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Einleitung zum Thema Abofallen
:: Abofallen :: Einleitung
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Einleitung zum Thema Abofallen
Das sind die fiesesten Abo-Fallen im Internet
Die Angebote sind verlockend: Webseiten versprechen kostenlosen SMS-Versand, Hausaufgabenhilfe oder Bilder leichtbekleideter Frauen. Dahinter verbergen sich teure Abo-Fallen: Ein falscher Klick kostet Ahnungslose bis zu 500 Euro. Jetzt gibt es eine Liste mit den fiesesten Anbietern.
Im Internet tummeln sich immer mehr Angebote, mit denen schnell und einfach die persönliche Lebenserwartung ermittelt, Kurzmitteilungen verschickt oder aber die eine oder andere Lösung für die Hausaufgaben heruntergeladen werden können. Doch die auf den ersten Blick vermeintlich hilfreichen Internetseiten haben eines gemeinsam: Sie verschleiern mehr oder weniger geschickt, dass der Kunde mit einigen Mausklicks ein Abo abschließt – Mindestlaufzeit in der Regel 24 Monate, Zahlung im Voraus.
"Die Angaben zu den Kosten und zu den Mindestvertragslaufzeiten befinden sich häufig lediglich klein in den allgemeinen Geschäftsbedingungen", weiß Thomas Hagen von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. So ist beispielsweise auf der Internetseite www.123simsen.com lediglich in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vermerkt, dass der Verbraucher mit dem Ausfüllen der Eingabemaske ein zweijähriges Abo abschließt. Kosten: 144 Euro. Besonders perfide: "Die Internetseiten, die vermeintlich kostenlosen SMS-Versand oder Hilfe bei den Hausaufgaben anbieten, richten sich überwiegend an Jugendliche", weiß Hagen.
Die Abzocke im Netz zieht immer weitere Kreise. "Das gleicht inzwischen modernen Straßenräubern und Wegelagerei", kommentieren die Verbraucherschützer die wachsende Flut an verunsicherten Verbrauchern, die im Internet leichtfertig ihre Adresse angegeben haben und nun zahlen sollen.
750.000 Deutsche hat es schon erwischt
Die Verbraucherzentralen schätzen die Zahl der Bundesbürger, die in den vergangenen drei Jahren in eine der zahlreichen Abo-Fallen im Internet getappt sind, auf rund 750.000 – Tendenz steigend. "Durch eine beachtliche Drohkulisse mit Briefen von Inkasso-Unternehmen und Anwälten versuchen die Anbieter dann an das Geld zu kommen", sagt Hagen.
Doch Verbraucher sollten den geforderten Betrag nicht einfach überweisen. "Wer nachweisen kann, dass der Hinweis auf den Abschluss eines Abos nicht klar ersichtlich war, sollte vorsorglich den Widerruf und die Anfechtung wegen Irrtums erklären", sagt Hagen. Entsprechende Musterbriefe können Betroffene unter www.vzbv.de herunterladen.
Bei vielen unseriösen Angeboten kommt ohnehin kein gültiger Vertrag zustande. Das gilt insbesondere dann, wenn versehentlich ein Kind ein entsprechendes Abo abgeschlossen hat. Auch sollten sich Verbraucher nicht durch Inkassoschreiben unter Druck setzen lassen. "Handlungsbedarf besteht erst, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid eingeht", erläutern die Experten der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen. Doch auf einen Rechtsstreit sollten sich nur diejenigen einlassen, die über eine Rechtschutzversicherung verfügen.
Die Verbraucherzentralen führen inzwischen zahlreiche Klagen gegen die Betreiber entsprechender Internetseiten – in vielen Fällen zumindest in der ersten Instanz mit Erfolg. Doch wer sich möglichen Ärger von vornherein ersparen möchte, sollte mit persönlichen Daten im Internet äußerst sparsam umgehen und zudem die AGB nach Angaben zu möglichen Kosten durchforsten.
Die Angebote sind verlockend: Webseiten versprechen kostenlosen SMS-Versand, Hausaufgabenhilfe oder Bilder leichtbekleideter Frauen. Dahinter verbergen sich teure Abo-Fallen: Ein falscher Klick kostet Ahnungslose bis zu 500 Euro. Jetzt gibt es eine Liste mit den fiesesten Anbietern.
Im Internet tummeln sich immer mehr Angebote, mit denen schnell und einfach die persönliche Lebenserwartung ermittelt, Kurzmitteilungen verschickt oder aber die eine oder andere Lösung für die Hausaufgaben heruntergeladen werden können. Doch die auf den ersten Blick vermeintlich hilfreichen Internetseiten haben eines gemeinsam: Sie verschleiern mehr oder weniger geschickt, dass der Kunde mit einigen Mausklicks ein Abo abschließt – Mindestlaufzeit in der Regel 24 Monate, Zahlung im Voraus.
"Die Angaben zu den Kosten und zu den Mindestvertragslaufzeiten befinden sich häufig lediglich klein in den allgemeinen Geschäftsbedingungen", weiß Thomas Hagen von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. So ist beispielsweise auf der Internetseite www.123simsen.com lediglich in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vermerkt, dass der Verbraucher mit dem Ausfüllen der Eingabemaske ein zweijähriges Abo abschließt. Kosten: 144 Euro. Besonders perfide: "Die Internetseiten, die vermeintlich kostenlosen SMS-Versand oder Hilfe bei den Hausaufgaben anbieten, richten sich überwiegend an Jugendliche", weiß Hagen.
Die Abzocke im Netz zieht immer weitere Kreise. "Das gleicht inzwischen modernen Straßenräubern und Wegelagerei", kommentieren die Verbraucherschützer die wachsende Flut an verunsicherten Verbrauchern, die im Internet leichtfertig ihre Adresse angegeben haben und nun zahlen sollen.
750.000 Deutsche hat es schon erwischt
Die Verbraucherzentralen schätzen die Zahl der Bundesbürger, die in den vergangenen drei Jahren in eine der zahlreichen Abo-Fallen im Internet getappt sind, auf rund 750.000 – Tendenz steigend. "Durch eine beachtliche Drohkulisse mit Briefen von Inkasso-Unternehmen und Anwälten versuchen die Anbieter dann an das Geld zu kommen", sagt Hagen.
Doch Verbraucher sollten den geforderten Betrag nicht einfach überweisen. "Wer nachweisen kann, dass der Hinweis auf den Abschluss eines Abos nicht klar ersichtlich war, sollte vorsorglich den Widerruf und die Anfechtung wegen Irrtums erklären", sagt Hagen. Entsprechende Musterbriefe können Betroffene unter www.vzbv.de herunterladen.
Bei vielen unseriösen Angeboten kommt ohnehin kein gültiger Vertrag zustande. Das gilt insbesondere dann, wenn versehentlich ein Kind ein entsprechendes Abo abgeschlossen hat. Auch sollten sich Verbraucher nicht durch Inkassoschreiben unter Druck setzen lassen. "Handlungsbedarf besteht erst, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid eingeht", erläutern die Experten der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen. Doch auf einen Rechtsstreit sollten sich nur diejenigen einlassen, die über eine Rechtschutzversicherung verfügen.
Die Verbraucherzentralen führen inzwischen zahlreiche Klagen gegen die Betreiber entsprechender Internetseiten – in vielen Fällen zumindest in der ersten Instanz mit Erfolg. Doch wer sich möglichen Ärger von vornherein ersparen möchte, sollte mit persönlichen Daten im Internet äußerst sparsam umgehen und zudem die AGB nach Angaben zu möglichen Kosten durchforsten.
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Mi Aug 15, 2012 2:51 pm von MarcoK
» Aktuelle Handyabzockmethode von BLINKGOLD
Mi Jun 01, 2011 8:43 pm von Koenigsbussard84
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Mi Jun 01, 2011 8:40 pm von Koenigsbussard84
» Immer noch nicht gestellt
Di Feb 08, 2011 10:09 pm von Admin
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So Jan 30, 2011 12:39 pm von Admin
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So Jan 30, 2011 9:55 am von Admin
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So Jan 30, 2011 9:52 am von Admin
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Mi Dez 29, 2010 7:35 pm von holger
» Luck24 und das Wiener Karussell
Fr Nov 19, 2010 11:40 am von junger römer