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Handyabzocker werden immer dreister
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Handyabzocker werden immer dreister
Der Schock kommt mit der nächsten Handyabrechnung: Immer mehr Smartphone-Nutzern werden teure Abonnements für Klingeltöne untergeschoben. Manche tappen mit nur zwei Klicks in die Falle – und merken es erst Wochen später, wenn die Handyabrechnung kommt. Zwar arbeiten die meisten Anbieter von Telefonmehrwertdiensten seriös, doch schwarze Schafe gibt es immer wieder. Das wissen auch die Mobilfunkbetreiber. Aber sie verdienen an jedem Abo, egal, wie es zustande kam.
Tim Reiser wollte zuerst gar nicht glauben, was da auf seinen Handyabrechnungen stand: Einmal 32 Euro, dann nochmal 38 Euro hatte ihm der Mobilfunkanbieter O2 für sogenannte Mehrwertdienste in Rechnung gestellt. In der Detailansicht war zigmal der Betrag von 2,99 Euro aufgeführt. Wofür, das konnte sich der Mediengestalter aus Stuttgart nicht erklären. In der Spalte vor dem Betrag stand schlicht "Content". Auch ein Anruf bei O2 brachte erst mal wenig Aufklärung. Denn die Mobilfunkanbieter wissen nicht, wie die Beträge zustande kommen, sie leiten nur die Forderungen von Drittanbietern weiter - und verweisen bei Nachfragen auch an diese oder einen Zwischenhändler.
Mit zwei Klicks in die Abofalle?
So auch im Fall von Tim Reiser: "Ich bin mit zwei von diesen Drittanbietern in Kontakt gewesen, einer heißt Bob Mobile, einer heißt Net Mobile – wobei die mir schon geschrieben haben, dass sie nur als Dienstleister für die Abrechnungen zuständig sind – und die, die eigentlich dahinter stecken, nennen sich dann Guerilla Mobile." Diese Firma wiederum gehört zur Bob Mobile AG, die schon seit längerem in vielen Internetforen mit dem Stichwort "Abzocke" verbunden wird. Bei der zuständigen Staatsanwaltschaft in Düsseldorf liegen mehr als 300 Betrugsanzeigen vor. Die schweizerische Swisscom stellte die Zusammenarbeit mit Bob Mobile vergangenes Jahr ein, weil es zu viele Kundenbeschwerden gab.
Wie Tim Reiser nach vielen Telefonaten und E-Mails erfuhr, soll er bei der Guerilla Mobile Berlin GmbH ein Abonnement bestellt haben, was ihn alle zwei, drei Tage jeweils 2,99 Euro kostete. "Sie sagen, ich hätte eine Benachrichtigung bekommen, darüber, was es kosten wird, wie ich es kündigen kann, diese ganzen Pflichtangaben. Hab' ich aber nicht. Ich weiß nicht, was ich bestellt habe, ich weiß nicht, wodurch ich das auslöse, an welchem Tag diese 2,99 Euro abgebucht werden, an welchem nicht – ich hab keine Ahnung."
Ein Abo übers Handy - ohne die Handynummer einzugeben
Glaubt man Tim Reisers Beteuerungen, liegt der Verdacht nahe, dass er einem Trick aufgesessen ist, der zum völligen Unverständnis vieler Verbraucher ganz legal ist. Das Stichwort heißt WAP-Billing: In manchen Apps für das iPhone wird Werbung eingeblendet. Einmal darauf geklickt, geht das iPhone ins Internet, auf eine sogenannte WAP-Seite. Wer nun unvorsichtig ist und hier ein zweites Mal klickt, kann schon ein Abo abgeschlossen haben. Tim Reiser brauchte also nicht einmal seine Handynummer eingeben oder eine SMS schicken.
Eng verbunden: Mobilfunkbetreiber und Klingeltonindustrie
Die Mobilfunkanbieter, die an jedem Abo kräftig mitverdienen, leisten den Anbietern solcher Mehrwertdienste bereitwillig technische Unterstützung, indem sie die Handynummer des mobilen Surfers weiterleiten: Wer mit einem Smartphone auf einer Werbeseite unbedacht etwas anklickt, hinterlässt zunächst nur eine IP-Adresse. Doch die Mobilfunkanbieter können dieser IP-Adresse eine Handynummer zuweisen und geben sie dann weiter an Firmen wie die Net Mobile AG, die unter anderem für Bob Mobile und Guerilla Mobile die technische Abwicklung besorgt. Das bestätigte etwa die Pressestelle der Telekom: "Wir bieten Anbietern eine Schnittstelle an, damit sie Handynummern aus IP-Adressen entschlüsseln."
Klaus Schulze von E-Plus erläutert, dass dazu die verschlüsselten Daten der SIM-Karte benutzt werden. "Hat ein Drittanbieter einen Vertrag mit uns, entschlüsseln wir ihm diese Daten." Allerdings, schränkt Schulze ein, dürften die Drittanabieter die so erlangte Handynummer nur zur Abrechnung nutzen, wenn sie zusichern, dass eine E-Mail-Bestätigung vom Kunden vorliegt. Fazit: Ein Abo kann über die Handynummer abgerechnet werden, obwohl der Kunde diese Handynummer nirgends eingegeben hat.
Ilse Aigner rät, hart zu bleiben
Wolfgang Zwick aus Herrenberg hat einen ähnlichen Fall recherchiert, nachdem auf der Mobilfunkrechnung seiner Tochter unerklärliche Abbuchungen auftauchten. Er schilderte das Problem auf der Internetseite von Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner. Die Ministerin riet ihm, gegenüber den Abzockern hart zu bleiben und das Geld zurück zu fordern. "Der Anspruch des Unternehmens setzt einen Vertragsabschluss voraus. War sich ein Vertragspartner nicht bewusst, einen entgeltpflichtigen Vertrag abzuschließen, ist kein Vertrag zustande gekommen", schreibt die CSU-Politikerin.
Kein Erfolg vor Gericht
Doch die Staatsanwaltschaft in Düsseldorf hat die Strafanzeige von Wolfgang Zwick gegen Bob Mobile eingestellt, so wie alle weiteren auch. Der Staatsanwalt schrieb ihm, es sei "nicht auszuschließen, dass eine Anmeldung für eines der Produkte des Unternehmens mit Ihrer Handynummer erfolgt ist, [...] dass jemand aus Ihrem Bekannten- oder Familienkreis die Anmeldung mit Ihrem Handy oder Ihrer Handynummer vorgenommen hat" oder "dass ein unbekannter Täter auf der Webseite der Firma Bob Mobile Ihre Handynummer eingegeben hat und Sie unbewusst per SMS die Anmeldung bestätigt haben".
Aber kann so tatsächlich ein gültiger Vertrag zustande kommen? Der Karlsruher Rechtsanwalt Benedikt Klas aus Karlsruhe meint: Nein. "Es ist gesetzlich deutlich geregelt, dass im elektronischen Geschäftsverkehr und bei Fernabsatzverträgen der Unternehmer dem Kunden eindeutige, transparente Angaben machen muss, zum Beispiel darüber wie der Vertrag zustande kommt, zum Widerrufsrecht, bei Abonnements über die Mindestlaufzeit. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen auf jeden Fall bei Vertragsabschluss oder unmittelbar danach dem Kunden in Textform zur Verfügung gestellt werden, also per E-Mail oder SMS." Und zwar jene AGB, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gelten. Einfach einen Link auf der Webseite zu setzen genüge nicht, denn dann könnten die AGB auch im Nachhinein verändert werden.
Das böse Erwachen kommt mit der nächsten Rechnung
Auf mehrmalige Nachfrage in einem weiteren Fall legte Guerilla Mobile keinerlei belastbare Beweise für einen Vertragsabschluss vor, sondern schickte lediglich den Quellcode seiner Internetseite mit ein paar später eingesetzten Daten. Rechtsanwalt Klas, der bereits erfolgreich gegen Abofallen-Betreiber im Internet vorgegangen ist, erkennt verblüffend ähnliche Muster: "Das Geschäftsgebahren von Guerilla Mobile beziehungsweise Bob Mobile macht auf jeden Fall einen sehr unseriösen Eindruck."
"Freiwillige Selbstkontrolle" – ein stumpfes Schwert
Einen recht radikalen Ansatz, die schwarzen Schafe aus dem ansonsten seriösen Markt zu drängen, verfolgt derzeit Frank Johannsen. Nachdem er selbst für ein unfreiwillig abgeschlossenes Abo bezahlen sollte, sammelt der Wirtschaftsinformatiker derzeit Stimmen für seine Petition, die er online beim Bundestag einreichen will. Danach sollen Mobilfunkanbieter bei neuen Verträgen die Drittanbieter erst mal aussperren. Nur auf expliziten Wunsch der Kunden sollte die Klingelton-Industrie dann Zugriff auf die Handyrechnung erhalten.
Johannsens Fall ist besonders perfide: Offenbar hatte er auf die Werbung des US-Anbieters Cellfish Media geklickt. Dieser hat erst kürzlich eine deutsche Niederlassung namens Mydoo gegründet, die zwar schon kräftig abrechnet, aber im Impressum weder eine Handelsregister- noch eine Umsatzsteuer-ID-Nummer aufweist, wie es das Fernabsatzgesetz vorschreibt. So wie auch die Guerilla Mobile nutzt Mydoo ein Inkassounternehmen, um mit den Kunden abzurechnen. Im Fall von Frank Johannsen tauchte auf der Rechnung der Dienstleister Ericsson IPX mit Sitz in Schweden auf. Merkwürdig: Diese Firma ist nicht Mitglied beim Verein "Freiwillig Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste", der einen Verhaltenskodex für die Branche entwickelt hat. Die Telekom und andere Mobilfunkanbieter verweisen aber immer wieder auf diesen Kodex und betonen, nur mit Drittanbietern zusammen zu arbeiten, die sich daran halten. Dieser Verhaltenskodex allerdings legitimiert genau das Vorgehen – mit zwei Klicks zum Abo –, das bei so vielen Verbrauchern auf völliges Unverständnis stößt.
Offenbar sind sich einige der genannten Drittanbieter wie auch die Mobilfunkanbieter durchaus bewusst, dass ihre vermeintlichen Kunden oftmals überhaupt nicht die Absicht hatten, zu Kunden zu werden: "Aus Kulanz" erstatten sie die Beträge ganz oder teilweise, wenn sich Kunden allzu penetrant über die Abzocke beschweren.
Tim Reiser wollte zuerst gar nicht glauben, was da auf seinen Handyabrechnungen stand: Einmal 32 Euro, dann nochmal 38 Euro hatte ihm der Mobilfunkanbieter O2 für sogenannte Mehrwertdienste in Rechnung gestellt. In der Detailansicht war zigmal der Betrag von 2,99 Euro aufgeführt. Wofür, das konnte sich der Mediengestalter aus Stuttgart nicht erklären. In der Spalte vor dem Betrag stand schlicht "Content". Auch ein Anruf bei O2 brachte erst mal wenig Aufklärung. Denn die Mobilfunkanbieter wissen nicht, wie die Beträge zustande kommen, sie leiten nur die Forderungen von Drittanbietern weiter - und verweisen bei Nachfragen auch an diese oder einen Zwischenhändler.
Mit zwei Klicks in die Abofalle?
So auch im Fall von Tim Reiser: "Ich bin mit zwei von diesen Drittanbietern in Kontakt gewesen, einer heißt Bob Mobile, einer heißt Net Mobile – wobei die mir schon geschrieben haben, dass sie nur als Dienstleister für die Abrechnungen zuständig sind – und die, die eigentlich dahinter stecken, nennen sich dann Guerilla Mobile." Diese Firma wiederum gehört zur Bob Mobile AG, die schon seit längerem in vielen Internetforen mit dem Stichwort "Abzocke" verbunden wird. Bei der zuständigen Staatsanwaltschaft in Düsseldorf liegen mehr als 300 Betrugsanzeigen vor. Die schweizerische Swisscom stellte die Zusammenarbeit mit Bob Mobile vergangenes Jahr ein, weil es zu viele Kundenbeschwerden gab.
Wie Tim Reiser nach vielen Telefonaten und E-Mails erfuhr, soll er bei der Guerilla Mobile Berlin GmbH ein Abonnement bestellt haben, was ihn alle zwei, drei Tage jeweils 2,99 Euro kostete. "Sie sagen, ich hätte eine Benachrichtigung bekommen, darüber, was es kosten wird, wie ich es kündigen kann, diese ganzen Pflichtangaben. Hab' ich aber nicht. Ich weiß nicht, was ich bestellt habe, ich weiß nicht, wodurch ich das auslöse, an welchem Tag diese 2,99 Euro abgebucht werden, an welchem nicht – ich hab keine Ahnung."
Ein Abo übers Handy - ohne die Handynummer einzugeben
Glaubt man Tim Reisers Beteuerungen, liegt der Verdacht nahe, dass er einem Trick aufgesessen ist, der zum völligen Unverständnis vieler Verbraucher ganz legal ist. Das Stichwort heißt WAP-Billing: In manchen Apps für das iPhone wird Werbung eingeblendet. Einmal darauf geklickt, geht das iPhone ins Internet, auf eine sogenannte WAP-Seite. Wer nun unvorsichtig ist und hier ein zweites Mal klickt, kann schon ein Abo abgeschlossen haben. Tim Reiser brauchte also nicht einmal seine Handynummer eingeben oder eine SMS schicken.
Eng verbunden: Mobilfunkbetreiber und Klingeltonindustrie
Die Mobilfunkanbieter, die an jedem Abo kräftig mitverdienen, leisten den Anbietern solcher Mehrwertdienste bereitwillig technische Unterstützung, indem sie die Handynummer des mobilen Surfers weiterleiten: Wer mit einem Smartphone auf einer Werbeseite unbedacht etwas anklickt, hinterlässt zunächst nur eine IP-Adresse. Doch die Mobilfunkanbieter können dieser IP-Adresse eine Handynummer zuweisen und geben sie dann weiter an Firmen wie die Net Mobile AG, die unter anderem für Bob Mobile und Guerilla Mobile die technische Abwicklung besorgt. Das bestätigte etwa die Pressestelle der Telekom: "Wir bieten Anbietern eine Schnittstelle an, damit sie Handynummern aus IP-Adressen entschlüsseln."
Klaus Schulze von E-Plus erläutert, dass dazu die verschlüsselten Daten der SIM-Karte benutzt werden. "Hat ein Drittanbieter einen Vertrag mit uns, entschlüsseln wir ihm diese Daten." Allerdings, schränkt Schulze ein, dürften die Drittanabieter die so erlangte Handynummer nur zur Abrechnung nutzen, wenn sie zusichern, dass eine E-Mail-Bestätigung vom Kunden vorliegt. Fazit: Ein Abo kann über die Handynummer abgerechnet werden, obwohl der Kunde diese Handynummer nirgends eingegeben hat.
Ilse Aigner rät, hart zu bleiben
Wolfgang Zwick aus Herrenberg hat einen ähnlichen Fall recherchiert, nachdem auf der Mobilfunkrechnung seiner Tochter unerklärliche Abbuchungen auftauchten. Er schilderte das Problem auf der Internetseite von Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner. Die Ministerin riet ihm, gegenüber den Abzockern hart zu bleiben und das Geld zurück zu fordern. "Der Anspruch des Unternehmens setzt einen Vertragsabschluss voraus. War sich ein Vertragspartner nicht bewusst, einen entgeltpflichtigen Vertrag abzuschließen, ist kein Vertrag zustande gekommen", schreibt die CSU-Politikerin.
Kein Erfolg vor Gericht
Doch die Staatsanwaltschaft in Düsseldorf hat die Strafanzeige von Wolfgang Zwick gegen Bob Mobile eingestellt, so wie alle weiteren auch. Der Staatsanwalt schrieb ihm, es sei "nicht auszuschließen, dass eine Anmeldung für eines der Produkte des Unternehmens mit Ihrer Handynummer erfolgt ist, [...] dass jemand aus Ihrem Bekannten- oder Familienkreis die Anmeldung mit Ihrem Handy oder Ihrer Handynummer vorgenommen hat" oder "dass ein unbekannter Täter auf der Webseite der Firma Bob Mobile Ihre Handynummer eingegeben hat und Sie unbewusst per SMS die Anmeldung bestätigt haben".
Aber kann so tatsächlich ein gültiger Vertrag zustande kommen? Der Karlsruher Rechtsanwalt Benedikt Klas aus Karlsruhe meint: Nein. "Es ist gesetzlich deutlich geregelt, dass im elektronischen Geschäftsverkehr und bei Fernabsatzverträgen der Unternehmer dem Kunden eindeutige, transparente Angaben machen muss, zum Beispiel darüber wie der Vertrag zustande kommt, zum Widerrufsrecht, bei Abonnements über die Mindestlaufzeit. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen auf jeden Fall bei Vertragsabschluss oder unmittelbar danach dem Kunden in Textform zur Verfügung gestellt werden, also per E-Mail oder SMS." Und zwar jene AGB, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gelten. Einfach einen Link auf der Webseite zu setzen genüge nicht, denn dann könnten die AGB auch im Nachhinein verändert werden.
Das böse Erwachen kommt mit der nächsten Rechnung
Auf mehrmalige Nachfrage in einem weiteren Fall legte Guerilla Mobile keinerlei belastbare Beweise für einen Vertragsabschluss vor, sondern schickte lediglich den Quellcode seiner Internetseite mit ein paar später eingesetzten Daten. Rechtsanwalt Klas, der bereits erfolgreich gegen Abofallen-Betreiber im Internet vorgegangen ist, erkennt verblüffend ähnliche Muster: "Das Geschäftsgebahren von Guerilla Mobile beziehungsweise Bob Mobile macht auf jeden Fall einen sehr unseriösen Eindruck."
"Freiwillige Selbstkontrolle" – ein stumpfes Schwert
Einen recht radikalen Ansatz, die schwarzen Schafe aus dem ansonsten seriösen Markt zu drängen, verfolgt derzeit Frank Johannsen. Nachdem er selbst für ein unfreiwillig abgeschlossenes Abo bezahlen sollte, sammelt der Wirtschaftsinformatiker derzeit Stimmen für seine Petition, die er online beim Bundestag einreichen will. Danach sollen Mobilfunkanbieter bei neuen Verträgen die Drittanbieter erst mal aussperren. Nur auf expliziten Wunsch der Kunden sollte die Klingelton-Industrie dann Zugriff auf die Handyrechnung erhalten.
Johannsens Fall ist besonders perfide: Offenbar hatte er auf die Werbung des US-Anbieters Cellfish Media geklickt. Dieser hat erst kürzlich eine deutsche Niederlassung namens Mydoo gegründet, die zwar schon kräftig abrechnet, aber im Impressum weder eine Handelsregister- noch eine Umsatzsteuer-ID-Nummer aufweist, wie es das Fernabsatzgesetz vorschreibt. So wie auch die Guerilla Mobile nutzt Mydoo ein Inkassounternehmen, um mit den Kunden abzurechnen. Im Fall von Frank Johannsen tauchte auf der Rechnung der Dienstleister Ericsson IPX mit Sitz in Schweden auf. Merkwürdig: Diese Firma ist nicht Mitglied beim Verein "Freiwillig Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste", der einen Verhaltenskodex für die Branche entwickelt hat. Die Telekom und andere Mobilfunkanbieter verweisen aber immer wieder auf diesen Kodex und betonen, nur mit Drittanbietern zusammen zu arbeiten, die sich daran halten. Dieser Verhaltenskodex allerdings legitimiert genau das Vorgehen – mit zwei Klicks zum Abo –, das bei so vielen Verbrauchern auf völliges Unverständnis stößt.
Offenbar sind sich einige der genannten Drittanbieter wie auch die Mobilfunkanbieter durchaus bewusst, dass ihre vermeintlichen Kunden oftmals überhaupt nicht die Absicht hatten, zu Kunden zu werden: "Aus Kulanz" erstatten sie die Beträge ganz oder teilweise, wenn sich Kunden allzu penetrant über die Abzocke beschweren.
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Mi Aug 15, 2012 2:51 pm von MarcoK
» Aktuelle Handyabzockmethode von BLINKGOLD
Mi Jun 01, 2011 8:43 pm von Koenigsbussard84
» SMS ABO DIENST ÜBER DAS FORUM!!!
Mi Jun 01, 2011 8:40 pm von Koenigsbussard84
» Immer noch nicht gestellt
Di Feb 08, 2011 10:09 pm von Admin
» Routinemäßige Überprüfung Ihres Vertrages
So Jan 30, 2011 12:39 pm von Admin
» routenplaner.de & routenplaner-service.de
So Jan 30, 2011 9:55 am von Admin
» Unser Forum wird zugespamt
So Jan 30, 2011 9:52 am von Admin
» routenplaner
Mi Dez 29, 2010 7:35 pm von holger
» Luck24 und das Wiener Karussell
Fr Nov 19, 2010 11:40 am von junger römer