und das ist in solchen Fällen ratsam - sind diese Verträge nichtig.
Die Abofallenbetreiber verlangen einen Beweis für meine Minderjährigkeit.
Es wird empfohlen, sofern man Minderjährig ist, dies als Widerspruchsargument zu benutzen. Die Reaktion der Abzocker ist immer dieselbe. Die behaupten dieses Argument zählt nicht und man müsse beweisen, dass man minderjährig ist. FALSCH! Die müssen beweisen, dass ihr Minderjährig seid nicht umgekehrt. Sie müssten euch anzeigen, damit im Ermittlungsverfahren euer Alter recherchiert wird. Es ist aber bekannt, dass diese Abzockunternehmen keine Anzeige erstatten.
Ich bin aber volljährig, was nun?
Auch wenn man über 18 Jahre alt ist, ist die Antwort dieselbe wie in den vorherigen Absätzen auch. Nicht zahlen!.
Ich habe mich niemals bei solch einer Seite angemeldet.
Es kann durchaus vorkommen, dass sich jemand mit euren Adressdaten anmeldet oder die Abofallenbetreiber eure Adressen in die Finger kriegen und auf "Gut Glück" euch ne Rechnung schicken. Aber egal ob ihr euch nun angemeldet habt oder nicht. Ihr müsst und sollt nicht zahlen!. Auch müsst Ihr weder Anzeige gegen Unbekannt erstatten noch eure Unschuld beweisen. Das wäre Aufgabe der Seitenbetreiber und die meiden bekanntermaßen alles polizei- und gerichtliche. Also keine Panik es sind leere Drohungen und falsche Informationen.
Mein Widerrufsrecht ist erloschen
Auch setzen Betreiber auf extrem kurze Widerrufsfristen um einen Rücktritt zu verhindern. Manche Widerrufsfristen werden sogar auf 24h festgesetzt. Dies ist nicht zulässig. Das Widerrufsrecht beträgt mindestens 14 Tage nach Belehrung, auch wenn dort nur 1 Tag steht. Die Frist beginnt ab Zustellung der Email mit den Hinweis des Widerrufsrechtes. Aber auch alle diejenigen, bei denen selbst 14 Tage vergangen sind => Keine Panik. Auch in diesem Fall könnt ihr noch widersprechen. Der Grund ist einfach: Man muss ausdrücklich über sein Widerufsrecht belehrt werden und diese Belehrung geht über ein kleines Häckchen weit hinaus. Da man aber so gut wie nie, über seine Rechte aufgeklärt wird, verfällt quasi diese Frist von 14 Tagen. Ich habe mal eine treffende Textpassage aus einer Vorlage der Verbraucherzentrale Bayern
Zitat:
Letztlich mache ich hiermit hilfsweise von meinem Widerrufsrecht als Verbraucher Gebrauch. Ihre Widerrufsbelehrung genügt meines Erachtens nicht den gesetzlichen Anforderungen, weswegen ein Widerruf auch nach Ablauf von zwei Wochen noch möglich ist.
Wie muss ich mich verhalten, um nicht zahlen zu müssen?
Es wird oft empfohlen, es einfach zu ignorieren. Dies kann man tun ohne großartige Konsequenzen befürchten zu müssen.
Die optimale Vorgehensweise ist aber, nach der ersten Zahlungsaufforderung einen schriftlichen Widerspruch (als Einschreiben am besten mit Rückschein versenden) zu schicken. Die Kosten des Einschreibens sind bei der Deutschen Post nachzulesen.
Falls ihr euch mit falschen Daten angemeldet habt, reicht vorerst auch ein Widerspruch via Email. So braucht ihr im nachhinein eure richtige Adresse auch nicht offenbaren. Ein Widerspruch durch ein Eisnchreiben ist der offizielle und völlig korrekte weg, allerdings ist es bei dem momentanen Stand der Dinge auch nicht nachteilig, via Email, normalem Brief zu widersprechen oder es gänzlich zu ignorieren.
Wenn ihr widersprechen möchtet, kann man u.a folgende Begründungen verwenden:
Minderjährigkeit
nicht selbst angemeldet
Kosten nicht sofort ersichtlich
Das Gerichtsurteil vom Amtsgereicht in München vom 16.1.07, AZ 161 C 23695/06 Link zum Urteil
Sittenwidrigkeit wegen Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung Bürgerliches Gesetzbuch §138
Anfechtbarkeit wegen Irrtums Bürgerliches Gesetzbuch § 119
Urteil des Landgerichts Hanau vom 07.12.07, Az. 9 O 870/07 (Quelle: wettbewerbsrecht-kanzlei.de)
Verstoß gegen den Grundsatz der Preisklarheit und Preiswahrheit §1 Preisangabenverordnung
Urteil des Amtsgerichts Hamm Az. 17 C 62/08 (Quelle: justiz.nrw.de)
Urteil des Landgerichts Frankfurt (LG Frankfurt 3-08 O 35/07)
Mittlerweile findet man auch Zahlreiche Vorlagen in diversen Suchmaschinen. Alternativ kann man sich unter "Tips & Tricks" im Widerspruchsgenerator seinen Widerspruch mit wenigen Mausklicks erstellen.
Zudem ist es eine gute Idee einen Screenshot der Abofalle zu machen und am besten die ganze Seite lokal speichern. Dies kann man mit den Browser über "Datei->Speichern unter" machen.
Dies hat den den Vorteil, dass ihr dann immer beweisen könnt, wie die Seite zu der Zeit eures Falls ausgesehen hat. Abofallenbetreiber passen ab und an ihr Design an, damit sie wieder von in einer gesetzlichen Grauzone agieren können.
Warum muss ich nicht zahlen?
Es häufen sich in letzter Zeit die Fragen, ob man jetzt wegen dieser oder jener Aktion jetzt doch zahlen muss.
Man kann es nicht oft genug sagen: Ihr müsst nicht und sollt nicht zahlen. Bedauerlicherweise sind die Betreiber von Abofallen keine Idioten. Sie versuchen immer wieder mit neuen noch nicht so bekannten Tricks euch zum Zahlen zu bringen. Trotzdem nicht zahlen! Auch versuchen diese Anbieter mittlerweile alle hier genannten Begründungen mit fadenscheinigen Argumenten zu entkräften. Egal was Sie sagen, dass es trotzdem Betrug ist oder es nicht zählt, dass ihr minderjährig seid. Dies ist alles Quatsch. Deswegen wird hier auch immer Versucht alle Aussagen so gut es geht mit verschiedenen seriösen Quellen zu belegen.
Ich habe aber (ausversehen) die Nutzung bestätigt.
Diese Angebote fordern in der Regel eine Emailadresse. Mit dem Klicken eines Links bzw. mit dem Einloggen mit den Benutzerdaten, werden den zahlreichen Opfern die Bestätigung und Anerkennung des Dienstes und deren AGB vorgeworfen. Aber auch melden sich viele bei diesen dubiosen Dienstleistern an, erkennen ihren Fehler und kündigen oder geraten in Panik und schicken statt eines Widerrufs eine Kündigung. Wie schon oben beschrieben, wird dieses fadenscheinige Argument der angeblichen Bestätigung dazu verwendet, um viele Geschädigte zum Zahlen zu nötigen. Macht aber nichts. Auch wenn ihr euch wissentlich da angemeldet habt, besteht kein einziger Grund zu zahlen.
Bedeutet eine Bestätigung nicht automatisch, dass man die versteckten Kosten gefunden hat.
greift noch der Aspekt "Sittenwidrigkeit wegen Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung".
wird man nicht ausreichend über seine Rechte und auch über die Kosten aufgeklärt. Von daher keine Panik, wenn ihr eine Kündigung geschrieben habt.
Man kann die Zahlungsaufforderung wegen Irrtums anfechten (BGB §119)
Die Meinung von Verbraucherschutzjurist Ronny Jahn
Zitat:
Sollte dies der Fall sein, bleibt noch immer die Anfechtung nach § 119 Abs. 1 BGB wegen eines Irrtums. Wenn man davon ausgeht, dass objektiv mit der Anmeldung eine Vertragserklärung für ein kostenpflichtige Angebot abgegeben, der Nutzer dies jedoch nicht wollte, so kann er seine Erklärung wegen dieses Irrtums anfechten. Dies muss allerdings unverzüglich nach nach Kenntnisnahme vom Anfechtungsgrund erfolgen. Entscheidend ist hierbei der Moment man erfährt, dass mit der Anmeldung gleichzeitig ein kostenpflichtiger Vertrag abgeschlossen wurde. Mangels Schutzbedürfnis haben die Seitenbetreiber in aller Regel auch keinen Schadensersatzanspruch nach § 122 BGB, da sie häufig den Irrtum veranlasst haben. Sie nehmen bewusst in Kauf, dass potentielle Kunden die möglichen Kosten übersehen. Hierfür spricht oft auch die Tatsache, dass die Zahlungsaufforderung erst nach der vermeintlichen Widerspruchsfrist verschickt wird und vorher ein entsprechender Hinweis per E-Mail nicht erfolgt.
Egal mit welchen Drohungen, solche Betrüger kommen, gilt wie immer: NICHT zahlen.
Ich habe mich mit falschen Daten angemeldet, ist dies Betrug?
Nein, es ist kein Betrug. Betrug setzt einen Vorsatz der Bereicherung auf Kosten anderer voraus. Und jemand, welcher glaubt das Angebot sei kostenlos, handelt nicht in dieser Absicht. Siehe dazu auch den Punkt: "Die Abofallenbetreiber drohen mir..." mit dem Unterpunkt "... mit einer Anzeige wegen Betruges, weil ich ich mich falschen Datenangemeldet habe bzw. die Leistung in Anspruch genommen habe und nicht zahlen will". Es ist übrigens egal welche Daten nicht der Wahrheit entsprechen. Egal ob der Name, Adresse, Alter oder alles, es ist NIEMALS Betrug.
Bin ich über IP/Email rückverfolgbar?
Theoretisch ja, praktisch allerdings nicht. Eine Identifierzung anhand der IP oder Emailadresse ist zwar möglich, aber auf grund der Datenschutzgesetze in Deutschland dürfen weder Provider wie T-Online oder Arcor, noch Mailanbieter wie GMX einfach an Privatunternehmen Identitäten rausgeben. Weiteres beim Punkt "Die Abofallenbetreiber drohen mir..." mit dem Unterpunkt "..., dass Sie mich anhand meiner IP-Adresse identifizieren können"
Sollte/Muss ich einen Widerspruch schreiben und diesen per Post ggf. ins Ausland schicken?
Eine Mittlerweile häufig gestellte Frage: Wie sollte man sich am besten Verhalten? Die absolut und rechtlich korrekte Vorgehensweise ist ein schriftliche Widerspruch verschickt via Einschreiben mit Rückschein. Allerdings dreht sich keiner einen Strick wenn er nur via E-Mail einen Widerspruch schreibt oder es von vornerein komplett ignoriert. Ich empfehle zumindest einen Widerspruch mittels E-Mail, aber ihr könnt es auch ganz ignorieren (mit Ausnahme von gerichtlichen Mahnbescheiden).
Sollte die Firma im Ausland sitzen, spart euch das Porto. Es wird wahrscheinlich eine Briefkastenfirma sein.
Soll ich die Servicehotline anrufen und es telefonisch klären?
Nein. Ihr braucht und sollt nicht bei diesen Hotlines anrufen. Die Abzockerunternehmen und die dazugehörigen Servicecenter sind an keiner Klärung interessiert. Diese fordern einfach weiterhin ungerechtfertigt euer Geld. Ein Anruf bewirkt lediglich, dass ihr zwei Mal abgezockt werdet. Hinter den Rufnummern lauern meist teure Hotlinenummern.
Sollte ich einen Anwalt das Schreiben übernehmen lassen?
Die Frage stellen sich einige. Sollte ein eigener Anwalt, das ganze übernehmen? Anwälte können im Grunde nicht mehr machen, als Ihr selbst. Diese können nur auch nur die bestehenden "Nichtzahlgründe" aufführen und mit den jeweiligen Paragraphen stützen. Aber einen Vorteil bringt es nicht. Anwälte kosten Geld und das kann man sich sparen, nur weil man einen Widerspruch selbst schreibt, verliert er nicht seine Rechtsgültigkeit. Letztendlich habt ihr nur einen Widerspruch auf schönerem Briefpapier.
Die behaupten meine Argumente im Widerspruch gelten nicht
Vorlagen aus dem Internet sollen nicht gültig sein
Die meisten werden sicherlich eine Vorlage verwenden. Entweder von anderen Usern oder den Verbraucherzentralen. Den Geprellten wird oft versucht weis zu machen, dass diese nicht rechtskräftig/gültig seien. Diese Widersprüche egal ob selbst geschrieben oder eine abgeänderte Vorlage sind gültig. Solange alle wichtigen Informationen wie Vertragsnummer, Widerspruchabsicht und Argumente drin sind, sind diese gültig.
Das Urteil des Amtsgerichts München gilt nicht bei dem Angebot
Sofern ihr mit dem Urteil argumentiert habt, kann eine Antwort kommen, dass diese Urteil nicht auf deren Seite zutrifft, da es z.B. rechts neben der Anmeldung steht. Teils wird einem gar bei der Erwähnung gleich angedroht mit dieser Aussage vorsichtig zu sein, ansonsten drohe eine Verleumdungs- oder Unterlassungklage, welches aber nur das Opfer einschüchtern soll. Das ist alles Unsinn. Das Gesetz besagt, dass die Kosten sofort und leicht ersichtlich sein müssen. Nur weil die Kosten in der Mitte stehen, heißt es nicht, dass diese auch lesbar sind. Viele Abzocker nutzen extrem kleine Schriftgrößen und schwer lesbare Schriftarten bzw schreiben unwichtige Wörter fett, um so von den wichtigen Informationen (den Kosten) abzulenken. Da leider nirgends festgeschrieben steht, wie Kosten anzugeben sind (Schriftgröße, -art etc) ist dies eine Grauzone. Dieser Umstand macht es allerdings nicht zwangsläufig auch legal).
Sittenwidrigkeit wegen Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung sei nicht gegeben
Wenn man mit Sittenwidrigkeit argumentiert, wird die Reaktion meistens folgende sein. Es wird mit extrem hohen Kosten geredet, welche durch die Redaktion, die Pflege oder das Beschäftigen von Wissenschaftlern verursacht wird. Tja selbst wenn es so wäre, man bezahlt für eine Dienstleistung und nicht die dadurch anfallende Arbeit der Angestellten.
Die Preise stehen auf der Startseite
In den meisten Fällen tun sie dieses sogar. In Deutschland ist es allerdings Pflicht die Preise gut sichtbar und sofort erkennbar zu platzieren. Gut sichtbar bedeutet demnach nicht in Schriftgröße 4 irgendwo hinzuschreiben. Zudem wird bei der Preisangabe eine "augenunfreundliche" Schriftart verwendet, sowie werden völlig unbedeutende Wörter fett hervorgehoben um noch besser von den eigentlichen Kosten abzulenken. Wie gesagt, dies ist in Deutschland (wahrscheinlich auch Österreich und Schweiz) nicht zulässig und das "Argument" fadenscheinig.
Es soll zu einem rechtsgültigen Vertrag gekommen sein, da man auf den Aktivierungslink geklickt hat.
Wie alle anderen "Argumente" ist das natürlich völliger Unsinn. Es kommt noch lange kein rechtsgültiger Vertrag zustande, nur weil man auf einen Link klickt. AktivierungsLinks sind heutzutage üblich um die Emailadresse zu bestätigen, aber kein Mittel um Verträge abzuschließen. Das wäre ja so, wenn man von einem Autohändler aufgefordert wird jetzt Geld zu bezahlen, da man ja mit dem Betreten des Autohauses bestätigt hat, dass man ein Auto kaufen will.
Die Widerrufsfrist ist abgelaufen, da diese ab der Anmeldung gilt und nicht nach Erhalt der Rechnung.
Auch falsch. Die Widerrufsfrist gilt ab der Belehrung über selbige. Normalerweise wird man über seine Widerrufsfrist bei der Anmeldung, da diese Abofallen allerdings darauf ausgelegt sind, dem Reingefallenen glaubhaft zu machen, dass das genutzte Angebot kostenlos ist und demnach auch keinen Widerruf benötigt. In solchen Fällen findet die Belehrung eben nicht statt. Da man im Grunde nie über sein Widerrufsrecht aufgeklärt wird, kann man auch noch nach 4 Wochen oder 4 Monaten widersprechen.
Ich habe mit dem Setzen des Häkchens auf mein Widerrufsrecht verzichtet.
Es wird gerne behauptet, dass es gültig sei, dass man durch das Setzen eines kleinen Häkchens und ein sehr leicht übersehbarer Hinweis auf sein Widerrufsrecht verzichtet bzw. dieses erlöscht. Ist natürlich völliger Unsinn und wurde auch von einem Gericht bestätigt Urteil des Landgerichts Mannheim (Az. 2 O 268/08)
Minderjährigkeit ist kein Widerrufsgrund
Doch ist er. Personen unter 18 Jahren dürfen zwar Verträge abschließen, allerdings sind diese gemäß §107 BGB und §108 BGB schwebend unwirksam, bis ein gesetzlicher Vertreter die Zustimmung erteilt. Ansonsten sind die "Verträge" ungültig.
Ich hätte mich als Minderjähriger garnicht anmelden dürfen
Der Hinweis, welcher auf einigen Seiten zu finden ist, dass die Nutzung erst ab 18 ist, ist völlig unzureichend. Von daher ist es weder Betrug noch Erschleichung von Leistungen. Es ist vermutlich sogar gewollt, dass sich Minderjährige anmelden, da diese noch besser unter Druck gesetzt werden können.
Meine Eltern haben gegen die Auffsichts- und Fürsorgepflicht verstoßen
Dieses Argument wird mittlerweile gerne genutzt, wenn Eltern für ihre Kinder einen Widerspruch einlegen. Man hätte gegen §1631 des BGB verstoßen und es würden "weitreichende Konsequenzen in strafrechtlicher sowie in zivilrechtlicher Hinsicht nachsich ziehen". Man verstößt nicht gegen die Fürsorgepflicht, wenn sich die Kinder auf vermeintlich kostenlosen Seiten anmelden und dann von Abofallenbetreibern genötigt und erpresst werden. Zivilrechtliche Konsequenzen sind ebenfalls totaler Müll, da eben kein Schaden entstanden ist und zu guter letzt steht im §1631 nichts von Auffsichtspflicht (müsste woanders zu finden sein)
Sie schicken Mahnungen/Zahlungsaufforderungen
Solche Mahnungen werden noch einige ins Haus/in den Posteingang flattern. Diese kann man nach einem schriftlichen Widerspruch aber getrost in den Müll (virtuell oder real) werfen. Wichtig: Werft die Mahnungen nicht ungelesen in den Müll. Es ist zwar noch nicht vorgekommen, aber einen gerichtlichen Mahnbescheid darf man nicht ignorieren. Immer erst kontrollieren ob es ein Bescheid des zuständigen Amtsgerichts ist (allerdings keine Panik. Schaut euch einfach den Punkt "Ich habe einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten an"). Dies gilt auch für beauftragte Inkassounternehmen. Diese fordern den Betrag ein, ohne in der Regel zu prüfen, ob diese Forderung überhaupt gerechtfertigt ist. Es ist auch nicht selten, dass die Inkassobüros, den Betreibern der Abofalle selbst bzw. einem Freund, Bekannten oder Kollegen gehören.
Ich habe die Rechnung für das zweite Jahr erhalten.
Die zweite Rechnung für das zweite Abojahr ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Diese kann man getrost ignorieren. Wenn man im ersten Jahr schon den Forderungen widersprochen hat, ist das völlig ausreichend. Falls man im ersten Jahr keinen Widerspruch eingelegt hat, macht es das ganze auch nicht schlimmer, man kann es auch unbeantwortet ignorieren. Wichtig ist lediglich Schreiben von Behörden nicht Links liegen zu lassen. Diese sind allerdings in all den Jahren nicht aufgekommen.
Ich habe einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten, wie muss ich reagieren?
Es ist nach aktuellem Stand noch nicht vorgekommen, dass ein Abzockerunternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid geschickt hat, aber falls diese irgendwann mal auf die Idee kommen, keine Panik.
Ein gerichtliche Mahnung ist nicht so schlimm wie man anfangs denkt. Jeder kann ein einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken. Man muss lediglich einen Antrag ausfüllen und beim zuständen Amtsgericht eine Art Bearbeitungsgebühr bezahlen. Das Amtsgericht überprüft NICHT die Rechtmäßigkeit der Forderung. Daher ist es wie schon erwähnt wichtig alle Schreiben zumindest mal anzusehen. Falls ein gerichtlicher Mahnbescheid dabei ist, einfach einen Widerspruch schreiben und abschicken. Sollte dies nicht getan werden, werden die Forderungen der Abzocker legitim. ABER nach einem Widerspruch geht diese Angelegenheit ans Gericht und wird in einer Hauptverhandlung behandelt. Dort sieht es dann wieder ganz ganz düster für die Abofallenbetreiber aus.
Die Abofallenbetreiber drohen mir...
..., dass Sie mich anhand meiner IP-Adresse identifizieren können.
Auch drohen solche Abzocker gerne mal mit Strafverfolgung und da sie ja die IP-Adresse haben, geht das anscheinend sehr leicht. Eben nicht. Man kann ohne Probleme mit einem Einzeiler in PHP und Co die IP-Adresse des Clients auslesen. Die IP wird in Netzwerken (auch dem Internet) grundsätzlich immer mitgeschickt. Sonst wüsste die Endstelle garnicht wohin die Antwort geschickt werden soll. Man kann zwar einer IP einen Anschluss zuordnen, aber diese Adressdaten zu einer IP zuzuordnen, darf nur die Staatsanwaltschaft einfordern, wenn eine Straftat begangen und eine Anzeige aufgegeben wurde.
Da sich diese Angebote rechtlich schon in einer sehr dunkelgrauen Zone befinden, werden diese Abzocker niemals Anzeige erstatten und sich somit selbst ans Messer liefern.
... mit einer Anzeige wegen Betruges/Computerbetruges, weil ich ich mich falschen Datenangemeldet habe bzw. die Leistung in Anspruch genommen habe und nicht zahlen will.
Auch ein beliebtes Druckmittel um die Opfer weiter einzuschüchtern und sie zur Zahlung zu nötigen. Es ist absoluter Quatsch. Wer auch solche Abofallen reingefallen ist, hat keinen Betrug begangen, selbst wenn er sich mit falschen Daten angemeldet hat.
Das gleiche gilt auch bei der Drohung, dass die ganze Sache an das Bundeskriminalamt weitergeleitet wird.
Zitat:
Zitat von Verbraucher Zentrale Berlin
Betrug setzt die Absicht voraus, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zum Schaden anderer zu verschaffen. Wer nur ein Gratis-Angebot annehmen will, handelt wohl kaum in dieser finsteren Absicht.
Das gleiche gilt auch für das mittlerweile sehr gerne benutzte Schlagwort Computerbetrug nach §263a. Das ist wie der normale Betrugsvorwurf absoluter Quatsch. Auch beim Computerbetrug wrid die Absicht der Bereicherung vorausgesetzt und diese ist von Seiten des Benutzers (Abofallenopfers) einfach nicht gegeben. Weder beim Betrug noch beim Computerbetrug.
Zudem gibt es ein "das Recht auf Lüge". Bedeutet sofern gewisse persönliche Daten für einen Vertragsabschluss nicht notwendig sind, darf man dort falsche Angaben machen.
Zitat:
Generell sollte folgender Tipp beachtet werden: Menschen und Stellen, die man nicht kennt und denen man nicht vertraut, nur das Allernötigste offenbaren. Erscheinen bestimmte Fragen dubios, unbedingt nachfragen, was das soll. Es macht Sinn, eher auf ein Angebot zu verzichten als persönliche Angaben zu machen, die den Gegenüber nichts angehen und die möglicherweise missbraucht werden können. Besteht der Gegenüber auf bestimmten Angaben und will man auf ein Angebot nicht verzichten, ist es auch möglich, Phantasieangaben zu machen. Dies ist zulässig, es gibt also ein "Recht auf Lüge", wenn die Angaben für den Vertragsabschluss nicht benötigt werden.
Es ist kein Fall bekannt, dass jemals von solchen Betreibern Anzeige wegen Betruges gestellt worden ist, geschweige denn ein Opfer wegen Betruges verurteilt wurde.
Denkt immer daran, diese Abzocker versuchen euch zu betrügen, nicht ihr sie.
Bei seriösen Unternehmen z.B. Alternate, Ebay und Co sieht es anders aus, dort werden die persönlichen Daten wie Name und Adresse benötigt.
..., dass ich einen negativen Schufaeintrag bekomme.
Die Schufa ist im Grunde nur dafür da um eine Überschuldung einer Person zu verhindern. Durch die Schufadatenbank wird die Bonität einer Person ermittelt. Diese Informationen soll Unternehmen und vor allem den Schuldner schützen. Ein Automobilhändler darf z.B. die Zahlungsfähigkeit eines Kunden überprüfen und ihm ggf. einen Ratenkauf verweigern.
Ein Schufaeintrag wird meist von einem negativen Denken begleitet, da man u.U. dann andere Kredite verweigert bekommt. Diese Abofallen wollen dieses Denken nutzen um weiter Angst und Verzweiflung zu schüren, um dann doch noch Geld zu kassieren. Aber wie schon so oft erwähnt. Deren Forderung ist ungerechtfertigt, ihr habt keine Schulden bei diesen Betreibern und erhaltet demnach auch keinen Schufaeintrag.
..., dass Sie den Gerichtsvollzieher schicken.
Das wird niemals eintreffen. Ein Gerichtsvollzieher ist ein Beamter der Justiz. Dieser darf nur mit einem gerichtlichen Vollstreckungstitel (z.B. Urteil oder Mahnung (ausgeschlossen Mahnungen von Inkassobüros etc), euren Besitz pfänden. Damit der Gerichtsvollzieher wirklich kommt, müsstet ihr 1. nicht in der Lage sein die Schuld mit Geld zu begleichen und 2. müsstet ihr dazu verurteilt werden. Eine Verurteilung wird ein Gericht bewirken kann aber auch dadurch erwirkt werden, indem man auf einen gerichtlichen Mahnbescheid nicht reagiert.
..., mit der Pfändung meines Gehaltes/ meiner Versicherungen.
Es ist auch schon häufiger die Drohung verfasst worden, dass wenn man nicht zahlt, sein Gehalt bzw seine Versicherungen (z.B. Rente-, Lebensversicherung oder vermögenswirksame Leistungen) gepfändet bekommt.
Schwachsinn: Wie bei einem Gerichtsvollzieher muss ein gerichtlicher Vollstreckungsbescheid vorliegen.
..., mit einem gerichtlichen Mahnbescheid.
Da teilweise die leeren Drohungen mit Anwalt und Inkasso nicht mehr fruchten, sind einige Abofallenbetreiber dazu übergeganen mit gerichtlichen Mahnbescheiden zu drohen bzw diesen anzukündigen. Es wird mit fast 100%iger Wahrscheinlichkeit eine Drohung bleiben, da nach einem Widerspruch gegen diesen Mahnbescheid die Forderung entweder verfällt oder sofern es der Antragsteller wünscht, gerichtlich geprüft. Letzteres wollen diese Betreiber allerdings vermeiden, da kein rechtlicher Anspruch auf das Geld besteht. Zudem ist ein gerichtlicher Mahnbescheid mit Kosten verbunden und diese wollen ebenfalls von Betreibern vermieden werden.
..., mit einer öffentlichen (Nachbarschafts-) Befragung
Diese Methode drohen meist Anbieter von Abofallen mit erotischen Inhalten an. Es soll somit die Scham des Betroffenen gezielt ausgenutzt werden, um Ihn zur Zahlung zu bewegen. Es werden sicherlich keine Umfragen in der Nachbarschaft mit der gespeicherten MAC-Adresse oder dem WLAN-Netzwerk durchgeführt werden. In solchen Fällen sollte sogar in Anbetracht gezogen werden Strafanzeige zu stellen.
Ich habe leider schon bezahlt...
..., muss ich jetzt noch das zweite Jahr bezahlen?
Es ist ärgerlich, wenn man zu spät auf die rettenden Informationen gestoßen ist und den Betrag bezahlt hat. Aber weil ihr das erste Abojahr bezahlt habt, heißt es noch lange nicht, dass ihr das zweite auch bezahlen müsst. Schreibt einen Widerspruch und erklärt, dass Ihr von den haltlosen Drohungen eingeschüchtert wurdet und der zur Zahlung genötigt wurdet und keinesfalls den Vertrag anerkennt.
..., kann ich mein Geld irgendwie zurück bekommen?
Man kann ein Schreiben verfassen, indem man das bereits gezahlte Geld zurückfordert. Dieser Forderung kann man Nachdruck verleihen, indem man die Absicht bekundet über zivilrechtliche Schritte, das unrechtmäßig erhaltende Geld zurückfordert. Ihr müsst den Anwalt zwar selbst bezahlen, aber es ist durchaus möglich diese Kosten mit einzuklagen, sodass der Abofallenbetreiber den Beitrag und die Gerichts- und Anwaltskosten bezahlen muss.
Ich bin trotzdem noch verunsichert.
Falls euch nach dem Lesen dieses Threads immernoch Zweifel bleiben und ihr noch eine Bestätigung braucht, dann kann ich euch nur die Verbraucherzentrale eurer Stadt empfehlen. Link zur Verbraucherzentrale. Danach wählt ihr euer Bundesland aus.
Allerdings ist der Service der Verbraucherzentralen in der Regel nicht kostenlos.
Die Preise können sich unterscheiden, aber rechnen könnt ihr mit ca. 25€ (dies beinhaltet eine Beratung + Korrespondenz)
Wie lange dauert es, bis die Abzocker aufhören mich zu belästigen?
Das ist schwer zu sagen, da es verschiedene Betreiber sind kann es zwischen ein paar Wochen und mehr als einem Jahr dauern, bis diese aufgeben und ablassen.
Generell könnt ihr die Zeitspanne kürzen indem ihr einmal widersprecht und den Rest ignoriert.
Zusätzlich können Anzeigen wegen Belästigung und Nötigung etc bewirken, dass die Betreiber aufhören.
Kann ich die Belästigung durch Mahnungen und Drohungen durch eine Klage stoppen bzw. den Abofallenbetreibern eins auswischen?
Kurz gesagt: JA! Man kann mit einer sogenannten "negativen Feststellungsklage". Es besteht zwar ein relativ kleines Kostenrisiko, aber in bisher allen bekannten Verfahren haben Gerichte festgestellt, dass kein Anspruch auf das Geld des Klägers bestünde. In der Regel lenken die Abofallenbetreiber ein, gaben eine entsprechende Erklärung ab und übernahmen alle Kosten.
Zitat:
Zitat von vzhh.de
Wer möchte die Gauner verklagen? Einige Verbraucher haben, um dem Mahnungsspuk ein Ende zu setzen, ihrerseits die Betreiber der Abofallen verklagt. Das Gericht sollte feststellen, dass kein Anspruch bestünde („negative Feststellungsklage“). Bislang gingen die bekannten Verfahren positiv aus. Die Gegenseite lenkte ein, gab die entsprechende Erklärung ab und übernahm alle Kosten.
Wer möchte das auch? Schicken Sie eine mail an verbraucherrecht@vzhh.de . Es handelt sich aber nicht um eine Sammelklage, sondern man muss als Kunde individuell auf Unterlassung klagen. Es besteht ein (geringes) Kostenrisiko, andererseits die Chance, dass der „Gegenseite“ erhebliche Kosten entstehen und dass das Bombardement der Mahnungen gestoppt wird. Wir nennen Ihnen Anwälte, die mit solchen Verfahren bereits Erfolg hatten.
Quelle: vzhh.de (Stichwort "Wer möchte die Gauner verklagen?"
Beispielschriftverkehr mit diversen Abofallen
In den oberen Punkten wurde viel geraten, beruhigt und viele Widerspruchsgründe genannt. Trotzdem kommt es noch sehr häufig vor, dass User hier schon fast verängstigt nach möglichen Konsequenzen fragen oder einfach nicht wissen, was sie schreiben sollen, da die Abofallenbetreiber mittlerweile auf die Standardvorlagen der Verbraucherzentralen mit Pseudoargumenten reagieren.
Deswegen habe ich in Zusammenarbeit mit geschädigten ein PDF erstellt, welche diverse Schriftverkehre festhält. Danke an alle, welche geholfen dieses Dokument zu erstellen.
In diesem Dokument wird sehr gut dargestellt, dass diese Abofallenbetreiber immer mit der gleichen oder ähnlichen Masche kommen, um ahnungslosen Internetusern Geld abzuknöpfen. Es soll als Beruhigung und Anregung für eigene Widersprüche dienen.
Anmerkung: Es wurden die persönlichen Daten, sowie Kundennummern etc aus den Schriftverkehren entfernt, sollte ich dennoch einen Namen, Handy-Nr, Datum, Kundennummer übersehen haben, bitte meldet es umgehend bei mir via E-Mail, damit ich es korrigieren kann.
Schriftverkehr zwischen Geschädigten und Betreibern
Was kann ich sonst noch tun?
Für einen selbst reicht ein Widerruf/Widerspruch und danach kann man alles folgende ignorieren. Wenn ihr trotzdem auch für die Allgemeinheit etwas tun wollt, könnt ihr mehrere Dinge tun:
Anzeige bei der Polizei erstatten, wegen:
Betruges - Diese sollte grundsätzlich gestellt werden, da diese mit fragwürdigen Methoden versuchen an das Geld von ahnungslosen Internetusern zu kommen
Nötigung - Sofern man ständig dazu aufgefordert wird zu zahlen und auch mit rechtlichen Schritten oder anderen Konsequenzen gedroht bekommt, erfüllt dies den Tatbestand der Nötigung
Verleumdung - Man wird auch gerne wegen Betruges bezichtigt, was in dem Fall der Abofallen absoluter Schwachsinn ist. Keiner möchte sich gerne als Betrüger bezeichnen lassen. Von daher Anzeige wegen Verleumdung
Die Bank welche das Konto zur Verfügung stellt informieren - Auch Banken finden es nicht amüsant, wenn ihre Dienstleistung dazu genutzt wird um sich mit betrügerischen Machenschaften zu bereichern. Eine Beschwerde an die Bank, welche bei den Mahnungen, Inkassobriefen etc angegeben wird, hat auch schon zu diversen Einfrierungen der Konten geführt.
Die SCHUFA Holding AG informieren - Es wird sehr oft mit Schufaeinträgen gedroht, diese "Unternehmen" sind aber in keinsterweise Partner der SCHUFA Holding AG und die SCHUFA ist in der Regel sehr daran interessiert, wenn jemand mit ihnen ungefragt droht.
Bei der zuständigen Anwaltskammer beschweren - Nach Inkasso und Drohungen gibt es noch genügend Anwälte, welche auf den Goldesel Abofalle aufspringen wollen. Wenn ihr ein Schreiben von einem Anwalt bekommt, beschwert euch bei der zuständigen Anwaltskammer. Anwälte wie Katja Günther dürfen mittlerweile um ihre Zulassung bangen. Quelle
Letztendlich stellt sich die Frage, was bringt das Ganze? Im ersten Moment nicht viel, aber die Masse machts. Wenn Hunderte bis Tausende Anzeigen gegen die selben Firmen bzw Personen gestellt werden, dann verleihen diese dem Ganzen eine ganz andere Priorität und vielleicht wird auch der Gesetzgeber mal aktiv und unternimmt generell etwas gegen solche Seiten.
Definitionen
Hier werden diverse Definitionen von Begriffen beschrieben, worauf sich im Text bezogen wird.
Betrug nach StGB §263
Zitat:
Zitat von StGB §263
Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Der Versuch ist strafbar.
Quelle: dejure.org
Bedeutet einfach: Wer sich auf Kosten anderer bereichert bzw. dies versucht macht sich Strafbar. Dies gilt ebenfalls, wenn man dies mit falschen Informationen, Un- oder Halbwahrheiten versucht bzw durchführt (so wie es die Abofallenbetreiber machen).
Computerbetrug nach StGB §263
Zitat:
Zitat von StGB §263
Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, durch unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beeinflußt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 263 Abs. 2 bis 7 gilt entsprechend.
Wer eine Straftat nach Absatz 1 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält, verwahrt oder einem anderen überlässt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
In den Fällen des Absatzes 3 gilt § 149 Abs. 2 und 3 entsprechend.
Quelle: dejure.org
Nötigung nach StGB §240
Zitat:
Zitat von StGB §240
Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
Der Versuch ist strafbar.
Quelle: dejure.org
Inhalt und Grenzen der Personensorge nach BGB §1631
Zitat:
Zitat von BGB §1631
Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.
Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.
Das Familiengericht hat die Eltern auf Antrag bei der Ausübung der Personensorge in geeigneten Fällen zu unterstützen.
Quelle: dejure.org
Inhaltsverzeichnis
Grundsätzliches
Liste bekannter Seiten
Wer steckt dahinter?
Die Inkassobüros
Die Anwälte
Die Tricks der Abzocker
Kosten sind nicht sofort ersichtlich
Die fälligen Beträge werden ausgeschrieben
Die Kosten stehen unscheinbar irgendwo neben der Anmeldung
AGB ist ein Bild
Extrem kurze Kündigungs-/ Widerrufsfristen
Verschiedene Anmeldeformulare
Spam-Emails
Aufforderung die Seite/den Service erneut zu besuchen/nutzen
Angeblicher Gewinn des eigenen Gewinnspiels
Telefonanruf, dass man von einem Nachbarn/Bekannten eine Nachricht hinterlassen bekommen hat
Einschüchterung über Inkassobüros und Rechtsanwälte
Einschüchterung über "Aufklärungsseiten"
Angebliche Softwareupdates der Playersoftware bei Streamingseiten
Ich bin auf solch ein Angebot reingefallen muss ich zahlen?
Mein Fall ist ein Sonderfall
Ich bin minderjährig, muss ich/ meine Eltern zahlen?
Die Abofallenbetreiber verlangen einen Beweis für meine Minderjährigkeit.
Ich bin aber volljährig, was nun?
Ich habe mich niemals bei solch einer Seite angemeldet.
Mein Widerrufsrecht ist erloschen
Wie muss ich mich verhalten, um nicht zahlen zu müssen?
Warum muss ich nicht zahlen?
Ich habe aber (ausversehen) die Nutzung bestätigt.
Ich habe mich mit falschen Daten angemeldet, ist dies Betrug?
Bin ich über IP/Email rückverfolgbar?
Sollte/Muss ich einen Widerspruch schreiben und diesen per Post ggf. ins Ausland schicken?
Soll ich die Servicehotline anrufen und es telefonisch klären?
Sollte ich einen Anwalt das Schreiben übernehmen lassen?
Die behaupten meine Argumente im Widerspruch gelten nicht
Vorlagen aus dem Internet sollen nicht gültig sein
Das Urteil des Amtsgerichts München gilt nicht bei dem Angebot
Sittenwidrigkeit wegen Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung sei nicht gegeben
Die Preise stehen auf der Startseite
Es soll zu einem rechtsgültigen Vertrag gekommen sein, da man auf den Aktivierungslink geklickt hat.
Die Widerrufsfrist ist abgelaufen, da diese ab der Anmeldung gilt und nicht nach Erhalt der Rechnung.
Ich habe mit dem Setzen des Häkchens auf mein Widerrufsrecht verzichtet.
Minderjährigkeit ist kein Widerrufsgrund
Ich hätte mich als Minderjähriger garnicht anmelden dürfen
Meine Eltern haben gegen die Auffsichts- und Fürsorgepflicht verstoßen
Sie schicken Mahnungen/Zahlungsaufforderungen
Ich habe die Rechnung für das zweite Jahr erhalten.
Ich habe einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten, wie muss ich reagieren?
Die Abofallenbetreiber drohen mir...
..., dass Sie mich anhand meiner IP-Adresse identifizieren können.
... mit einer Anzeige wegen Betruges/Computerbetruges, weil ich ich mich falschen Datenangemeldet habe bzw. die Leistung in Anspruch genommen habe und nicht zahlen will.
..., dass ich einen negativen Schufaeintrag bekomme.
..., dass Sie den Gerichtsvollzieher schicken.
..., mit der Pfändung meines Gehaltes/ meiner Versicherungen.
..., mit einem gerichtlichen Mahnbescheid.
..., mit einer öffentlichen (Nachbarschafts-) Befragung
Ich habe leider schon bezahlt...
..., muss ich jetzt noch das zweite Jahr bezahlen?
..., kann ich mein Geld irgendwie zurück bekommen?
Ich bin trotzdem noch verunsichert.
Wie lange dauert es, bis die Abzocker aufhören mich zu belästigen?
Kann ich die Belästigung durch Mahnungen und Drohungen durch eine Klage stoppen bzw. den Abofallenbetreibern eins auswischen?
Beispielschriftverkehr mit diversen Abofallen
Was kann ich sonst noch tun?
Definitionen
Betrug nach StGB §263
Computerbetrug nach StGB §263
Nötigung nach StGB §240
Inhalt und Grenzen der Personensorge nach BGB §1631
Alle Links/Dateien auf einen Blick
Grundsätzliches
Jeder der das erste Mal auf solch eine Abofalle reingefallen ist, wird wahrscheinlich in Panik geraten. Atmet tief durch, lest euch in Ruhe die Informationen hier durch und lasst den Text wirken. Es ist am Anfang immer schwer sich zu beruhigen, aber sagt zu euch selbst immer wieder: Ich muss nicht zahlen!
Liste bekannter Seiten
Mittlerweile haben sich die Betreiber hunderte Domains gesichert und versuchen mit den Webseiten an euer Geld zu kommen. Dabei wird fast jedes Thema benutzt. Sei es Partnersuche, SMS Versenden, Downloads von normalerweise kostenloser Software oder Kochrezepten. Eine Liste mit bisher bekannten Abofallen befindet sich unter "Listen -> Abofallen"
Wer steckt dahinter?
Auf die hohe Anzahl von Seiten fallen allerdings wenige Personen/Unternehmen, welche diese betreiben. Die Liste befindet sich unter "Listen -> Betreiber"
Die Inkassobüros
Um den Druck für nichtsahnende Opfer zu erhöhen, ist es mittlerweile Gang und Gebe, dass dubiose Inkassounternehmen versuchen die haltlosen Forderungen für die Abofallenbetreiber einzufordern. Die Liste befindet sich unter "Listen -> Inkassounternehmen"
Die Anwälte
Auch einige Anwälte haben erkannt, dass man mit Abofallen leichtes Geld verdienen kann und übernehmen neben den Inkassobüros die Forderungen. Die Liste der Anwälte gibt es unter "Listen -> Anwälte"
Die Tricks der Abzocker
Kosten sind nicht sofort ersichtlich
Viele schreiben die Kosten ans Ende der Seite, sodass man sogar bei Auflösungen von über 1280 scrollen muss, um diese zu finden.
Die fälligen Beträge werden ausgeschrieben
Normalerweise werden Preise in Zahlen und dem €-Zeichen beschrieben. Darauf achten die meisten auch. Die Betreiber nutzen dies aus um ihre Preise durch eine andere darstellung zu verschleiern (z.B. statt 30 € => dreißig € oder dreißig Euro).
Die Kosten stehen unscheinbar irgendwo neben der Anmeldung
Diverse Abofallenbetreiber schreiben die Kosten neben die Anmeldung, um später behaupten zu können, sie seien ohne scrollen sichtbar. Dies ist nicht ganz korrekt. Die Kosten werden meistens in einer Schriftart dargestellt, welche die Augen sehr stark angstrengen. Zudem werden gerne unwichtige Wörter "fett" dargestellt, damit von den eigentlich wichtigen Informationen abgelenkt wird. In den meisten Fällen werden die Kosten nur in den AGB erwähnt, diese man durch eine kleine schnell übersehbare Verlinkung unterhalb der Website einsehen kann.
AGB ist ein Bild
So gut wie jeder Browser unterstütz eine Textsuche. Um zu verhindern, dass der User die Kosten findet, wird der ellenlange Text in ein Bild kopiert. Dadurch steigt die Wahrscheinlichkeit, dass man die Verpflichtungen überliest oder nicht findet.
Extrem kurze Kündigungs-/ Widerrufsfristen
Beliebte Mittel sind die verkürzung der Fristen. Es gilt aber immer mindestens eine 14-tägige Widerrufsfrist und diese darf nicht zum Nachteil des Kunden verändert werden.
Verschiedene Anmeldeformulare
Mittlerweile verwenden die Abofallenbetreiber folgenden Trick. Wenn man über die normale URL auf die Seite kommt, stehen die Kosten sehr leicht und gut erkennbar mitten auf der Seite. Zudem wird eine Zweite Seite verwendet, welche über GoogleAds oder ähnlichen Werbeanbietern angesteuert wird und dort stehen wie gewohnt die Kosten so gut wie garnicht sichtbar irgendwo ganz klein in der Fußzeile bzw fehlen Kosten ganz.
Beispiel: Easyhomespace - Direkte URL und Link via GoogleAds ohne Kostenangabe
Spam-Emails
Neuerdings gibt es auch einige Abofallen, welche sich mittels Spam verbreiten. Angeblich wurden man in nem Nachbarschafts-, Singleportal oder ähnlichem gefunden oder jemand wurde für einen gefunden oder eine nicht abgeholte Nachricht liegt in selbigem Portalen vor. Ist natürlich Schwachsinn. Nur da die Abzocker nicht dumm sind, lassen Sie sich immer wieder was neues einfallen um ahnungslose Internetuser um ihr Geld zu bringen. Egal wie Ihr auf die Seiten gekommen seid, sei es Werbung, Google oder Spammails. Die Forderungen sind und bleiben gegenstandslos. Nicht zahlen!
Aufforderung die Seite/den Service erneut zu besuchen/nutzen
Einige Abofallen versuchen auch über Emails die betroffenen Benutzer nochmals zur Nutzung des "Angebots" zu bringen.
Angeblich soll ein Fehler passiert sein, welcher die Auswertung verfälscht hat und man nochmals das Angebot nutzen soll.
Angeblicher Gewinn des eigenen Gewinnspiels
Da viele keine korrekten Adressdaten angeben, haben sich einige Abofallenbetreiber einen Trick einfallen lassen, um doch noch an die korrekten Adressdaten zu bekommen. Man bekommt eine Emailbenachrichtung, dass man bei deren Gewinnspiel angeblich gewonnen hat und aufgrund der falschen Daten, sei die Zustellung des Gewinns nicht möglich gewesen.
Das ist natürlich Schwachsinn! Das ist wie schon gesagt ein Trick. Geht nicht drauf ein, korrigiert nicht eure Adressen. Den einzigen Gewinn den ihr bekommt ist ne Rechnung mit den gewohnten, ungerechtfertigten und haltlosen Forderungen.
Telefonanruf, dass man von einem Nachbarn/Bekannten eine Nachricht hinterlassen bekommen hat
Mittlerweile bei Abzockern beliebte und bei potentielen Opfern verachtete, nervenaufreibende Methode. Vor allem das Unternehmen Netsolutions FZE mit ihren Nachbarschaft24.net und allen anderen Domains, wurde mit dieser Masche bekannt. Man wird angerufen und eine automatisierte Nachricht versucht einem glaubhaft zu machen, das ein Nachbar, Bekannter oder alter Freund auf einer Seite eine Nachricht hinterlassen hat und man diese nur Abrufen braucht. (Dies ist übrigens versuchter Betrug und sollte zur Anzeige gebracht werden.)
Einschüchterung über Inkassobüros und Rechtsanwälte
Wenn die Drohungen des Abzockerunternehmens nicht fruchten, kommen Inkassobüros und Rechtsanwälte zum Einsatz. Aber keine Sorge, diese schalten sich nicht ein, weil die Abzocker etwa im Recht sind, nein sondern lediglich um die Opfer einzusüchtern und zur Zahlung zu nötigen. Inkassobüros und Anwälte sind keine staatlichen Institutionen und haben dementsprechend nicht mehr Rechte als man selbst. Also auch wenn ihr von nem Anwalt oder so ein Schreiben bekommt, nicht zahlen!. Auch nicht von den immer höher werdenden Forderungen beeindrucken lassen, ihr müsst weder die Anfangs noch die Folgeforderungen begleichen.
Einschüchterung über "Aufklärungsseiten"
Diverse Abzocker/Inkassounternehmen/Anwälte verweisen mittlerweile auf angebliche "Aufklärungsseiten".
Z.B. http://www.aktuelles-inkassorecht.de oder http://www.forderungseinzug.de. (Anmerkung: Die Seiten wurden absichtlich nicht verlinkt, um eine besser Platzung in Suchmaschinen, durch "BackLinks" zu vermeiden)
Alles totaler Blödsinn. Diese Seiten gehören meistens sogar entweder Inkassounternehmen oder Anwälten, welche mit den Abzockern zusammenarbeiten! Es stehen zwar schöne Gerichtsurteile drauf, aber wer genau hinschaut sieht, dass diese mit der Abofallenthematik garnichts zu tun haben. Von daher lasst euch nicht von den schönen und scheinbar aussagekräftigen Überschriften einschüchtern. Lest euch die Texte genau durch, dann seht ihr, dass diese absolut themenentfernt sind.
Diese Methode der Einschüchterung sollte von eurer Seite aus mit einer Anzeige wegen (versuchten) Betruges und Nötigung geahndet werden.
Angebliche Softwareupdates der Playersoftware bei Streamingseiten
Viele Streamingportale, welche urheberrechtlich geschütztes Material zum Ansehen anbieten, kooperieren mittlerweile mit den großen Abofallenbetreibern. Die verwendete Flashplayersoftware zum Abspielen der Filme/Serien wird als angeblich veraltet beschrieben und man wird aufgefordert eine aktuelle Playerversion zu laden. Allerdings wird man nicht auf die Herstellerseite, sondern auf eine Abofalle weitergeleitet. Diese Updatemeldungen können die unterschiedlichste Erscheinungsform haben. U.a. können diese Meldungen so aussehen.
Updatemeldung 1 Updatemeldung 2 Updatemeldung 3 Updatemeldung 4 Updatemeldung 5
Allerdings sollte man einen Blick in de Fußleiste des Browsers werfen, dort sieht man schon vor dem Klicken, wohin der Link führt. Zudem werden diese Links mit Ref-IDs versehen, damit die Betreiber wahrscheinlich nachvollziehen können, welche illegale Seite die meisten "Neukunden" wirbt. Linkadresse in der Fußleiste des Browsers
Ich bin auf solch ein Angebot reingefallen muss ich zahlen?
Kurz gesagt: NEIN. Diese Anbieter setzen auf die Angst der Betroffenen. Sie drohen mit Mahnung, Inkasso, Gerichtsvollzieher oder Gefängnisstrafen. Passieren wird allerdings nichts. Da diese "Verträge" auf etwas dubiosere Art geschlossen werden, hätten diese vor Gericht keinen Bestand.
Link zum Pressebericht des Amtsgerichts München | Link zum Pressebericht des Amtsgerichts München (Word) | Urteil des Amtsgerichts Hamm (Az. 17 C 62/08) | Urteil des Landgerichts Hanau vom 07.12.07, Az. 9 O 870/07
Mein Fall ist ein Sonderfall
Kurz: Nein ist er nicht. Viele glauben, dass Sie ein Sonderfall sind. Allein in diesem Jahr sind in den Verbraucherzentralen des Landes ca 62.000(!) Anfragen zu diesem Thema eingegangen (Stand 2007). Quelle: heise.de.
Letztendlich erhält jeder angemeldete User Zahlungsaufforderung mit Drohungen. Fast jeder erhält Schreiben der Inkassounternehmen und fast jeder erhält Schreiben der verbündeten Anwälte. Aber alle Schreiben sind wertlos und sollen lediglich Angst und Panik machen.
Ich bin minderjährig, muss ich/ meine Eltern zahlen?
Wenn man minderjährig ist, ist es die einfachste Methode. Sofern man unter 18 ist, ist man entweder überhaupt nicht oder nur teilweise geschäftsfähig. Die Betreiber versuchen dann mit solchen Tricks, wie dem §110 des BGB (der "Taschengeldparagraph") an das Geld zu kommen. Auch in diesem Fall nicht zahlen. (Quelle:Verbraucherrechtliches.de - Taschengeldparagraph)
Fakt ist: Solange man unter 18 Jahre alt ist, darf man zwar Verträge abschließen, diese sind jedoch, gemäß §107 BGB und §108 BGB schwebend unwirksam. Das bedeutet, dass die Verträge erst gültig werden, sofern ein gesetzlicher Vertreter seine Zustimmung erteilt, wenn dies nicht geschieht - und das ist in solchen Fällen ratsam - sind diese Verträge nichtig.
Die Abofallenbetreiber verlangen einen Beweis für meine Minderjährigkeit.
Es wird empfohlen, sofern man Minderjährig ist, dies als Widerspruchsargument zu benutzen. Die Reaktion der Abzocker ist immer dieselbe. Die behaupten dieses Argument zählt nicht und man müsse beweisen, dass man minderjährig ist. FALSCH! Die müssen beweisen, dass ihr Minderjährig seid nicht umgekehrt. Sie müssten euch anzeigen, damit im Ermittlungsverfahren euer Alter recherchiert wird. Es ist aber bekannt, dass diese Abzockunternehmen keine Anzeige erstatten.
Ich bin aber volljährig, was nun?
Auch wenn man über 18 Jahre alt ist, ist die Antwort dieselbe wie in den vorherigen Absätzen auch. Nicht zahlen!.
Ich habe mich niemals bei solch einer Seite angemeldet.
Es kann durchaus vorkommen, dass sich jemand mit euren Adressdaten anmeldet oder die Abofallenbetreiber eure Adressen in die Finger kriegen und auf "Gut Glück" euch ne Rechnung schicken. Aber egal ob ihr euch nun angemeldet habt oder nicht. Ihr müsst und sollt nicht zahlen!. Auch müsst Ihr weder Anzeige gegen Unbekannt erstatten noch eure Unschuld beweisen. Das wäre Aufgabe der Seitenbetreiber und die meiden bekanntermaßen alles polizei- und gerichtliche. Also keine Panik es sind leere Drohungen und falsche Informationen.
Mein Widerrufsrecht ist erloschen
Auch setzen Betreiber auf extrem kurze Widerrufsfristen um einen Rücktritt zu verhindern. Manche Widerrufsfristen werden sogar auf 24h festgesetzt. Dies ist nicht zulässig. Das Widerrufsrecht beträgt mindestens 14 Tage nach Belehrung, auch wenn dort nur 1 Tag steht. Die Frist beginnt ab Zustellung der Email mit den Hinweis des Widerrufsrechtes. Aber auch alle diejenigen, bei denen selbst 14 Tage vergangen sind => Keine Panik. Auch in diesem Fall könnt ihr noch widersprechen. Der Grund ist einfach: Man muss ausdrücklich über sein Widerufsrecht belehrt werden und diese Belehrung geht über ein kleines Häckchen weit hinaus. Da man aber so gut wie nie, über seine Rechte aufgeklärt wird, verfällt quasi diese Frist von 14 Tagen. Ich habe mal eine treffende Textpassage aus einer Vorlage der Verbraucherzentrale Bayern
Zitat:
Letztlich mache ich hiermit hilfsweise von meinem Widerrufsrecht als Verbraucher Gebrauch. Ihre Widerrufsbelehrung genügt meines Erachtens nicht den gesetzlichen Anforderungen, weswegen ein Widerruf auch nach Ablauf von zwei Wochen noch möglich ist.
Wie muss ich mich verhalten, um nicht zahlen zu müssen?
Es wird oft empfohlen, es einfach zu ignorieren. Dies kann man tun ohne großartige Konsequenzen befürchten zu müssen.
Die optimale Vorgehensweise ist aber, nach der ersten Zahlungsaufforderung einen schriftlichen Widerspruch (als Einschreiben am besten mit Rückschein versenden) zu schicken. Die Kosten des Einschreibens sind bei der Deutschen Post nachzulesen.
Falls ihr euch mit falschen Daten angemeldet habt, reicht vorerst auch ein Widerspruch via Email. So braucht ihr im nachhinein eure richtige Adresse auch nicht offenbaren. Ein Widerspruch durch ein Eisnchreiben ist der offizielle und völlig korrekte weg, allerdings ist es bei dem momentanen Stand der Dinge auch nicht nachteilig, via Email, normalem Brief zu widersprechen oder es gänzlich zu ignorieren.
Wenn ihr widersprechen möchtet, kann man u.a folgende Begründungen verwenden:
Minderjährigkeit
nicht selbst angemeldet
Kosten nicht sofort ersichtlich
Das Gerichtsurteil vom Amtsgereicht in München vom 16.1.07, AZ 161 C 23695/06 Link zum Urteil
Sittenwidrigkeit wegen Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung Bürgerliches Gesetzbuch §138
Anfechtbarkeit wegen Irrtums Bürgerliches Gesetzbuch § 119
Urteil des Landgerichts Hanau vom 07.12.07, Az. 9 O 870/07 (Quelle: wettbewerbsrecht-kanzlei.de)
Verstoß gegen den Grundsatz der Preisklarheit und Preiswahrheit §1 Preisangabenverordnung
Urteil des Amtsgerichts Hamm Az. 17 C 62/08 (Quelle: justiz.nrw.de)
Urteil des Landgerichts Frankfurt (LG Frankfurt 3-08 O 35/07)
Mittlerweile findet man auch Zahlreiche Vorlagen in diversen Suchmaschinen. Alternativ kann man sich unter "Tips & Tricks" im Widerspruchsgenerator seinen Widerspruch mit wenigen Mausklicks erstellen.
Zudem ist es eine gute Idee einen Screenshot der Abofalle zu machen und am besten die ganze Seite lokal speichern. Dies kann man mit den Browser über "Datei->Speichern unter" machen.
Dies hat den den Vorteil, dass ihr dann immer beweisen könnt, wie die Seite zu der Zeit eures Falls ausgesehen hat. Abofallenbetreiber passen ab und an ihr Design an, damit sie wieder von in einer gesetzlichen Grauzone agieren können.
Warum muss ich nicht zahlen?
Es häufen sich in letzter Zeit die Fragen, ob man jetzt wegen dieser oder jener Aktion jetzt doch zahlen muss.
Man kann es nicht oft genug sagen: Ihr müsst nicht und sollt nicht zahlen. Bedauerlicherweise sind die Betreiber von Abofallen keine Idioten. Sie versuchen immer wieder mit neuen noch nicht so bekannten Tricks euch zum Zahlen zu bringen. Trotzdem nicht zahlen! Auch versuchen diese Anbieter mittlerweile alle hier genannten Begründungen mit fadenscheinigen Argumenten zu entkräften. Egal was Sie sagen, dass es trotzdem Betrug ist oder es nicht zählt, dass ihr minderjährig seid. Dies ist alles Quatsch. Deswegen wird hier auch immer Versucht alle Aussagen so gut es geht mit verschiedenen seriösen Quellen zu belegen.
Ich habe aber (ausversehen) die Nutzung bestätigt.
Diese Angebote fordern in der Regel eine Emailadresse. Mit dem Klicken eines Links bzw. mit dem Einloggen mit den Benutzerdaten, werden den zahlreichen Opfern die Bestätigung und Anerkennung des Dienstes und deren AGB vorgeworfen. Aber auch melden sich viele bei diesen dubiosen Dienstleistern an, erkennen ihren Fehler und kündigen oder geraten in Panik und schicken statt eines Widerrufs eine Kündigung. Wie schon oben beschrieben, wird dieses fadenscheinige Argument der angeblichen Bestätigung dazu verwendet, um viele Geschädigte zum Zahlen zu nötigen. Macht aber nichts. Auch wenn ihr euch wissentlich da angemeldet habt, besteht kein einziger Grund zu zahlen.
Bedeutet eine Bestätigung nicht automatisch, dass man die versteckten Kosten gefunden hat.
greift noch der Aspekt "Sittenwidrigkeit wegen Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung".
wird man nicht ausreichend über seine Rechte und auch über die Kosten aufgeklärt. Von daher keine Panik, wenn ihr eine Kündigung geschrieben habt.
Man kann die Zahlungsaufforderung wegen Irrtums anfechten (BGB §119)
Die Meinung von Verbraucherschutzjurist Ronny Jahn
Zitat:
Sollte dies der Fall sein, bleibt noch immer die Anfechtung nach § 119 Abs. 1 BGB wegen eines Irrtums. Wenn man davon ausgeht, dass objektiv mit der Anmeldung eine Vertragserklärung für ein kostenpflichtige Angebot abgegeben, der Nutzer dies jedoch nicht wollte, so kann er seine Erklärung wegen dieses Irrtums anfechten. Dies muss allerdings unverzüglich nach nach Kenntnisnahme vom Anfechtungsgrund erfolgen. Entscheidend ist hierbei der Moment man erfährt, dass mit der Anmeldung gleichzeitig ein kostenpflichtiger Vertrag abgeschlossen wurde. Mangels Schutzbedürfnis haben die Seitenbetreiber in aller Regel auch keinen Schadensersatzanspruch nach § 122 BGB, da sie häufig den Irrtum veranlasst haben. Sie nehmen bewusst in Kauf, dass potentielle Kunden die möglichen Kosten übersehen. Hierfür spricht oft auch die Tatsache, dass die Zahlungsaufforderung erst nach der vermeintlichen Widerspruchsfrist verschickt wird und vorher ein entsprechender Hinweis per E-Mail nicht erfolgt.
Egal mit welchen Drohungen, solche Betrüger kommen, gilt wie immer: NICHT zahlen.
Ich habe mich mit falschen Daten angemeldet, ist dies Betrug?
Nein, es ist kein Betrug. Betrug setzt einen Vorsatz der Bereicherung auf Kosten anderer voraus. Und jemand, welcher glaubt das Angebot sei kostenlos, handelt nicht in dieser Absicht. Siehe dazu auch den Punkt: "Die Abofallenbetreiber drohen mir..." mit dem Unterpunkt "... mit einer Anzeige wegen Betruges, weil ich ich mich falschen Datenangemeldet habe bzw. die Leistung in Anspruch genommen habe und nicht zahlen will". Es ist übrigens egal welche Daten nicht der Wahrheit entsprechen. Egal ob der Name, Adresse, Alter oder alles, es ist NIEMALS Betrug.
Bin ich über IP/Email rückverfolgbar?
Theoretisch ja, praktisch allerdings nicht. Eine Identifierzung anhand der IP oder Emailadresse ist zwar möglich, aber auf grund der Datenschutzgesetze in Deutschland dürfen weder Provider wie T-Online oder Arcor, noch Mailanbieter wie GMX einfach an Privatunternehmen Identitäten rausgeben. Weiteres beim Punkt "Die Abofallenbetreiber drohen mir..." mit dem Unterpunkt "..., dass Sie mich anhand meiner IP-Adresse identifizieren können"
Sollte/Muss ich einen Widerspruch schreiben und diesen per Post ggf. ins Ausland schicken?
Eine Mittlerweile häufig gestellte Frage: Wie sollte man sich am besten Verhalten? Die absolut und rechtlich korrekte Vorgehensweise ist ein schriftliche Widerspruch verschickt via Einschreiben mit Rückschein. Allerdings dreht sich keiner einen Strick wenn er nur via E-Mail einen Widerspruch schreibt oder es von vornerein komplett ignoriert. Ich empfehle zumindest einen Widerspruch mittels E-Mail, aber ihr könnt es auch ganz ignorieren (mit Ausnahme von gerichtlichen Mahnbescheiden).
Sollte die Firma im Ausland sitzen, spart euch das Porto. Es wird wahrscheinlich eine Briefkastenfirma sein.
Soll ich die Servicehotline anrufen und es telefonisch klären?
Nein. Ihr braucht und sollt nicht bei diesen Hotlines anrufen. Die Abzockerunternehmen und die dazugehörigen Servicecenter sind an keiner Klärung interessiert. Diese fordern einfach weiterhin ungerechtfertigt euer Geld. Ein Anruf bewirkt lediglich, dass ihr zwei Mal abgezockt werdet. Hinter den Rufnummern lauern meist teure Hotlinenummern.
Sollte ich einen Anwalt das Schreiben übernehmen lassen?
Die Frage stellen sich einige. Sollte ein eigener Anwalt, das ganze übernehmen? Anwälte können im Grunde nicht mehr machen, als Ihr selbst. Diese können nur auch nur die bestehenden "Nichtzahlgründe" aufführen und mit den jeweiligen Paragraphen stützen. Aber einen Vorteil bringt es nicht. Anwälte kosten Geld und das kann man sich sparen, nur weil man einen Widerspruch selbst schreibt, verliert er nicht seine Rechtsgültigkeit. Letztendlich habt ihr nur einen Widerspruch auf schönerem Briefpapier.
Die behaupten meine Argumente im Widerspruch gelten nicht
Vorlagen aus dem Internet sollen nicht gültig sein
Die meisten werden sicherlich eine Vorlage verwenden. Entweder von anderen Usern oder den Verbraucherzentralen. Den Geprellten wird oft versucht weis zu machen, dass diese nicht rechtskräftig/gültig seien. Diese Widersprüche egal ob selbst geschrieben oder eine abgeänderte Vorlage sind gültig. Solange alle wichtigen Informationen wie Vertragsnummer, Widerspruchabsicht und Argumente drin sind, sind diese gültig.
Das Urteil des Amtsgerichts München gilt nicht bei dem Angebot
Sofern ihr mit dem Urteil argumentiert habt, kann eine Antwort kommen, dass diese Urteil nicht auf deren Seite zutrifft, da es z.B. rechts neben der Anmeldung steht. Teils wird einem gar bei der Erwähnung gleich angedroht mit dieser Aussage vorsichtig zu sein, ansonsten drohe eine Verleumdungs- oder Unterlassungklage, welches aber nur das Opfer einschüchtern soll. Das ist alles Unsinn. Das Gesetz besagt, dass die Kosten sofort und leicht ersichtlich sein müssen. Nur weil die Kosten in der Mitte stehen, heißt es nicht, dass diese auch lesbar sind. Viele Abzocker nutzen extrem kleine Schriftgrößen und schwer lesbare Schriftarten bzw schreiben unwichtige Wörter fett, um so von den wichtigen Informationen (den Kosten) abzulenken. Da leider nirgends festgeschrieben steht, wie Kosten anzugeben sind (Schriftgröße, -art etc) ist dies eine Grauzone. Dieser Umstand macht es allerdings nicht zwangsläufig auch legal).
Sittenwidrigkeit wegen Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung sei nicht gegeben
Wenn man mit Sittenwidrigkeit argumentiert, wird die Reaktion meistens folgende sein. Es wird mit extrem hohen Kosten geredet, welche durch die Redaktion, die Pflege oder das Beschäftigen von Wissenschaftlern verursacht wird. Tja selbst wenn es so wäre, man bezahlt für eine Dienstleistung und nicht die dadurch anfallende Arbeit der Angestellten.
Die Preise stehen auf der Startseite
In den meisten Fällen tun sie dieses sogar. In Deutschland ist es allerdings Pflicht die Preise gut sichtbar und sofort erkennbar zu platzieren. Gut sichtbar bedeutet demnach nicht in Schriftgröße 4 irgendwo hinzuschreiben. Zudem wird bei der Preisangabe eine "augenunfreundliche" Schriftart verwendet, sowie werden völlig unbedeutende Wörter fett hervorgehoben um noch besser von den eigentlichen Kosten abzulenken. Wie gesagt, dies ist in Deutschland (wahrscheinlich auch Österreich und Schweiz) nicht zulässig und das "Argument" fadenscheinig.
Es soll zu einem rechtsgültigen Vertrag gekommen sein, da man auf den Aktivierungslink geklickt hat.
Wie alle anderen "Argumente" ist das natürlich völliger Unsinn. Es kommt noch lange kein rechtsgültiger Vertrag zustande, nur weil man auf einen Link klickt. AktivierungsLinks sind heutzutage üblich um die Emailadresse zu bestätigen, aber kein Mittel um Verträge abzuschließen. Das wäre ja so, wenn man von einem Autohändler aufgefordert wird jetzt Geld zu bezahlen, da man ja mit dem Betreten des Autohauses bestätigt hat, dass man ein Auto kaufen will.
Die Widerrufsfrist ist abgelaufen, da diese ab der Anmeldung gilt und nicht nach Erhalt der Rechnung.
Auch falsch. Die Widerrufsfrist gilt ab der Belehrung über selbige. Normalerweise wird man über seine Widerrufsfrist bei der Anmeldung, da diese Abofallen allerdings darauf ausgelegt sind, dem Reingefallenen glaubhaft zu machen, dass das genutzte Angebot kostenlos ist und demnach auch keinen Widerruf benötigt. In solchen Fällen findet die Belehrung eben nicht statt. Da man im Grunde nie über sein Widerrufsrecht aufgeklärt wird, kann man auch noch nach 4 Wochen oder 4 Monaten widersprechen.
Ich habe mit dem Setzen des Häkchens auf mein Widerrufsrecht verzichtet.
Es wird gerne behauptet, dass es gültig sei, dass man durch das Setzen eines kleinen Häkchens und ein sehr leicht übersehbarer Hinweis auf sein Widerrufsrecht verzichtet bzw. dieses erlöscht. Ist natürlich völliger Unsinn und wurde auch von einem Gericht bestätigt Urteil des Landgerichts Mannheim (Az. 2 O 268/08)
Minderjährigkeit ist kein Widerrufsgrund
Doch ist er. Personen unter 18 Jahren dürfen zwar Verträge abschließen, allerdings sind diese gemäß §107 BGB und §108 BGB schwebend unwirksam, bis ein gesetzlicher Vertreter die Zustimmung erteilt. Ansonsten sind die "Verträge" ungültig.
Ich hätte mich als Minderjähriger garnicht anmelden dürfen
Der Hinweis, welcher auf einigen Seiten zu finden ist, dass die Nutzung erst ab 18 ist, ist völlig unzureichend. Von daher ist es weder Betrug noch Erschleichung von Leistungen. Es ist vermutlich sogar gewollt, dass sich Minderjährige anmelden, da diese noch besser unter Druck gesetzt werden können.
Meine Eltern haben gegen die Auffsichts- und Fürsorgepflicht verstoßen
Dieses Argument wird mittlerweile gerne genutzt, wenn Eltern für ihre Kinder einen Widerspruch einlegen. Man hätte gegen §1631 des BGB verstoßen und es würden "weitreichende Konsequenzen in strafrechtlicher sowie in zivilrechtlicher Hinsicht nachsich ziehen". Man verstößt nicht gegen die Fürsorgepflicht, wenn sich die Kinder auf vermeintlich kostenlosen Seiten anmelden und dann von Abofallenbetreibern genötigt und erpresst werden. Zivilrechtliche Konsequenzen sind ebenfalls totaler Müll, da eben kein Schaden entstanden ist und zu guter letzt steht im §1631 nichts von Auffsichtspflicht (müsste woanders zu finden sein)
Sie schicken Mahnungen/Zahlungsaufforderungen
Solche Mahnungen werden noch einige ins Haus/in den Posteingang flattern. Diese kann man nach einem schriftlichen Widerspruch aber getrost in den Müll (virtuell oder real) werfen. Wichtig: Werft die Mahnungen nicht ungelesen in den Müll. Es ist zwar noch nicht vorgekommen, aber einen gerichtlichen Mahnbescheid darf man nicht ignorieren. Immer erst kontrollieren ob es ein Bescheid des zuständigen Amtsgerichts ist (allerdings keine Panik. Schaut euch einfach den Punkt "Ich habe einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten an"). Dies gilt auch für beauftragte Inkassounternehmen. Diese fordern den Betrag ein, ohne in der Regel zu prüfen, ob diese Forderung überhaupt gerechtfertigt ist. Es ist auch nicht selten, dass die Inkassobüros, den Betreibern der Abofalle selbst bzw. einem Freund, Bekannten oder Kollegen gehören.
Ich habe die Rechnung für das zweite Jahr erhalten.
Die zweite Rechnung für das zweite Abojahr ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Diese kann man getrost ignorieren. Wenn man im ersten Jahr schon den Forderungen widersprochen hat, ist das völlig ausreichend. Falls man im ersten Jahr keinen Widerspruch eingelegt hat, macht es das ganze auch nicht schlimmer, man kann es auch unbeantwortet ignorieren. Wichtig ist lediglich Schreiben von Behörden nicht Links liegen zu lassen. Diese sind allerdings in all den Jahren nicht aufgekommen.
Ich habe einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten, wie muss ich reagieren?
Es ist nach aktuellem Stand noch nicht vorgekommen, dass ein Abzockerunternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid geschickt hat, aber falls diese irgendwann mal auf die Idee kommen, keine Panik.
Ein gerichtliche Mahnung ist nicht so schlimm wie man anfangs denkt. Jeder kann ein einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken. Man muss lediglich einen Antrag ausfüllen und beim zuständen Amtsgericht eine Art Bearbeitungsgebühr bezahlen. Das Amtsgericht überprüft NICHT die Rechtmäßigkeit der Forderung. Daher ist es wie schon erwähnt wichtig alle Schreiben zumindest mal anzusehen. Falls ein gerichtlicher Mahnbescheid dabei ist, einfach einen Widerspruch schreiben und abschicken. Sollte dies nicht getan werden, werden die Forderungen der Abzocker legitim. ABER nach einem Widerspruch geht diese Angelegenheit ans Gericht und wird in einer Hauptverhandlung behandelt. Dort sieht es dann wieder ganz ganz düster für die Abofallenbetreiber aus.
Die Abofallenbetreiber drohen mir...
..., dass Sie mich anhand meiner IP-Adresse identifizieren können.
Auch drohen solche Abzocker gerne mal mit Strafverfolgung und da sie ja die IP-Adresse haben, geht das anscheinend sehr leicht. Eben nicht. Man kann ohne Probleme mit einem Einzeiler in PHP und Co die IP-Adresse des Clients auslesen. Die IP wird in Netzwerken (auch dem Internet) grundsätzlich immer mitgeschickt. Sonst wüsste die Endstelle garnicht wohin die Antwort geschickt werden soll. Man kann zwar einer IP einen Anschluss zuordnen, aber diese Adressdaten zu einer IP zuzuordnen, darf nur die Staatsanwaltschaft einfordern, wenn eine Straftat begangen und eine Anzeige aufgegeben wurde.
Da sich diese Angebote rechtlich schon in einer sehr dunkelgrauen Zone befinden, werden diese Abzocker niemals Anzeige erstatten und sich somit selbst ans Messer liefern.
... mit einer Anzeige wegen Betruges/Computerbetruges, weil ich ich mich falschen Datenangemeldet habe bzw. die Leistung in Anspruch genommen habe und nicht zahlen will.
Auch ein beliebtes Druckmittel um die Opfer weiter einzuschüchtern und sie zur Zahlung zu nötigen. Es ist absoluter Quatsch. Wer auch solche Abofallen reingefallen ist, hat keinen Betrug begangen, selbst wenn er sich mit falschen Daten angemeldet hat.
Das gleiche gilt auch bei der Drohung, dass die ganze Sache an das Bundeskriminalamt weitergeleitet wird.
Zitat:
Zitat von Verbraucher Zentrale Berlin
Betrug setzt die Absicht voraus, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zum Schaden anderer zu verschaffen. Wer nur ein Gratis-Angebot annehmen will, handelt wohl kaum in dieser finsteren Absicht.
Das gleiche gilt auch für das mittlerweile sehr gerne benutzte Schlagwort Computerbetrug nach §263a. Das ist wie der normale Betrugsvorwurf absoluter Quatsch. Auch beim Computerbetrug wrid die Absicht der Bereicherung vorausgesetzt und diese ist von Seiten des Benutzers (Abofallenopfers) einfach nicht gegeben. Weder beim Betrug noch beim Computerbetrug.
Zudem gibt es ein "das Recht auf Lüge". Bedeutet sofern gewisse persönliche Daten für einen Vertragsabschluss nicht notwendig sind, darf man dort falsche Angaben machen.
Zitat:
Generell sollte folgender Tipp beachtet werden: Menschen und Stellen, die man nicht kennt und denen man nicht vertraut, nur das Allernötigste offenbaren. Erscheinen bestimmte Fragen dubios, unbedingt nachfragen, was das soll. Es macht Sinn, eher auf ein Angebot zu verzichten als persönliche Angaben zu machen, die den Gegenüber nichts angehen und die möglicherweise missbraucht werden können. Besteht der Gegenüber auf bestimmten Angaben und will man auf ein Angebot nicht verzichten, ist es auch möglich, Phantasieangaben zu machen. Dies ist zulässig, es gibt also ein "Recht auf Lüge", wenn die Angaben für den Vertragsabschluss nicht benötigt werden.
Es ist kein Fall bekannt, dass jemals von solchen Betreibern Anzeige wegen Betruges gestellt worden ist, geschweige denn ein Opfer wegen Betruges verurteilt wurde.
Denkt immer daran, diese Abzocker versuchen euch zu betrügen, nicht ihr sie.
Bei seriösen Unternehmen z.B. Alternate, Ebay und Co sieht es anders aus, dort werden die persönlichen Daten wie Name und Adresse benötigt.
..., dass ich einen negativen Schufaeintrag bekomme.
Die Schufa ist im Grunde nur dafür da um eine Überschuldung einer Person zu verhindern. Durch die Schufadatenbank wird die Bonität einer Person ermittelt. Diese Informationen soll Unternehmen und vor allem den Schuldner schützen. Ein Automobilhändler darf z.B. die Zahlungsfähigkeit eines Kunden überprüfen und ihm ggf. einen Ratenkauf verweigern.
Ein Schufaeintrag wird meist von einem negativen Denken begleitet, da man u.U. dann andere Kredite verweigert bekommt. Diese Abofallen wollen dieses Denken nutzen um weiter Angst und Verzweiflung zu schüren, um dann doch noch Geld zu kassieren. Aber wie schon so oft erwähnt. Deren Forderung ist ungerechtfertigt, ihr habt keine Schulden bei diesen Betreibern und erhaltet demnach auch keinen Schufaeintrag.
..., dass Sie den Gerichtsvollzieher schicken.
Das wird niemals eintreffen. Ein Gerichtsvollzieher ist ein Beamter der Justiz. Dieser darf nur mit einem gerichtlichen Vollstreckungstitel (z.B. Urteil oder Mahnung (ausgeschlossen Mahnungen von Inkassobüros etc), euren Besitz pfänden. Damit der Gerichtsvollzieher wirklich kommt, müsstet ihr 1. nicht in der Lage sein die Schuld mit Geld zu begleichen und 2. müsstet ihr dazu verurteilt werden. Eine Verurteilung wird ein Gericht bewirken kann aber auch dadurch erwirkt werden, indem man auf einen gerichtlichen Mahnbescheid nicht reagiert.
..., mit der Pfändung meines Gehaltes/ meiner Versicherungen.
Es ist auch schon häufiger die Drohung verfasst worden, dass wenn man nicht zahlt, sein Gehalt bzw seine Versicherungen (z.B. Rente-, Lebensversicherung oder vermögenswirksame Leistungen) gepfändet bekommt.
Schwachsinn: Wie bei einem Gerichtsvollzieher muss ein gerichtlicher Vollstreckungsbescheid vorliegen.
..., mit einem gerichtlichen Mahnbescheid.
Da teilweise die leeren Drohungen mit Anwalt und Inkasso nicht mehr fruchten, sind einige Abofallenbetreiber dazu übergeganen mit gerichtlichen Mahnbescheiden zu drohen bzw diesen anzukündigen. Es wird mit fast 100%iger Wahrscheinlichkeit eine Drohung bleiben, da nach einem Widerspruch gegen diesen Mahnbescheid die Forderung entweder verfällt oder sofern es der Antragsteller wünscht, gerichtlich geprüft. Letzteres wollen diese Betreiber allerdings vermeiden, da kein rechtlicher Anspruch auf das Geld besteht. Zudem ist ein gerichtlicher Mahnbescheid mit Kosten verbunden und diese wollen ebenfalls von Betreibern vermieden werden.
..., mit einer öffentlichen (Nachbarschafts-) Befragung
Diese Methode drohen meist Anbieter von Abofallen mit erotischen Inhalten an. Es soll somit die Scham des Betroffenen gezielt ausgenutzt werden, um Ihn zur Zahlung zu bewegen. Es werden sicherlich keine Umfragen in der Nachbarschaft mit der gespeicherten MAC-Adresse oder dem WLAN-Netzwerk durchgeführt werden. In solchen Fällen sollte sogar in Anbetracht gezogen werden Strafanzeige zu stellen.
Ich habe leider schon bezahlt...
..., muss ich jetzt noch das zweite Jahr bezahlen?
Es ist ärgerlich, wenn man zu spät auf die rettenden Informationen gestoßen ist und den Betrag bezahlt hat. Aber weil ihr das erste Abojahr bezahlt habt, heißt es noch lange nicht, dass ihr das zweite auch bezahlen müsst. Schreibt einen Widerspruch und erklärt, dass Ihr von den haltlosen Drohungen eingeschüchtert wurdet und der zur Zahlung genötigt wurdet und keinesfalls den Vertrag anerkennt.
..., kann ich mein Geld irgendwie zurück bekommen?
Man kann ein Schreiben verfassen, indem man das bereits gezahlte Geld zurückfordert. Dieser Forderung kann man Nachdruck verleihen, indem man die Absicht bekundet über zivilrechtliche Schritte, das unrechtmäßig erhaltende Geld zurückfordert. Ihr müsst den Anwalt zwar selbst bezahlen, aber es ist durchaus möglich diese Kosten mit einzuklagen, sodass der Abofallenbetreiber den Beitrag und die Gerichts- und Anwaltskosten bezahlen muss.
Ich bin trotzdem noch verunsichert.
Falls euch nach dem Lesen dieses Threads immernoch Zweifel bleiben und ihr noch eine Bestätigung braucht, dann kann ich euch nur die Verbraucherzentrale eurer Stadt empfehlen. Link zur Verbraucherzentrale. Danach wählt ihr euer Bundesland aus.
Allerdings ist der Service der Verbraucherzentralen in der Regel nicht kostenlos.
Die Preise können sich unterscheiden, aber rechnen könnt ihr mit ca. 25€ (dies beinhaltet eine Beratung + Korrespondenz)
Wie lange dauert es, bis die Abzocker aufhören mich zu belästigen?
Das ist schwer zu sagen, da es verschiedene Betreiber sind kann es zwischen ein paar Wochen und mehr als einem Jahr dauern, bis diese aufgeben und ablassen.
Generell könnt ihr die Zeitspanne kürzen indem ihr einmal widersprecht und den Rest ignoriert.
Zusätzlich können Anzeigen wegen Belästigung und Nötigung etc bewirken, dass die Betreiber aufhören.
Kann ich die Belästigung durch Mahnungen und Drohungen durch eine Klage stoppen bzw. den Abofallenbetreibern eins auswischen?
Kurz gesagt: JA! Man kann mit einer sogenannten "negativen Feststellungsklage". Es besteht zwar ein relativ kleines Kostenrisiko, aber in bisher allen bekannten Verfahren haben Gerichte festgestellt, dass kein Anspruch auf das Geld des Klägers bestünde. In der Regel lenken die Abofallenbetreiber ein, gaben eine entsprechende Erklärung ab und übernahmen alle Kosten.
Zitat:
Zitat von vzhh.de
Wer möchte die Gauner verklagen? Einige Verbraucher haben, um dem Mahnungsspuk ein Ende zu setzen, ihrerseits die Betreiber der Abofallen verklagt. Das Gericht sollte feststellen, dass kein Anspruch bestünde („negative Feststellungsklage“). Bislang gingen die bekannten Verfahren positiv aus. Die Gegenseite lenkte ein, gab die entsprechende Erklärung ab und übernahm alle Kosten.
Wer möchte das auch? Schicken Sie eine mail an verbraucherrecht@vzhh.de . Es handelt sich aber nicht um eine Sammelklage, sondern man muss als Kunde individuell auf Unterlassung klagen. Es besteht ein (geringes) Kostenrisiko, andererseits die Chance, dass der „Gegenseite“ erhebliche Kosten entstehen und dass das Bombardement der Mahnungen gestoppt wird. Wir nennen Ihnen Anwälte, die mit solchen Verfahren bereits Erfolg hatten.
Quelle: vzhh.de (Stichwort "Wer möchte die Gauner verklagen?"
Beispielschriftverkehr mit diversen Abofallen
In den oberen Punkten wurde viel geraten, beruhigt und viele Widerspruchsgründe genannt. Trotzdem kommt es noch sehr häufig vor, dass User hier schon fast verängstigt nach möglichen Konsequenzen fragen oder einfach nicht wissen, was sie schreiben sollen, da die Abofallenbetreiber mittlerweile auf die Standardvorlagen der Verbraucherzentralen mit Pseudoargumenten reagieren.
Deswegen habe ich in Zusammenarbeit mit geschädigten ein PDF erstellt, welche diverse Schriftverkehre festhält. Danke an alle, welche geholfen dieses Dokument zu erstellen.
In diesem Dokument wird sehr gut dargestellt, dass diese Abofallenbetreiber immer mit der gleichen oder ähnlichen Masche kommen, um ahnungslosen Internetusern Geld abzuknöpfen. Es soll als Beruhigung und Anregung für eigene Widersprüche dienen.
Anmerkung: Es wurden die persönlichen Daten, sowie Kundennummern etc aus den Schriftverkehren entfernt, sollte ich dennoch einen Namen, Handy-Nr, Datum, Kundennummer übersehen haben, bitte meldet es umgehend bei mir via E-Mail, damit ich es korrigieren kann.
Schriftverkehr zwischen Geschädigten und Betreibern
Was kann ich sonst noch tun?
Für einen selbst reicht ein Widerruf/Widerspruch und danach kann man alles folgende ignorieren. Wenn ihr trotzdem auch für die Allgemeinheit etwas tun wollt, könnt ihr mehrere Dinge tun:
Anzeige bei der Polizei erstatten, wegen:
Betruges - Diese sollte grundsätzlich gestellt werden, da diese mit fragwürdigen Methoden versuchen an das Geld von ahnungslosen Internetusern zu kommen
Nötigung - Sofern man ständig dazu aufgefordert wird zu zahlen und auch mit rechtlichen Schritten oder anderen Konsequenzen gedroht bekommt, erfüllt dies den Tatbestand der Nötigung
Verleumdung - Man wird auch gerne wegen Betruges bezichtigt, was in dem Fall der Abofallen absoluter Schwachsinn ist. Keiner möchte sich gerne als Betrüger bezeichnen lassen. Von daher Anzeige wegen Verleumdung
Die Bank welche das Konto zur Verfügung stellt informieren - Auch Banken finden es nicht amüsant, wenn ihre Dienstleistung dazu genutzt wird um sich mit betrügerischen Machenschaften zu bereichern. Eine Beschwerde an die Bank, welche bei den Mahnungen, Inkassobriefen etc angegeben wird, hat auch schon zu diversen Einfrierungen der Konten geführt.
Die SCHUFA Holding AG informieren - Es wird sehr oft mit Schufaeinträgen gedroht, diese "Unternehmen" sind aber in keinsterweise Partner der SCHUFA Holding AG und die SCHUFA ist in der Regel sehr daran interessiert, wenn jemand mit ihnen ungefragt droht.
Bei der zuständigen Anwaltskammer beschweren - Nach Inkasso und Drohungen gibt es noch genügend Anwälte, welche auf den Goldesel Abofalle aufspringen wollen. Wenn ihr ein Schreiben von einem Anwalt bekommt, beschwert euch bei der zuständigen Anwaltskammer. Anwälte wie Katja Günther dürfen mittlerweile um ihre Zulassung bangen. Quelle
Letztendlich stellt sich die Frage, was bringt das Ganze? Im ersten Moment nicht viel, aber die Masse machts. Wenn Hunderte bis Tausende Anzeigen gegen die selben Firmen bzw Personen gestellt werden, dann verleihen diese dem Ganzen eine ganz andere Priorität und vielleicht wird auch der Gesetzgeber mal aktiv und unternimmt generell etwas gegen solche Seiten.
Definitionen
Hier werden diverse Definitionen von Begriffen beschrieben, worauf sich im Text bezogen wird.
Betrug nach StGB §263
Zitat:
Zitat von StGB §263
Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Der Versuch ist strafbar.
Quelle: dejure.org
Bedeutet einfach: Wer sich auf Kosten anderer bereichert bzw. dies versucht macht sich Strafbar. Dies gilt ebenfalls, wenn man dies mit falschen Informationen, Un- oder Halbwahrheiten versucht bzw durchführt (so wie es die Abofallenbetreiber machen).
Computerbetrug nach StGB §263
Zitat:
Zitat von StGB §263
Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, durch unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beeinflußt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 263 Abs. 2 bis 7 gilt entsprechend.
Wer eine Straftat nach Absatz 1 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält, verwahrt oder einem anderen überlässt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
In den Fällen des Absatzes 3 gilt § 149 Abs. 2 und 3 entsprechend.
Quelle: dejure.org
Nötigung nach StGB §240
Zitat:
Zitat von StGB §240
Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
Der Versuch ist strafbar.
Quelle: dejure.org
Inhalt und Grenzen der Personensorge nach BGB §1631
Zitat:
Zitat von BGB §1631
Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.
Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.
Das Familiengericht hat die Eltern auf Antrag bei der Ausübung der Personensorge in geeigneten Fällen zu unterstützen.
Quelle: dejure.org
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Hilfestellungen
Betrug, Abzocke, Abofallen: Das Wichtigste im Überblick
Wenn Sie dieses Kapitel lesen, haben Sie vermutlich auch gerade eine Rechnung oder Mahnung für einen dubiosen Internetdienst erhalten. Sie sind verunsichert, vermuten Betrug, haben vielleicht sogar Panik. Und Sie stellen Sie sich Fragen wie
Was soll ich jetzt tun?
Muss ich das wirklich bezahlen?
Ist es bei jemandem schon weiter als bis zur Mahnung gegangen?
Muss ich Angst vor Inkasso, Schufa-Eintrag, Pfändung haben?
Muss ich einen Widerspruch schreiben?
Soll ich Anzeige wegen Betrug erstatten?
Ich wollte widersprechen, aber die E-Mail kam als unzustellbar zurück. Und jetzt?
Ich habe mich mit falschen Daten angemeldet. Ist das strafbar?
Die drohen mit hohen Kosten für mich. Stimmt das?
Kann ich mich einer Sammelklage gegen diese Abzocker anschließen?
Alle diese Fragen werden wir Ihnen nachfolgend beantworten. Sollten danach immer noch Unklarheiten bestehen, können Sie gerne in unserem Forum fragen. Individuelle Rechtsberatung leisten wir dort allerdings nicht.
Abofallen im Internet: die Kurzfassung
Zahlen Sie nicht, wenn Sie sich getäuscht, abgezockt oder betrogen fühlen! Wenn jemand von Ihnen Geld will, muss er nachweisen können, dass es zu einem Vertragsschluss zwischen ihm und Ihnen kam. Das wird schwierig bis unmöglich, wenn er auf seiner Internetseite im Kleingedruckten, im Fließtext, in den AGB oder am unteren Seitenrand versteckt hat, dass seine Dienstleistung etwas kosten soll - oder wenn er vorgetäuscht hat, dass sein Dienst kostenlos ist. In diesem Fall sind Sie also fein raus - trotz aller Drohbriefe und gegensätzlicher Behauptungen.
Unter 18? Dann entscheiden die Eltern! Wenn Sie unter 18 Jahre alt sind, müssen Ihre Eltern mit dem Abschluss eines teuren (Abo-)Vertrags einverstanden sein. Sind Ihre Eltern nicht einverstanden, besteht keine Zahlungspflicht. Das heißt nicht, dass Sie dubiosen Firmen irgendwelche Altersnachweise oder Ausweiskopien schicken sollten - Sie wissen ja gar nicht, ob diese Daten nicht auch missbraucht werden. Und nein: Eltern haften in diesem Fall nicht für ihre Kinder.
Keine Angst vor Inkassofirma, Schufa-Eintrag, Zwangsvollstreckung oder Anwalt! Die Betreiber dubioser Internetdienste (also Internetseiten mit versteckten Kosten) schreiben viel und drohen viel. Aber mehr als Rechnungen und Mahnungen (auch von Anwälten und Inkassobüros) kommt von Abzockern in aller Regel nicht. Sie wissen nämlich, dass sie nur verlieren können.
Kein Angst vor Gerichtsprozessen! Bei hunderttausenden Fällen ist es nicht weiter gegegangen als bis zu fünf oder sechs Rechnungen und Inkassobriefen. In genau zwei Fällen klagten die Dienste-Betreiber - und verloren vor Gericht.
Ein Mahnbescheid sagt gar nichts aus! Selbst wenn Sie einen Mahnbescheid bekommen, ist das kein Grund zu Sorge oder Angst. Denn der Rechtspfleger, der beim Amtsgericht den Mahnbescheid erlassen hat, hat überhaupt nicht geprüft, ob die Forderung tatsächlich berechtigt ist. Das würde erst in einem Zivilprozess geprüft werden. Wichtig ist nur, dass Sie dem Mahnbescheid binnen 14 Tagen schriftlich widersprechen.
Falsche Daten angegeben - ja und? Wenn Sie sich mit falschem Namen bei einem - Ihrer Meinung nach kostenlosen - Dienst anmelden, handelt es sich nicht um Betrug. Und es droht Ihnen auch kein Strafverfahren - auch, wenn Abzocker das gerne behaupten.
Widerrufsrecht verloren, weil schon irgendwelche Leistungen erbracht wurden? Von wegen. Der von Abzockern gerne mal angeführte § 312d BGB ist - eben wegen der vielen Abo-Abzocker - seit Mitte 2009 nicht mehr gültig. Seitdem gilt: Das Widerrufsrecht erlischt erst dann, wenn der Vertrag auf ausdrücklichen Wunsch des Betroffenen - also Sie - hin komplett erfüllt wurde.
Kein unnötiger Briefwechsel! Wenn Sie die Rechnung eines dubiosen Dienstes bekommen haben, können Sie widersprechen. Aber lassen Sie sich bitte nicht auf laufende Schriftwechsel mit den Abzockern ein. Es bringt nichts. Und: Wenn eine Abzockerfirma Ihre wahren Daten (Name, Anschrift) nicht kennt, sollten Sie diese auch bei weiteren - unnötigen - Briefwechseln nicht verraten.
Abofallen und Vertragsfallen im Internet: So funktionieren Sie
Die Anbieter von Abo- und Vertragsfallen im Internet (das sind die Internetseiten mit großem Anmeldeformular und klein verstecktem Preis) verdienen ihr Geld damit, dass sie eine Seite zu irgendeinem Thema ins Internet stellen. Mitten darauf platzieren sie ein großes Anmeldeformular. Und versteckt im Kleingedruckten - oft ganz unten auf der Seite oder im Fließtext am Rand - schreiben sie, dass die Anmeldung Geld koste.
Sobald sich jemand angemeldet hat (oder seine Daten durch technische Tricks eingetragen wurden), schicken die Anbieter dem Betroffenen eine Rechnung per Mail. Zahlt der Empfänger nicht, üben die Täter schriftlich Druck aus, um ihr Opfer zur Zahlung zu bewegen. Denn: Wenn auch nur ein paar Prozent der Rechnungsempfänger zahlen, hat sich das Modell für die Anbieter schon gelohnt. Betroffene sprechen in solchen Fällen dagegen gerne von Betrug.
Wenn dann die Rechnung kommt
Sie haben von einem solchen dubiosen Anbieter eine Rechnung bekommen? Dann geht es Ihnen wie Millionen anderen Menschen seit Ende 2005, als die große Abzocke mit Vertragsfallen begann. Dabei muss man wissen: Rechnungen kann im Prinzip jeder verschicken - egal, ob die darin angemeldete Forderung nun berechtigt ist oder nicht. Auch das Format (Post, Mail, Fax) ist dabei ziemlich egal.
Merksatz: Nur weil eine Rechnung kommt heißt das noch lange nicht, dass sie auch berechtigt ist.
Wenn Sie der Meinung sind, dass die Geldforderung nicht berechtigt ist (weil Sie sich gar nicht angemeldet haben, weil es keinen Vertragsschluss gab, weil Sie nicht klar und deutlich auf eine Kostenpflicht hingeweisen wurden etc.), können Sie der Rechnung einmal widersprechen - auf dem gleichen Weg, auf dem Sie die Rechnung bekommen haben (also Mail oder Post/Einschreiben). Mehr müssen Sie nicht tun.
Wundern Sie sich aber nicht: Einsprüche werden von den meisten dubiosen Anbietern nicht gelesen - oder nicht akzeptiert. Und ganz wichtig: Wenn ein dubioser Anbieter Ihre - echte - Anschrift nicht kennt, sollten Sie ihm diese auch in Ihrem Widerspruch nicht unbedingt mitteilen.
Wer einer Rechnung einmal widersprochen hat, muss danach gar nichts mehr tun - egal, wieviele Mahnungen in der gleichen Sache noch eintrudeln. Es reicht, dass man einmal widersprochen hat. Das ändert sich erst, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid eintrudelt (was in 99,999 Prozent der Fälle nicht passiert, aber auch kein Beinbruch wäre). Dann erst muss man wirklich reagieren. Dazu weiter unten aber mehr.
Muss man der Rechnung überhaupt widersprechen?
Dazu werden Sie von jedem eine andere Antwort hören. Das ist zwar unbefriedigend, aber es lässt sich nicht ändern. Aus folgendem Grund:
Die reine Lehre (die von seriösen Geschäftsleuten "auf der anderen Seite" ausgeht, nicht von dubiosen Anbietern) besagt, dass man einem ungewollten Vertrag widersprechen sollte, um auf der rechtlich sicheren Seite zu sein. Anderseits aber kommt regelmäßig kein Vertrag zustande, wenn man davon ausgehen darf, nur an einem Gewinnspiel teilzunehmen oder sich kostenlos zu registrieren. Bei Abo- und Vertragsfallen im Internet gibt es daher keinen kostenpflichtigen Vertrag - und nichts, dem man widersprechen müsste. Damit erübrigt sich auch der Widerspruch.
Das ist etwas verwirrend, stimmt. Aber genau deshalb können wir (und auch andere) Ihnen keine wirklich endgültige Antwort geben, ob man einer - sowieso unberechtigten - Rechnung von diesen Anbietern widersprechen muss. Einige Betroffene haben widersprochen und sind damit gut gefahren. Viele andere Betroffene haben sich einfach nicht gerührt - und passiert ist ihnen außer zig Mahnungen und Inkassobriefen auch nichts. Die Entscheidung liegt also weiterhin bei Ihnen.
Was ist, wenn man man Widerspruch einlegt, aber die Mail kommt als "nicht zustellbar" (MAILER-DAEMON) zurück?
Das ist nicht Ihr Problem, sondern das Problem des Anbieters. Wer Geschäfte per Fernabsatz macht ist dafür verantwortlich, dass er auch für Korrespondenz erreichbar ist. Das hat schon 2002 das Kammergericht Berlin entschieden. Für Sie als Betroffenen heißt das: Es genügt, wenn Sie Widerruf oder Kündigung auch wirklich abschicken. Erhalten Sie dann die Nachricht, dass Ihre Mitteilung nicht zustellbar ist, heben Sie die Nachricht (Mail, Fax, Ausdruck) einfach nur gut auf. Um mehr müssen Sie sich dann nicht mehr kümmern.
Was ist, wenn "mein" Dienst bei der Anmeldung kostenlos war und mittlerweile kostenpflichtig wurde?
Nichts. “Eine kostenlose Mitgliedschaft in eine Kostenpflichtige umzuwandeln ist rechtlich nicht möglich ohne Zustimmung des Kunden“, stellt die Verbraucherzentrale Bayern ganz klar fest. Heißt: Wenn jemand einen kostenlosen Dienst plötzlich kostenpflichtig machen will, muss er dafür die ausdrückliche Zustimmung jedes einzelnen Mitglieds haben, von dem er dann Geld haben will. Diese Zustimmung muss er notfalls auch beweisen können. Ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung kann und darf der Anbieter von Ihnen also kein Geld verlangen.
Als ich mich angemeldet habe, war garantiert kein Preis zu sehen. Wie kann ich das beweisen?
Müssen Sie gar nicht. Webseiten sind nicht aus Stein gemeißelt. Die Betreiber können ihre Seiten, wenn sie möchten, im Minutentakt ändern. Das deutsche Zivilrecht ist in diesem Fall aber auf Seiten der Verbraucher. Heißt: Im Streitfall müssen nicht Sie beweisen, dass kein Preis zu sehen war. Sondern der Anbieter, der Geld von Ihnen will, muss beweisen, dass der Preis durchaus klar und deutlich zu sehen war.
Mahnung oder Zahlungserinnerung
Wenn die erste Rechnung nichts bewirkt hat, setzen gerade dubiose Anbieter auf ein ausgefeiltes Mahnwesen. Etwas anderes bleibt ihnen ja auch nicht übrig: Vor Gericht können sie nicht ziehen, weil sie dort höchstwahrscheinlich verlieren würden. Deshalb beginnen sie systematisch, Opfer unter Druck zu setzen in der Hoffnung, dass zumindest ein gewisser Prozentsatz bezahlt.
Wenn Sie schon der ersten Rechnung widersprochen haben, müssen Sie sich von einer späteren Mahnung nicht irritieren lassen - Sie haben alles getan, was nötig sein könnte.
Übrigens: Es ist völlig "normal", dass dubiose Anbieter Ihren Widerspruch nicht akzeptieren. Dabei werden sie in der Regel etwas von einem doch Vertragsschluss schreiben, von einer gespeicherten IP-Adresse die einen Vertragsschluss beweise (völliger Unfug) und möglicherweise auch ominöse Urteile zitieren. Lassen Sie sich auch davon nicht beeindrucken!
Was Sie auch nicht wundern sollte: Auch Betroffene, die längst widersprochen haben, bekommen in vielen Fällen weiter Mahnungen und Drohbriefe.
In ihren Mahnungen arbeiten die Anbieter von Abo- und Vertragsfallen häufig mit üblen Drohungen. Und der Ton wird dabei immer schärfer. Die Rede ist dann oft von Schufa-Einträgen, Verlust der Kreditwürdigkeit, von drohenden Einträgen in Schuldnerverzeichnissen und Ermittlungen wegen Betrugs, sogar Gehaltspfändungen stünden angeblich ins Haus.
Aber: Nichts davon ist wahr!
Weder die Dienste-Anbieter selbst, noch ihre Anwälte oder Inkassofirmen können einfach so Konten pfänden oder Einträge bei der Schufa veranlassen. Dazu bräuchten sie erst einmal einen so genannten gerichtlichen Titel. Und den bekommen sie nicht so schnell - auch wenn sie gerne das Gegenteil behaupten.
Dienste-Anbieter und Inkassofirmen, die leichtfertig mit Schufa-Einträgen drohen, können sogar von Opfern gerichtlich dazu gezwungen werden, solche Drohungen zu unterlassen: "Die "standardmäßige" Androhung einer "SCHUFA"-Meldung berechtigt den Erklärungsempfänger zur Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs aus §§ 1004 Abs. 1 analog, 823 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 1, 2 Abs. 1 GG, wenn nicht unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen des Anbieters gegenüber dem Kunden vorliegen", hat das Amtsgericht Plön (Urteil vom 10.12.2007 - Az. 2 C 650/07) festgestellt.
Mahnung von Anwalt oder Inkasso
Bei ihren Versuchen Geld einzutreiben, setzen dubiose Diensteanbieter oft Anwälte und Inkassofirmen ein. Anwälte und Inkassofirmen dürfen zwar auch nicht mehr als jede Privatperson auch (siehe unser Kapitel über Inkassofirmen), aber auf viele Menschen macht es offenbar Eindruck, wenn man seine Briefe mit Namen und Titeln überschreibt.
Trotz der oft klangvollen Namen und der üblen Drohungen sollte man sich also nicht einschüchtern lassen, wenn statt der Firma XYZ plötzlich eine Inkassofirma XY oder ein Rechtsanwalt XYZ die Mahnung schickt. Wenn Sie der ersten Rechnung bereits widersprochen haben, müssen Sie die folgenden Schreiben nicht mehr interessieren bis zum Mahnbescheid.
Verwechseln Sie Mahnschreiben bitte nicht mit dem gerichtlichen Mahnbescheid! Das sind zwei völlig verschiedene Dinge. Auch Entwürfe von Mahnbescheiden, die manche Rechtsanwälte in ihren Drohbriefen mitschicken, sollten Sie nicht beeindrucken. Spannend sind nur Mahnbescheide, die direkt vom Gericht kommen.
Ist es in solchen Fällen schon weiter als bis zu Mahnungen gekommen?
Fast nie. In den vergangenen zwei Jahren wurden zig-hunderttausende Rechnungen und Mahnungen von den Anbietern dubioser Seiten im Internet verschickt. In genau drei Fällen kam es zum Gerichtsprozess - und alle drei Fälle verloren die Anbieter, nicht die Rechnungsempfänger. Klar, dass die Betreiber solcher Seiten Gerichte scheuen wie der Teufel das Weihwasser. Sie wissen schließlich selbst, auf welch dünnem Eis sie sich bewegen.
Haben Opfer dubioser Internetdienste schon mal einen Schufa-Eintrag bekommen, weil sie nicht bezahlten?
Nein.
Ich habe mich auf einer Seite mit versteckter Kostenpflicht mit falschen Daten angemeldet. Ist das strafbar?
Viele Menschen gehen mit ihren persönlichen Daten sehr vorsichtig um und geben im Internet falsche Daten an, wenn sie sich irgendwo registrieren müssen. Das ist nicht strafbar - auch wenn Abzocker das gerne behaupten. Ein Betrug läge nur dann vor, wenn man sich auf einer Seite mit falschen Daten anmeldet, um den Seitenbetreiber ganz bewusst finanziell zu schädigen. Sprich: Wenn man also weiß, dass das Angebot etwas kostet, man aber durch die Angabe der falschen Daten der Zahlungspflicht entgehen will.
Eine Schädigungsabsicht besteht natürlich nicht, wenn man nicht von einer Kostenpflicht ausgehen kann oder muss - etwa deshalb, weil diese Kostenpflicht versteckt ist.
Mein Kind hat sich auf einer dubiosen Seite angemeldet, ich habe dem angeblichen Vertrag widersprochen. Muss ich der Firma jetzt noch einen Altersnachweis meines Kindes schicken?
Nein. In der Beweispflicht sind nicht Sie, sondern der Forderungssteller. Heißt: Wenn eine Firma Geld von jemandem will muss sie gegebenenfalls nachweisen, dass es zu einem gültigen Vertrag kam - was bei MInderjährigen ja nicht sein kann, wenn die Eltern widersprechen. Umgekehrt sind Sie als Eltern nicht verpflichtet nachzuweisen, dass es nicht zu einem Vertrag kam. Im Übrigen: Warum sollten Sie als Eltern einer dubiosen oder gar betrügerischen Firma die Daten Ihres Kindes verraten?
Soll ich einen Rechtsanwalt einschalten, wenn ich eine unberechtigte Rechnung bekomme?
Das können Sie natürlich tun. Beachten Sie dabei aber: Wenn Sie einen Rechtsanwalt einschalten um eine unberechtigte Forderung abzuwehren, werden Sie dessen Honorar wahrscheinlich selbst bezahlen müssen. Das ist gängige Rechtsprechung, zuletzt bestätigt durch ein Urteil des Amtsgericht Wiesbaden vom 5. August 2008, Az. 93 C 619/08 - 41.
Was ist ein gerichtlicher Mahnbescheid?
Etwas ganz anderes als die normalen Mahn- und Inkassobriefe ist der gerichtliche Mahnbescheid.
Wenn jemand von einem anderen Geld will, kann er nach fruchtlosen Mahnungen zu seinem zuständigen Amtsgericht gehen und dort den Erlass eines Mahnbescheids beantragen. Das Gericht prüft den Antrag auf formelle Richtigkeit und schickt den Formbrief dann an den vermeintlichen Schuldner. Das Gericht prüft in diesem Stadium aber nicht, ob das Geld zu Recht gefordert wird - oder ob die Forderung womöglich erstunken und erlogen ist!
Wenn Sie als Empfänger eines Mahnbescheids nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (dazu genügt ein Kreuzchen auf dem Mahnbescheid und die Rücksendung ohne Begründung), ist wieder der Gläubiger dran. Er muss jetzt einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Tut er das nicht, ist der Fall für Sie schon wieder erledigt.
Kurz gesagt: Auch ein Mahnbescheid sagt noch überhaupt nichts darüber, ob die Forderung gegen Sie berechtigt ist. Denn das Gericht, das den Mahnbescheid erlassen hat, hat diese Frage überhaupt nicht geprüft.
Widerspruch gegen Mahnbescheid, Klage und Prozess
Wenn Sie dem gerichtlichen Mahnbescheid widersprochen haben, muss wieder der Dienste-Anbieter 'ran. Er muss jetzt nämlich einen Antrag auf Durchführung des "strittigen Verfahrens" stellen. Damit geht die Sache in ein Klageverfahren über. Und erst wenn er das getan hat, kommt es irgendwann einmal zum Prozess.
Im Prozess wird ein Richter - zum ersten Mal überhaupt in dem ganzen Mahnverfahren - prüfen, ob der Anbieter wirklich einen Anspruch auf das geforderte Geld hat. Das heißt aber auch, der Richter wird sich die fragliche Internetseite genau ansehen und prüfen, ob auf dieser zum Zeitpunkt des angeblichen Vertragsschlusses klar und deutlich über die Zahlungspflicht informiert wurde. Wenn der Internetdienst wirklich Geld von Ihnen will, muss er jetzt vor Gericht nachweisen, dass zum Zeitpunkt Ihrer Anmeldung die Kostenpflicht klar und deutlich zu erkennen war.
Mahnbescheid nicht widersprochen - Vollstreckungsbescheid
Wenn Sie als Empfänger einem gerichtlichen(!) Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprochen haben, kann der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid gegen Sie beantragen. Der wird vom Gericht erlassen und Ihnen übermittelt. Wenn Sie jetzt zum zweiten Mal keinen Einspruch einlegen, wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig. Dann könnte zum Beispiel gepfändet werden.
Sie sehen, vom ersten Mahnschreiben oder Drohbrief eines dubiosen Anbieters bis zur tatsächlichen Pfändung muss sehr, sehr viel passieren.
Was für Kosten drohen mir schlimmstenfalls?
Da bietet sich ein Blick in einen Online-Prozesskostenrechner an. Gehen wir mal davon aus, ein dubioser Anbieter will für einen fragwürdigen Dienst 90 Euro, schaltet tatsächlich einen Anwalt an und zieht dann (was höchst unwahrscheinlich ist) allen Ernstes vor Gericht. Würden Sie den Fall dann wirklich verlieren (was noch unwahrscheinlicher ist), kämen schlimmstenfalls knapp 160 Euro Kosten auf Sie zu.
Beispiel aus dem Online-Prozesskostenrechner (Stand: Mai 2009):
1. Instanz, ein Anwalt, Urteil
Streitwert 90,00 €
Ergebnis 0,00 €
Kostenquoten: Klg. 100% Bkl. 0%
Kosten Klg. 164,25 €
Kosten Bkl. 0,00 €
Ergebnis Klg. -164,25 €
Ergebnis Bkl. 0,00 €
____________________________________
Kostenberechnung
Anwaltsgebühren 62,50 €
Auslagenpauschale 12,50 €
MWSt 19% 14,25 €
Gerichtsgebühren 75,00 €
---------------
Gesamtkosten 164,25 €
Wenn Anbieter in ihren Drohbriefen also von Horror-Summen schreiben, lügen Sie.
Kann ich mich einer Sammelklage gegen die Abzocker anschließen?
Nein. Sammelklagen in dieser Form gibt es nur im US-amerikanischen Rechtssystem, nicht in Deutschland.
Kann ich mich irgendwo über die Abzocker beschweren?
Ja, können sie. Und sollten Sie sogar. Die Ratschläge der Verbraucherzentrale Hamburg dazu sind eindeutig.
Am besten können Sie Abzockern das Leben erschweren, wenn Sie dazu beitragen, dass deren Konto gekündigt und das Geld an die Absender zurück überwiesen wird.
Schreiben Sie so an die Bank/Sparkasse, auf deren Konto das Geld überwiesen werden soll (Kontoinstitut über Bankleitzahl ermitteln):
„Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe den Verdacht, dass über das Konto …………. bei Ihrer Bank illegale Beträge fließen. Es geht dabei um Abofallen, also Internetseiten, auf denen arglose Verbraucher mit versteckten Kosten um ihr Geld gebracht werden. Dabei wird obiges Konto bei ihrem Unternehmen verwendet.
Ich appelliere an Sie, das Konto zu kündigen und das eingegangene Geld an die Absender zurück zu überweisen.
Mit freundlichem Gruß"
Auch die Verbraucherzentrale schreibt solche Briefe an die Banken/Sparkassen, aber es kann nützen, wenn auch viele Verbraucher sich dort beschweren!
Beschweren Sie sich über das Geldinstitut, das für die Abzocker ein konto zur Verfügung stellt, direkt bei der Bank oder bei der
Banken- und Versicherungsaufsicht
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
Beschweren Sie sich über die Rechtsanwaltsbüros, die mit den Abzockern gemeinsame Sache machen, bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer des jeweiligen Bundeslandes. Alternativ wenden Sie sich an
Bundesrechtsanwaltskammer
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Littenstraße 9
10179 Berlin
Beschweren Sie sich über die Inkassofirmen der Abzocker beim Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen
BDIU
Friedrichstraße 50 – 55
10117 Berlin
BDIU@inkasso.de
Wenn Sie dieses Kapitel lesen, haben Sie vermutlich auch gerade eine Rechnung oder Mahnung für einen dubiosen Internetdienst erhalten. Sie sind verunsichert, vermuten Betrug, haben vielleicht sogar Panik. Und Sie stellen Sie sich Fragen wie
Was soll ich jetzt tun?
Muss ich das wirklich bezahlen?
Ist es bei jemandem schon weiter als bis zur Mahnung gegangen?
Muss ich Angst vor Inkasso, Schufa-Eintrag, Pfändung haben?
Muss ich einen Widerspruch schreiben?
Soll ich Anzeige wegen Betrug erstatten?
Ich wollte widersprechen, aber die E-Mail kam als unzustellbar zurück. Und jetzt?
Ich habe mich mit falschen Daten angemeldet. Ist das strafbar?
Die drohen mit hohen Kosten für mich. Stimmt das?
Kann ich mich einer Sammelklage gegen diese Abzocker anschließen?
Alle diese Fragen werden wir Ihnen nachfolgend beantworten. Sollten danach immer noch Unklarheiten bestehen, können Sie gerne in unserem Forum fragen. Individuelle Rechtsberatung leisten wir dort allerdings nicht.
Abofallen im Internet: die Kurzfassung
Zahlen Sie nicht, wenn Sie sich getäuscht, abgezockt oder betrogen fühlen! Wenn jemand von Ihnen Geld will, muss er nachweisen können, dass es zu einem Vertragsschluss zwischen ihm und Ihnen kam. Das wird schwierig bis unmöglich, wenn er auf seiner Internetseite im Kleingedruckten, im Fließtext, in den AGB oder am unteren Seitenrand versteckt hat, dass seine Dienstleistung etwas kosten soll - oder wenn er vorgetäuscht hat, dass sein Dienst kostenlos ist. In diesem Fall sind Sie also fein raus - trotz aller Drohbriefe und gegensätzlicher Behauptungen.
Unter 18? Dann entscheiden die Eltern! Wenn Sie unter 18 Jahre alt sind, müssen Ihre Eltern mit dem Abschluss eines teuren (Abo-)Vertrags einverstanden sein. Sind Ihre Eltern nicht einverstanden, besteht keine Zahlungspflicht. Das heißt nicht, dass Sie dubiosen Firmen irgendwelche Altersnachweise oder Ausweiskopien schicken sollten - Sie wissen ja gar nicht, ob diese Daten nicht auch missbraucht werden. Und nein: Eltern haften in diesem Fall nicht für ihre Kinder.
Keine Angst vor Inkassofirma, Schufa-Eintrag, Zwangsvollstreckung oder Anwalt! Die Betreiber dubioser Internetdienste (also Internetseiten mit versteckten Kosten) schreiben viel und drohen viel. Aber mehr als Rechnungen und Mahnungen (auch von Anwälten und Inkassobüros) kommt von Abzockern in aller Regel nicht. Sie wissen nämlich, dass sie nur verlieren können.
Kein Angst vor Gerichtsprozessen! Bei hunderttausenden Fällen ist es nicht weiter gegegangen als bis zu fünf oder sechs Rechnungen und Inkassobriefen. In genau zwei Fällen klagten die Dienste-Betreiber - und verloren vor Gericht.
Ein Mahnbescheid sagt gar nichts aus! Selbst wenn Sie einen Mahnbescheid bekommen, ist das kein Grund zu Sorge oder Angst. Denn der Rechtspfleger, der beim Amtsgericht den Mahnbescheid erlassen hat, hat überhaupt nicht geprüft, ob die Forderung tatsächlich berechtigt ist. Das würde erst in einem Zivilprozess geprüft werden. Wichtig ist nur, dass Sie dem Mahnbescheid binnen 14 Tagen schriftlich widersprechen.
Falsche Daten angegeben - ja und? Wenn Sie sich mit falschem Namen bei einem - Ihrer Meinung nach kostenlosen - Dienst anmelden, handelt es sich nicht um Betrug. Und es droht Ihnen auch kein Strafverfahren - auch, wenn Abzocker das gerne behaupten.
Widerrufsrecht verloren, weil schon irgendwelche Leistungen erbracht wurden? Von wegen. Der von Abzockern gerne mal angeführte § 312d BGB ist - eben wegen der vielen Abo-Abzocker - seit Mitte 2009 nicht mehr gültig. Seitdem gilt: Das Widerrufsrecht erlischt erst dann, wenn der Vertrag auf ausdrücklichen Wunsch des Betroffenen - also Sie - hin komplett erfüllt wurde.
Kein unnötiger Briefwechsel! Wenn Sie die Rechnung eines dubiosen Dienstes bekommen haben, können Sie widersprechen. Aber lassen Sie sich bitte nicht auf laufende Schriftwechsel mit den Abzockern ein. Es bringt nichts. Und: Wenn eine Abzockerfirma Ihre wahren Daten (Name, Anschrift) nicht kennt, sollten Sie diese auch bei weiteren - unnötigen - Briefwechseln nicht verraten.
Abofallen und Vertragsfallen im Internet: So funktionieren Sie
Die Anbieter von Abo- und Vertragsfallen im Internet (das sind die Internetseiten mit großem Anmeldeformular und klein verstecktem Preis) verdienen ihr Geld damit, dass sie eine Seite zu irgendeinem Thema ins Internet stellen. Mitten darauf platzieren sie ein großes Anmeldeformular. Und versteckt im Kleingedruckten - oft ganz unten auf der Seite oder im Fließtext am Rand - schreiben sie, dass die Anmeldung Geld koste.
Sobald sich jemand angemeldet hat (oder seine Daten durch technische Tricks eingetragen wurden), schicken die Anbieter dem Betroffenen eine Rechnung per Mail. Zahlt der Empfänger nicht, üben die Täter schriftlich Druck aus, um ihr Opfer zur Zahlung zu bewegen. Denn: Wenn auch nur ein paar Prozent der Rechnungsempfänger zahlen, hat sich das Modell für die Anbieter schon gelohnt. Betroffene sprechen in solchen Fällen dagegen gerne von Betrug.
Wenn dann die Rechnung kommt
Sie haben von einem solchen dubiosen Anbieter eine Rechnung bekommen? Dann geht es Ihnen wie Millionen anderen Menschen seit Ende 2005, als die große Abzocke mit Vertragsfallen begann. Dabei muss man wissen: Rechnungen kann im Prinzip jeder verschicken - egal, ob die darin angemeldete Forderung nun berechtigt ist oder nicht. Auch das Format (Post, Mail, Fax) ist dabei ziemlich egal.
Merksatz: Nur weil eine Rechnung kommt heißt das noch lange nicht, dass sie auch berechtigt ist.
Wenn Sie der Meinung sind, dass die Geldforderung nicht berechtigt ist (weil Sie sich gar nicht angemeldet haben, weil es keinen Vertragsschluss gab, weil Sie nicht klar und deutlich auf eine Kostenpflicht hingeweisen wurden etc.), können Sie der Rechnung einmal widersprechen - auf dem gleichen Weg, auf dem Sie die Rechnung bekommen haben (also Mail oder Post/Einschreiben). Mehr müssen Sie nicht tun.
Wundern Sie sich aber nicht: Einsprüche werden von den meisten dubiosen Anbietern nicht gelesen - oder nicht akzeptiert. Und ganz wichtig: Wenn ein dubioser Anbieter Ihre - echte - Anschrift nicht kennt, sollten Sie ihm diese auch in Ihrem Widerspruch nicht unbedingt mitteilen.
Wer einer Rechnung einmal widersprochen hat, muss danach gar nichts mehr tun - egal, wieviele Mahnungen in der gleichen Sache noch eintrudeln. Es reicht, dass man einmal widersprochen hat. Das ändert sich erst, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid eintrudelt (was in 99,999 Prozent der Fälle nicht passiert, aber auch kein Beinbruch wäre). Dann erst muss man wirklich reagieren. Dazu weiter unten aber mehr.
Muss man der Rechnung überhaupt widersprechen?
Dazu werden Sie von jedem eine andere Antwort hören. Das ist zwar unbefriedigend, aber es lässt sich nicht ändern. Aus folgendem Grund:
Die reine Lehre (die von seriösen Geschäftsleuten "auf der anderen Seite" ausgeht, nicht von dubiosen Anbietern) besagt, dass man einem ungewollten Vertrag widersprechen sollte, um auf der rechtlich sicheren Seite zu sein. Anderseits aber kommt regelmäßig kein Vertrag zustande, wenn man davon ausgehen darf, nur an einem Gewinnspiel teilzunehmen oder sich kostenlos zu registrieren. Bei Abo- und Vertragsfallen im Internet gibt es daher keinen kostenpflichtigen Vertrag - und nichts, dem man widersprechen müsste. Damit erübrigt sich auch der Widerspruch.
Das ist etwas verwirrend, stimmt. Aber genau deshalb können wir (und auch andere) Ihnen keine wirklich endgültige Antwort geben, ob man einer - sowieso unberechtigten - Rechnung von diesen Anbietern widersprechen muss. Einige Betroffene haben widersprochen und sind damit gut gefahren. Viele andere Betroffene haben sich einfach nicht gerührt - und passiert ist ihnen außer zig Mahnungen und Inkassobriefen auch nichts. Die Entscheidung liegt also weiterhin bei Ihnen.
Was ist, wenn man man Widerspruch einlegt, aber die Mail kommt als "nicht zustellbar" (MAILER-DAEMON) zurück?
Das ist nicht Ihr Problem, sondern das Problem des Anbieters. Wer Geschäfte per Fernabsatz macht ist dafür verantwortlich, dass er auch für Korrespondenz erreichbar ist. Das hat schon 2002 das Kammergericht Berlin entschieden. Für Sie als Betroffenen heißt das: Es genügt, wenn Sie Widerruf oder Kündigung auch wirklich abschicken. Erhalten Sie dann die Nachricht, dass Ihre Mitteilung nicht zustellbar ist, heben Sie die Nachricht (Mail, Fax, Ausdruck) einfach nur gut auf. Um mehr müssen Sie sich dann nicht mehr kümmern.
Was ist, wenn "mein" Dienst bei der Anmeldung kostenlos war und mittlerweile kostenpflichtig wurde?
Nichts. “Eine kostenlose Mitgliedschaft in eine Kostenpflichtige umzuwandeln ist rechtlich nicht möglich ohne Zustimmung des Kunden“, stellt die Verbraucherzentrale Bayern ganz klar fest. Heißt: Wenn jemand einen kostenlosen Dienst plötzlich kostenpflichtig machen will, muss er dafür die ausdrückliche Zustimmung jedes einzelnen Mitglieds haben, von dem er dann Geld haben will. Diese Zustimmung muss er notfalls auch beweisen können. Ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung kann und darf der Anbieter von Ihnen also kein Geld verlangen.
Als ich mich angemeldet habe, war garantiert kein Preis zu sehen. Wie kann ich das beweisen?
Müssen Sie gar nicht. Webseiten sind nicht aus Stein gemeißelt. Die Betreiber können ihre Seiten, wenn sie möchten, im Minutentakt ändern. Das deutsche Zivilrecht ist in diesem Fall aber auf Seiten der Verbraucher. Heißt: Im Streitfall müssen nicht Sie beweisen, dass kein Preis zu sehen war. Sondern der Anbieter, der Geld von Ihnen will, muss beweisen, dass der Preis durchaus klar und deutlich zu sehen war.
Mahnung oder Zahlungserinnerung
Wenn die erste Rechnung nichts bewirkt hat, setzen gerade dubiose Anbieter auf ein ausgefeiltes Mahnwesen. Etwas anderes bleibt ihnen ja auch nicht übrig: Vor Gericht können sie nicht ziehen, weil sie dort höchstwahrscheinlich verlieren würden. Deshalb beginnen sie systematisch, Opfer unter Druck zu setzen in der Hoffnung, dass zumindest ein gewisser Prozentsatz bezahlt.
Wenn Sie schon der ersten Rechnung widersprochen haben, müssen Sie sich von einer späteren Mahnung nicht irritieren lassen - Sie haben alles getan, was nötig sein könnte.
Übrigens: Es ist völlig "normal", dass dubiose Anbieter Ihren Widerspruch nicht akzeptieren. Dabei werden sie in der Regel etwas von einem doch Vertragsschluss schreiben, von einer gespeicherten IP-Adresse die einen Vertragsschluss beweise (völliger Unfug) und möglicherweise auch ominöse Urteile zitieren. Lassen Sie sich auch davon nicht beeindrucken!
Was Sie auch nicht wundern sollte: Auch Betroffene, die längst widersprochen haben, bekommen in vielen Fällen weiter Mahnungen und Drohbriefe.
In ihren Mahnungen arbeiten die Anbieter von Abo- und Vertragsfallen häufig mit üblen Drohungen. Und der Ton wird dabei immer schärfer. Die Rede ist dann oft von Schufa-Einträgen, Verlust der Kreditwürdigkeit, von drohenden Einträgen in Schuldnerverzeichnissen und Ermittlungen wegen Betrugs, sogar Gehaltspfändungen stünden angeblich ins Haus.
Aber: Nichts davon ist wahr!
Weder die Dienste-Anbieter selbst, noch ihre Anwälte oder Inkassofirmen können einfach so Konten pfänden oder Einträge bei der Schufa veranlassen. Dazu bräuchten sie erst einmal einen so genannten gerichtlichen Titel. Und den bekommen sie nicht so schnell - auch wenn sie gerne das Gegenteil behaupten.
Dienste-Anbieter und Inkassofirmen, die leichtfertig mit Schufa-Einträgen drohen, können sogar von Opfern gerichtlich dazu gezwungen werden, solche Drohungen zu unterlassen: "Die "standardmäßige" Androhung einer "SCHUFA"-Meldung berechtigt den Erklärungsempfänger zur Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs aus §§ 1004 Abs. 1 analog, 823 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 1, 2 Abs. 1 GG, wenn nicht unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen des Anbieters gegenüber dem Kunden vorliegen", hat das Amtsgericht Plön (Urteil vom 10.12.2007 - Az. 2 C 650/07) festgestellt.
Mahnung von Anwalt oder Inkasso
Bei ihren Versuchen Geld einzutreiben, setzen dubiose Diensteanbieter oft Anwälte und Inkassofirmen ein. Anwälte und Inkassofirmen dürfen zwar auch nicht mehr als jede Privatperson auch (siehe unser Kapitel über Inkassofirmen), aber auf viele Menschen macht es offenbar Eindruck, wenn man seine Briefe mit Namen und Titeln überschreibt.
Trotz der oft klangvollen Namen und der üblen Drohungen sollte man sich also nicht einschüchtern lassen, wenn statt der Firma XYZ plötzlich eine Inkassofirma XY oder ein Rechtsanwalt XYZ die Mahnung schickt. Wenn Sie der ersten Rechnung bereits widersprochen haben, müssen Sie die folgenden Schreiben nicht mehr interessieren bis zum Mahnbescheid.
Verwechseln Sie Mahnschreiben bitte nicht mit dem gerichtlichen Mahnbescheid! Das sind zwei völlig verschiedene Dinge. Auch Entwürfe von Mahnbescheiden, die manche Rechtsanwälte in ihren Drohbriefen mitschicken, sollten Sie nicht beeindrucken. Spannend sind nur Mahnbescheide, die direkt vom Gericht kommen.
Ist es in solchen Fällen schon weiter als bis zu Mahnungen gekommen?
Fast nie. In den vergangenen zwei Jahren wurden zig-hunderttausende Rechnungen und Mahnungen von den Anbietern dubioser Seiten im Internet verschickt. In genau drei Fällen kam es zum Gerichtsprozess - und alle drei Fälle verloren die Anbieter, nicht die Rechnungsempfänger. Klar, dass die Betreiber solcher Seiten Gerichte scheuen wie der Teufel das Weihwasser. Sie wissen schließlich selbst, auf welch dünnem Eis sie sich bewegen.
Haben Opfer dubioser Internetdienste schon mal einen Schufa-Eintrag bekommen, weil sie nicht bezahlten?
Nein.
Ich habe mich auf einer Seite mit versteckter Kostenpflicht mit falschen Daten angemeldet. Ist das strafbar?
Viele Menschen gehen mit ihren persönlichen Daten sehr vorsichtig um und geben im Internet falsche Daten an, wenn sie sich irgendwo registrieren müssen. Das ist nicht strafbar - auch wenn Abzocker das gerne behaupten. Ein Betrug läge nur dann vor, wenn man sich auf einer Seite mit falschen Daten anmeldet, um den Seitenbetreiber ganz bewusst finanziell zu schädigen. Sprich: Wenn man also weiß, dass das Angebot etwas kostet, man aber durch die Angabe der falschen Daten der Zahlungspflicht entgehen will.
Eine Schädigungsabsicht besteht natürlich nicht, wenn man nicht von einer Kostenpflicht ausgehen kann oder muss - etwa deshalb, weil diese Kostenpflicht versteckt ist.
Mein Kind hat sich auf einer dubiosen Seite angemeldet, ich habe dem angeblichen Vertrag widersprochen. Muss ich der Firma jetzt noch einen Altersnachweis meines Kindes schicken?
Nein. In der Beweispflicht sind nicht Sie, sondern der Forderungssteller. Heißt: Wenn eine Firma Geld von jemandem will muss sie gegebenenfalls nachweisen, dass es zu einem gültigen Vertrag kam - was bei MInderjährigen ja nicht sein kann, wenn die Eltern widersprechen. Umgekehrt sind Sie als Eltern nicht verpflichtet nachzuweisen, dass es nicht zu einem Vertrag kam. Im Übrigen: Warum sollten Sie als Eltern einer dubiosen oder gar betrügerischen Firma die Daten Ihres Kindes verraten?
Soll ich einen Rechtsanwalt einschalten, wenn ich eine unberechtigte Rechnung bekomme?
Das können Sie natürlich tun. Beachten Sie dabei aber: Wenn Sie einen Rechtsanwalt einschalten um eine unberechtigte Forderung abzuwehren, werden Sie dessen Honorar wahrscheinlich selbst bezahlen müssen. Das ist gängige Rechtsprechung, zuletzt bestätigt durch ein Urteil des Amtsgericht Wiesbaden vom 5. August 2008, Az. 93 C 619/08 - 41.
Was ist ein gerichtlicher Mahnbescheid?
Etwas ganz anderes als die normalen Mahn- und Inkassobriefe ist der gerichtliche Mahnbescheid.
Wenn jemand von einem anderen Geld will, kann er nach fruchtlosen Mahnungen zu seinem zuständigen Amtsgericht gehen und dort den Erlass eines Mahnbescheids beantragen. Das Gericht prüft den Antrag auf formelle Richtigkeit und schickt den Formbrief dann an den vermeintlichen Schuldner. Das Gericht prüft in diesem Stadium aber nicht, ob das Geld zu Recht gefordert wird - oder ob die Forderung womöglich erstunken und erlogen ist!
Wenn Sie als Empfänger eines Mahnbescheids nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (dazu genügt ein Kreuzchen auf dem Mahnbescheid und die Rücksendung ohne Begründung), ist wieder der Gläubiger dran. Er muss jetzt einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Tut er das nicht, ist der Fall für Sie schon wieder erledigt.
Kurz gesagt: Auch ein Mahnbescheid sagt noch überhaupt nichts darüber, ob die Forderung gegen Sie berechtigt ist. Denn das Gericht, das den Mahnbescheid erlassen hat, hat diese Frage überhaupt nicht geprüft.
Widerspruch gegen Mahnbescheid, Klage und Prozess
Wenn Sie dem gerichtlichen Mahnbescheid widersprochen haben, muss wieder der Dienste-Anbieter 'ran. Er muss jetzt nämlich einen Antrag auf Durchführung des "strittigen Verfahrens" stellen. Damit geht die Sache in ein Klageverfahren über. Und erst wenn er das getan hat, kommt es irgendwann einmal zum Prozess.
Im Prozess wird ein Richter - zum ersten Mal überhaupt in dem ganzen Mahnverfahren - prüfen, ob der Anbieter wirklich einen Anspruch auf das geforderte Geld hat. Das heißt aber auch, der Richter wird sich die fragliche Internetseite genau ansehen und prüfen, ob auf dieser zum Zeitpunkt des angeblichen Vertragsschlusses klar und deutlich über die Zahlungspflicht informiert wurde. Wenn der Internetdienst wirklich Geld von Ihnen will, muss er jetzt vor Gericht nachweisen, dass zum Zeitpunkt Ihrer Anmeldung die Kostenpflicht klar und deutlich zu erkennen war.
Mahnbescheid nicht widersprochen - Vollstreckungsbescheid
Wenn Sie als Empfänger einem gerichtlichen(!) Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprochen haben, kann der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid gegen Sie beantragen. Der wird vom Gericht erlassen und Ihnen übermittelt. Wenn Sie jetzt zum zweiten Mal keinen Einspruch einlegen, wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig. Dann könnte zum Beispiel gepfändet werden.
Sie sehen, vom ersten Mahnschreiben oder Drohbrief eines dubiosen Anbieters bis zur tatsächlichen Pfändung muss sehr, sehr viel passieren.
Was für Kosten drohen mir schlimmstenfalls?
Da bietet sich ein Blick in einen Online-Prozesskostenrechner an. Gehen wir mal davon aus, ein dubioser Anbieter will für einen fragwürdigen Dienst 90 Euro, schaltet tatsächlich einen Anwalt an und zieht dann (was höchst unwahrscheinlich ist) allen Ernstes vor Gericht. Würden Sie den Fall dann wirklich verlieren (was noch unwahrscheinlicher ist), kämen schlimmstenfalls knapp 160 Euro Kosten auf Sie zu.
Beispiel aus dem Online-Prozesskostenrechner (Stand: Mai 2009):
1. Instanz, ein Anwalt, Urteil
Streitwert 90,00 €
Ergebnis 0,00 €
Kostenquoten: Klg. 100% Bkl. 0%
Kosten Klg. 164,25 €
Kosten Bkl. 0,00 €
Ergebnis Klg. -164,25 €
Ergebnis Bkl. 0,00 €
____________________________________
Kostenberechnung
Anwaltsgebühren 62,50 €
Auslagenpauschale 12,50 €
MWSt 19% 14,25 €
Gerichtsgebühren 75,00 €
---------------
Gesamtkosten 164,25 €
Wenn Anbieter in ihren Drohbriefen also von Horror-Summen schreiben, lügen Sie.
Kann ich mich einer Sammelklage gegen die Abzocker anschließen?
Nein. Sammelklagen in dieser Form gibt es nur im US-amerikanischen Rechtssystem, nicht in Deutschland.
Kann ich mich irgendwo über die Abzocker beschweren?
Ja, können sie. Und sollten Sie sogar. Die Ratschläge der Verbraucherzentrale Hamburg dazu sind eindeutig.
Am besten können Sie Abzockern das Leben erschweren, wenn Sie dazu beitragen, dass deren Konto gekündigt und das Geld an die Absender zurück überwiesen wird.
Schreiben Sie so an die Bank/Sparkasse, auf deren Konto das Geld überwiesen werden soll (Kontoinstitut über Bankleitzahl ermitteln):
„Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe den Verdacht, dass über das Konto …………. bei Ihrer Bank illegale Beträge fließen. Es geht dabei um Abofallen, also Internetseiten, auf denen arglose Verbraucher mit versteckten Kosten um ihr Geld gebracht werden. Dabei wird obiges Konto bei ihrem Unternehmen verwendet.
Ich appelliere an Sie, das Konto zu kündigen und das eingegangene Geld an die Absender zurück zu überweisen.
Mit freundlichem Gruß"
Auch die Verbraucherzentrale schreibt solche Briefe an die Banken/Sparkassen, aber es kann nützen, wenn auch viele Verbraucher sich dort beschweren!
Beschweren Sie sich über das Geldinstitut, das für die Abzocker ein konto zur Verfügung stellt, direkt bei der Bank oder bei der
Banken- und Versicherungsaufsicht
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
Beschweren Sie sich über die Rechtsanwaltsbüros, die mit den Abzockern gemeinsame Sache machen, bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer des jeweiligen Bundeslandes. Alternativ wenden Sie sich an
Bundesrechtsanwaltskammer
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Littenstraße 9
10179 Berlin
Beschweren Sie sich über die Inkassofirmen der Abzocker beim Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen
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BDIU@inkasso.de
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