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Beitrag  Koenigsbussard84 Mi Jun 23, 2010 6:14 pm

Und da haben wir es! Wir haben schon wieder eine neue Marktlücke entdeckt. Unter den schwarzen Schafen ist wieder etwas neues hervorgetreten.

ROUTENPLANER.de

Dort werden wieder die Leute übers Ohr gehauen. Wenn man eine Route berechnet haben will, gibt man die Adressen ein und man klickt auf "berechnen". Aber dann kommt die Route nicht. Warum? Na genau jetzt werden Daten des Nutzers abgefragt. Angeblich um sich für ein gleichzeitiges Gewinnspiel anzumelden.
Rechts daneben, was kaum einem auffällt, steht aber wortwörtlich:

Informationen
Folgende Inhalte erhalten Sie im Memberbereich! Durch Drücken des Buttons "Jetzt anmelden" entstehen Ihnen Kosten von 96 Euro inkl. Mwst pro Jahr (12 Monate zu je 8 Euro) bei einer Vertragslaufzeit von 2 Jahren


Als Test haben wir uns mal registriert mit falschen Daten und promt, kam die Nachricht, ich bekäme nun eine Email mit meinen Zugangsdaten. Ich wollte aber keine Zugangsdaten, ich will meine Route berechnet haben. Tja, das war wohl nichts, ich habe keine Route, aber dafür einen Login, den ich leider nicht benutzen kann, da ich ja mich falsch angemeldet habe Wink

Jedenfalls ist es auch sehr komisch, egal ob man auf Routenplaner, Stadtpläne, Landkarten oder Weltkarten in der Navigationsleiste klickt, es öffnet sich immer nur ein Fenster!

Routenplaner - Gleich geht's weiter ...
Nach der Anmeldung erhalten Sie Zugriff auf unsere Routenplaner Dienstleistungen & Informationen.
Außerdem haben Sie die Chance eines von 5 TomTom-Navigationsgeräten zu gewinnen !
Persönliche Daten:
Anrede:
Vorname:
Nachname:
Adressdaten:
Straße:
Plz:
Ort:
Land:
Songstige Angaben:
Geburtstag:
E-Mail: Ich akzeptiere die AGB und die Datenschutzerklärung


Also Leute, lasst die Finger davon, auch wenn die Domain routenplaner.de auf routenplaner-service.de umgeleitet wird, das ist bewusst. routenplaner.de ist zu teuer oder vergeben und deshalb wird man auf eine andere Seite umgeleitet. Denn wer eine Route berechnet haben will, der gibt immer bei Google folgendes ein???? na....routenplaner! Und promt wird man umgeleitet.

Also Vorsicht!

Schaut auch mal in unserem Kanal rein auf Youtube. Der Link steht hier im Forum links in der Leiste
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Beitrag  Admin Mi Jun 23, 2010 6:20 pm

So folgendes steht auf der Website von denen!!

Impressum

Routenplaner-Service.de ist ein Projekt der Webtains GmbH:
Webtains GmbH
Julius-Lippold-Straße 18
99817 Eisenach
Geschäftsführer: Nico Neugeboren

HRB 505129 Amtsgericht Jena
Steuernummer: 157/122/05439 - Finanzamt Mühlhausen

E-Mail:

Telefon: 01805 221477 01 (14 Cent Minute)
Telefax: 01805 221477 02 (14 Cent Minute)
(Mobilfunk max. 42 Cent / Minute)
Disclaimer/Links und Inhalte Dritter

Der Betreiber ist als Inhaltsanbieter nach § 8 TelediensteG für die zur Nutzung bereitgehaltenen eigenen Inhalte nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Soweit durch Querverweise (Links) auf von anderen Anbietern bereitgehaltene Angebote verwiesen wird, weist der Betreiber darauf hin, dass eineInhaltskontrolle nur beschränkt und nur zum Zeitpunkt des erstmaligen Setzen eines Links erfolgt. Er hat sich bei erstmaliger Verknüpfung im Rahmen seiner zumutbaren Kenntnisse und Möglichkeiten davon versichert, dass durch die Verweisung keine zivilrechtliche oder strafrechtliche Verantwortlichkeit ausgelöst wird. Er überprüft aber die Inhalte, auf die er in seinem Angebot verweist, nicht ständig auf Veränderungen, die eine Verantwortlichkeit neu begründen könnten. Wenn er feststellt oder von anderen darauf hingewiesen wird, daß ein konkretes Angebot, zu dem er einen Link bereitgestellt hat, eine zivil- oder strafrechtliche Verantwortlichkeit auslöst, wird er den Verweis auf dieses Angebot aufheben. Der Betreiber erklärt ausdrücklich, dass er keinen Einfluss auf die Inhalte der Seiten sowie auf die Einhaltung der maßgeblichen Rechtsvorschriften dieser dritten Anbieter hat. Er distanziert sich daher ausdrücklich von den dort dargestellten Inhalten und übernimmt dafür keine Verantwortung.


Der Knaller ist ja noch das Gewinnspiel!!!! lol!

Lest mal wie lange das geht.

1. Beschreibung

Routenplaner-Service.de veranstaltet ein kostenloses Gewinnspiel unter allen dafür angemeldeten Teilnehmern, für das die nachfolgenden Spielregeln gelten. Verlost wird unter allen Teilnehmern ein TomTom Navigationsgerät.

2. Anmeldung, Teilnahmeberechtigung, Einsendeschluss

Teilnahmeberechtigt sind volljährige Personen die ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, Österreich oder Schweiz haben. Ausgenommen von der Teilnahme sind Mitarbeiter, Bevollmächtigte, Rechtsnachfolger der Betreiber sowie alle mit dem Betreiber verbundenen Gesellschaften sowie der jeweiligen Familienmitglieder und die Geschäftsführung. Die Teilnahme erfolgt durch die (gegebenenfalls kostenpflichtige) Vermittlung Dritter oder kostenlos durch Übersendung einer ausreichend frankierten Postkarte, die Name und Adresse des Teilnehmers sowie den Teilnahmewunsch an der Gewinnverlosung enthält.

Die Postkarte ist zu senden an:

Webtains GmbH
Julius-Lippold-Straße 18
99817 Eisenach

Stichwort: Gewinnspiel Routenplaner-Service.de

Einsendeschluss ist der 31.12.2011

3. Spielkonditionen

Jeder Teilnehmer darf an dem Gewinnspiel nur einmal teilnehmen. Teilnehmen dürfen nur Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Um an der Verlosung der Gewinne teilzunehmen, muss man nicht die Dienstleistungen über die Webseite www.Routenplaner-Service.de in Anspruch nehmen. Der Gewinner wird nach Einsendeschluss von der Webtains GmbH durch Losziehung ermittelt. Die Gewinner werden vom Betreiber schriftlich und per Email benachrichtigt.

4. Disqualifizierung / Ausschluss

Webtains hat das Recht, Teilnehmer zu disqualifizieren und von der zukünftigen Teilnahme an der Verlosung auszuschließen. Ausgeschlossen werden Personen:
- die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation der ordnungsgemäßen Durchführung des Gewinnspiels Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.
- die schuldhaft gegen die Teilnahmeregeln verstoßen und/oder sonst in unfairer oder unlauterer Weise versuchen, die Verlosung zu beeinflussen, insbesondere durch Störung, Bedrohung oder Belästigung von Mitarbeitern oder anderen Teilnehmen.
- die unrichtige Teilnehmerangaben machen.

5. Preisverleihung

Die Sachpreise werden vom Betreiber, dem jeweiligen Kooperationspartner/Sponsor oder bevollmächtigten Dritten per Paketdienst, Post oder Spedition an die von den Gewinnern anzugebende Postadresse versendet. Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erfolgt die Lieferung der Gewinne frei Haus. Sollten zusätzlich Transportkosten und/oder Zölle entstehen, hat der Gewinner diese Kosten zu tragen. Leistungsort bleibt auch im Blick auf die Übernahme der Versendungskosten der Sitz des Betreibers. Der Gewinner hat Sorge zu tragen, dass er anwesend ist und sollte daher zusätzlich eine Ersatzadresse in seiner unmittelbaren Umgebung benennen, an welche der Gewinn im Fall der Abwesenheit geliefert werden kann. Für den Fall, dass die Lieferung per Spediteur erfolgt, wird dieser mit dem Gewinner einen Liefertermin zu vereinbaren. Regelmäßige Anlieferungszeit ist montags bis freitags zwischen 8.00 und 18.00 Uhr. Kann unter den angegebenen Adressen des Gewinners niemand angetroffen werden, wird eine Nachricht hinterlassen. Dadurch entstehende Extrakosten einer erneuten Anlieferung hat der Gewinner in diesem Fall selbst zu tragen. Ist die übermittlung des Gewinnes nicht oder nur unter unzumutbaren Umständen möglich, so erhält der Gewinner einen gleichwertigen Ersatz. Eine Barauszahlung der Sachgewinne oder eines etwaigen Gewinnersatzes ist in keinem Falle möglich. Der Gewinnanspruch oder Gewinnersatz kann nicht an Dritte abgetreten werden.

6. Preisbeschreibung

Die auf den Seiten von Routenplaner-Service.de als Preis dargestellten Gegenstände und Leistungen sind nicht in jedem Fall mit dem gewonnenen Gegenstand identisch. Abweichungen hinsichtlich Form, Farbe, Modell, Fabrikat, Baujahr, Erscheinungsdatum, Auflage und ähnlicher Umstände können auftreten und begründen keine Gewährleistungsansprüche des Teilnehmers. Webtains hat das Recht, einen dem als Preis präsentierten Gegenstand gleichwertigen Gegenstand mittlerer Art und Güte auszuwählen.

7. Gewährleistung / Haftung

Der Betreiber wird mit der Übergabe der Gewinne von allen Verpflichtungen frei, die sich mit der Durchführung des Gewinnspiels ergeben, sofern sich nicht aus diesen Regelungen bereits ein früherer Zeitpunkt ergibt. Für Sach- oder Rechtsmängel an den von Kooperationspartnern zur Verfügung gestellten Gewinnen haftet der Betreiber nur im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gleichermaßen ist eine Haftung für den Fall der Insolvenz eines Partners und den Folgen ausgeschlossen, die sich dadurch für die Durchführung des Gewinnspiels ergeben.
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Beitrag  Admin Mi Jun 23, 2010 6:25 pm

Sollte jemand drauf reingefallen sein, habe ich nützlichen Tipp!!


Um es vorweg zu nehmen: Sie sind auf den klassischen Fall einer sog. Internetabzocke hereingefallen. Das passiert ganz vielen Personen. Rechtlich verhält es sich wie folgt:

Die Seite ist insgesamt so aufgebaut, daß sie nicht den Eindruck erweckt, kostenpflichtig zu sein. Für das Zustandekommen einer wirksamen Zahlungsvereinbarung muß sich der Verbraucher jedoch bewußt sein, daß er einen kostenpflichtigen Vertrag abschließt. Aufgrund des sehr versteckten Zahlungshinweises ist dieses jedoch nicht der Fall. Es fehlt damit bereits an einer wirksamen Zahlungsvereinbarung.

Zudem haben Sie bei Verträgen, die Sie über das Internet abschließen, nach den Regeln des Fernabsatzgeschäfts ein Widerrufsrecht (§ 312d BGB). Die Widerrufsfrist beträgt zwei Wochen. Diese beginnt jedoch erst in dem Moment zu laufen, in dem Sie ordnungsgemäß und in Textform über Ihr Widerrufsrecht belehrt wurden (§ 355 Abs. 2 BGB). Eine ordnungsgemäße Belehrung liegt hier nicht vor. Daher haben Sie noch die Möglichkeit, den Vertrag zu widerrufen.

Weiterhin empfiehlt es sich, den Vertrag vorsorglich anzufechten. Das Anfechtungsrecht steht Ihnen dann zu, wenn Sie bei Abgabe Ihrer Erklärung einem Irrtum unterlagen (§ 119 BGB) oder arglistig getäuscht wurden (§ 123 BGB). Beider Voraussetzungen sind hier in der Regel erfüllt, weil der Kostenhinweis sehr versteckt war.

Schlußendlich sollten Sie den Vertrag rein vorsorglich kündigen.

Im Ergebnis ergibt sich damit folgende Vorgehensweise: Sie teilen dem Unternehmen per Einwurfeinschreiben mit, (1.) daß Sie keinen Vertrag geschlossen haben, (2.) einen etwaigen Vertrag widerrufen, anfechten und kündigen. Bitte verwenden Sie dabei unbedingt diese drei Begriffe “widerrufen”, “anfechten” und “kündigen”. Eine Zahlung leisten Sie nicht.

In der Folge wird das Unternehmen Ihnen mutmaßlich mitteilen, daß Ihre Erklärungen aus diversen Gründen nicht akzeptiert werden können und Sie daher trotzdem bezahlen müssen. Kommen Sie dieser Aufforderung bitte nicht nach. Und reagieren Sie hierauf auch nicht mehr. Die Forderung ist unbegründet und wird in der Regel auch nicht gerichtlich geltend gemacht. Es werden sich nur noch Inkassobüros und/oder Anwälte melden. Diese haben aber auch keine weitergehenden Rechte. Eine zwangsweise Durchsetzung der vermeintlichen Forderung ist nur über das Gericht möglich. Und genau diesen Schritt meiden diese Unternehmen.
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Beitrag  Admin Mi Jun 23, 2010 6:27 pm

Webtains GmbH
Adresse Julius-Lippold-Straße 18, 99817 Eisenach
Kontakt Telefon: 01805 221477 01 Telefax: 01805 221477 02 (Servicenummern zu 14 ct / min)
Handelsregister AG Jena HRB 505129
Geschäftsführer Nico Neugeboren, *22.04.1978
Eigentümer ?
Internet kochrezepte-sammlung.de, songtexte-24.de, gifs-sammlung.de, routenplaner-service.de, tattoos-vorlagen.de
Die Methode
Der Trick
Stand 13.02.2010
Beispiel www.kochrezepte-sammlung.de
Kochrezepte-sammlung.de bietet 25.000 leckere Kochrezepte und Rezepte. Außerdem kann man eine Traumküche im Wert von 5000,- Euro gewinnen.
Wer auf der Startseite den Button "Zum Gewinnspiel" anklickt, landet auf einer neuen Seite mit einem Anmeldeformular. Hier soll man seine persönlichen Daten eingeben. Klar, ohne Angabe persönlicher Kontaktdaten kann man ja schlecht etwas gewinnen.
Der Zugang zur Rezeptesammlung ist natürlich auch erst nach der Anmeldung möglich.
Bevor man seine Adressdaten abschickt, muss man noch ein Häkchen setzen, dass man AGB und Datenschutzerklärung akzeptiert.
Dass durch Drücken des Buttons "Zu den Rezepten" - zumindest nach Ansicht der Webtains GmbH - Kosten von 96,- Euro entstehen, ist lediglich einem unauffällig platzierten, kleingedruckten Fließtext rechts neben dem Anmeldeformular zu entnehmen. Wer also am Gewinnspiel teilnimmt, wird automatisch in einen Vertrag gepresst.
Die gesamte Seite lässt aufgrund ihrer Aufmachung nicht darauf schließen, dass hier etwas für teures Geld angeboten wird. Ein unserer Ansicht nach irreführendes Angebot!
Beispiel songtexte-24.de
Masche wie bei kochrezepte-sammlung.de.
Bei songtexte-24.de gibt es 5 iPod nano mit 16 GB Speicher zu gewinnen, wenn man sich anmeldet. Oben rechts neben dem Anmeldeformular wird - überschrieben mit "Anmelden & Gewinnen" auf das Gewinnspiel hingewiesen.
Darunter befindet sich ein kleingedruckter Hinweis "Folgende Inhalte erhalten Sie im Memberbereich!..." - und hier rückt man dann - völlig überraschend - mit der Sprache heraus: Durch die Anmeldung soll ein Vertrag abgeschlossen werden über 96,- Euro pro Jahr bei einer Laufzeit von 2 Jahren.
Auch dieses Angebot halten wir für irreführend.
Lockvogel lyrics.de
Stand 03.06.2010 Ruft man die Webseite lyrics.de auf, springt einen erst einmal Popup-Fenster mit Eingabefeldern an. Hier kann man Interpret oder Songtitel eingeben und die Anfrage abschicken. So landet man direkt auf der Anmeldeseite von songtexte-24.de.
Compete.com liefert die Information, dass im April 2010 mit über 74 % beinahe 3/4 aller Besucher über lyrics.de auf die Webseite songtexte-24.de gelockt wurden. Betrieben wird lyrics.de bzw. music-lyrics.com laut Impressum wieder einmal von Dr. Matthias Mönch. Die Domain lyrics.de gehört allerdings einem Paul-Uwe Schulze in Vetschau OT Raddusch.
Inkassomethoden
Wer wird als Geldeintreiber aktiv?
Erfahrungen und Gegenwehr

Wenn Sie sich reingelegt fühlen
Wenn Sie nicht ausdrücklich und nachweislich auf Ihr Widerrufsrecht hingewiesen wurden, können Sie auch noch zu einem späteren Zeitpunkt widerrufen. Machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch! Mehr Info
Wenn Sie sich reingelegt fühlen: stellen sie Strafanzeige - Informieren Sie den Verbraucherschutz - Schreiben sie eine Anfechtungserklärung wegen Irrtums oder arglistiger Täuschung
Mehr Infos, was man tun sollte
Strittige Forderungen sind nicht Schufa-fähig! Falls mit einem Schufa-Eintrag gedroht wird
Wenden Sie sich mit Ihren Unterlagen an die Beschwerdestelle der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V (Kontaktinfo hier)
Wie man sich richtig verhält, wenn man in die Kostenfalle getappt ist und Post von einer Inkassofirma bzw. einem Anwalt bekommt, lesen Sie am Beispiel condome.tv
Das zuständige Gewerbeamt (hier: Stadtverwaltung Eisenach, Postfach 1462, 99804 Eisenach) informieren. In einem Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 06.11. 2002, Az. 1 K 5028/01, wurde entschieden, dass allein wettbewerbswidriges Verhalten eine Gewerbeuntersagung nach sich ziehen könne. Mehr Info

Suchmaschinenbetreiber informieren
Damit Suchmaschinenbetreiber wie Google reagieren und solche Kunden endgültig bannen, braucht es den Einsatz vieler. Sind Sie über eine Suchmaschine auf ein irreführendes Angebot gestoßen?
Raffen Sie sich auf und wenden Sie Sich an den Customer-Support der Suchmaschinen-Anbieter mit Bitte um Sperrung der Angebote (Kontaktmöglichkeiten findet man in der Regel über das Impressum der betreffenden Suchmaschine)
Hier ein Beispiel, das Sie auf Ihren Fall anpassen müssten
Die Bankkonten
Informieren Sie die Bank über Ihre Erfahrungen mit der Firma. Banken können Firmenkonten sperren, wenn sie die Geschäftspraktiken einer Firma nicht billigen. Damit helfen Sie anderen!
Musterbrief - Hier ein Beispiel für eine erfolgreiche Kontosperrung
März 2010 Commerzbank Leipzig BLZ 860 400 00 KTO 201 644 200
Erfahrungsberichte
Dass Sie nicht allein reingefallen sind, zeigen und beweisen die (anonymisiert veröffentlichten) Betroffenenberichte - Schicken Sie uns bitte Ihre Beschreibung, wie Sie auf die Masche dieser Firma reingefallen sind. Informieren Sie diese Seite über neue Domains, Verkaufsmethoden, Prozesse, Bankverbindungen, Adressen, Namen der Verantwortlichen, schicken Sie uns die Rechnung, Mahnungen, Briefumschläge mit Poststempel etc
Damit helfen Sie uns und anderen! Kontakt Erfahrungsberichte

Die Infrastruktur

Nico Neugeboren
Nico Neugeboren und Ronny Neugeboren, ein enger Weggefährte von Abzocker Michael Burat, dürften in einem verwandtschaftlichen Verhältnis stehen. Mehr Hintergrundinfos bei abzocknews.de
ist auch Domaininhaber von privat-kranken-versichert.com, 123gamedownload.com
nutzt auch die Adresse Liebenauer Strasse 58, 06110 Halle / Deutschland
betreibt weiters die Firma Easy Content Ltd., Julius-Lippold-Straße 18, 99817 Eisenach
Eisenach
Eine Anschrift in Eisenach, wo die Webtains GmbH ihren Sitz hat, nutzt auch Christian Riebold, der ebenfalls mit unserer Ansicht nach irreführenden Download-Angeboten aktiv ist. Mehr Info
Webtains GmbH
Die Firma ist auch Domaininhaber von wetterfrosch-24.de (März 2010)- Diese Abofalle wird betrieben von der Wetterfrosch 24 GmbH, Hermansstieg 13, 20354 Hamburg, Telefon: 040/4213567, Telefax: 040/4213568, Geschäftsführer: Jürgen Kamps
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Beitrag  sany Mo Jul 05, 2010 11:40 pm

Hallo,
leider bin iich auch auf die Seite routenplaner-service.de reingefallen. Wollte auch nur mal krz was nachschauen und hoffte hier auf bessere Karten zu treffen, da Anmeldung erforderlich.
Dummerweise habe ich auf die Schnelle nicht auf evtl. Gebühren geachten und auch überhaupt nicht mit gerechnet. (sowas ist mir noch nie passiert - grrrrrrrrrr...)
Nach der Bestätigung und Feststellung, dass die Seite kein Stück besser ist - ich ehrlich gesagt ich nicht mal mit klar kam - hab ich genauer reingeschaut, da ich immer so schnell wie möglich meine Kontaktdaten wieder löschen lasse. Und was sehe ich da? Ein Abbo über 24 Monate!
Habe sofort (max. 1 Std. nach Anmeldung) an die in den AGB angebenene Adresse: widerruf@webtains.de meinen Widerruf geschickt. Keine Reaktion. Am nächsten Tag gleich noch mal und eine Woche später wieder. Keine Reaktion! Jetzt komme ich aus dem Urlaub und finde eine Mail vor, in der sie mir die Rechnung schicken und behaupten, ich hätte nun 14 Tage getestet und nicht von meinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht. Hammer, oder? Habe jetzt noch mal auf die Rechnung geantwortet und dieser widersprochen. Soll ich mir nun gleich einen Anwalt suchen, oder erst mal ignorieren? Meine persönlichen Daten haben sie nicht, da ich diese prinzipiell nicht angebe. Weder Name, Adresse noch Geburtstag. War das jetzt ein Fehler?
Wer kann helfen oder hat ähnliche Erfahrungen gemacht? Sad Evil or Very Mad
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Beitrag  Admin Di Jul 06, 2010 5:34 pm

Hallo sany,

so wie ich das sehe, hast du also nicht deinen richtigen Namen angegeben sondern nur deine Emailadresse. Somit hätten die, ich sage es mal in Anführungszeichen "Betrüger" nicht deine korrekten Daten. ( Name, Adresse usw ).

Somit ist kein Vertrag zustande gekommen!
Lass dich nicht von weiteren Mails mit : "Wir haben Ihre IP-Adresse!" einschüchtern. Selbst wenn sie diese haben, wissen sie nur, welchen Telefonanbieter du hast Smile Mehr nicht!

Diese Art von Nutzlosfirmen werden auch niemals ein gerichtliches Mahnverfahren beantragen, weil sie dann durch das prüfende Gericht entlarvt werden und selbst bestraft werden. Somit brauchst du keinerlei Bedenken haben.
Wie du in unserem Forum und auch diversen anderen sehen kannst, gibt es viele Möglichkeiten mit der Masche Geld zu verdienen. Die sich sogar lohnt. Denn bezahlen nur 100 von 1000 Opfern, haben die Betrüger einen satten Gewinn von 18.200 Euro!!!!

Ich kann nur raten NICHT zu zahlen. Einfach ignorieren und Brief aufbewahren für evtl. rechtliche Schritte. Aber eins gilt immer! Nicht einschüchtern lassen!
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Beitrag  Admin Di Jul 06, 2010 5:46 pm

Habe noch was interessantes gefunden. Das passt zu sany. Kleiner Tipp. hör dir die hinweise an, ob man zahlen soll
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Beitrag  sany Di Jul 06, 2010 8:23 pm

Hallo Admin,
danke für die schnelle Information. Deine Hinweise decken sich mit dem, was ich mir auch denke - nicht zahlen!
Den Vertrag habe ich geschlossen, das war dumm weil ich nicht gesehen habe, des es kostenpflichtig ist. Insofern kann ich nicht behaupten, dass ich von nichts weiß. No
Was mich aber noch beschäftigt:
Den Widerrruf habe ich sofort am selben Tag gemacht - aber nicht per Brief-Einschreiben, sondern per Mail. Ebenso die weiteren Versuche. (Die Mails habe ich noch).
Auch gegen die Rechnung habe ich per Antwortfunktion widersprochen, incl. Anlagen des Vertragswiderspruchs. Eine Reaktion habe ich natürlich nicht bekommen...
Du schreibst jetzt was von "Brief aufheben". Hat eine Mail hier in diesem Fall keinen Wert? Ich finde es schon sehr seltsam, dass man online Verträge schließt (ohne Prüfung der Daten etc. - sie aber nicht widerrufen kann).
Was würde denn passeren, wenn ich meine Mailadresse einfach lösche? Es handelt sich um eine Aliasadresse, die ich nur für solche Zwecke nutze, wäre also kein Problem für mich.
Vielen lieben Dank für Deine Beiträge
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Beitrag  Admin Di Jul 06, 2010 8:50 pm

Also,

du bist einen Vertrag eingegangen, das stimmt. Aber, ich glaube du sagtest, dass du deinen richtigen namen nicht angegeben hast. Wenn das so ist, dann hast du keinen Vertrag abgeschlossen. Wenn du doch deine richtigen Namen und Adresse angegeben hast, dann hast du einen Vertrag.

So nun zu dem Widerruf:
Du hast per Mail einen Widerruf geschrieben. Dieser ist auch anzuerkennen von Firmen. Denn es gibt auch im Internet ein 7 - 14 Tägiges Widerrufsrecht. Egal ob Abo oder Kauf. Auch im Internet! Fraglich ist nur die Wahl der Variante, ob per Mail oder Brief. Die Beste ist natürlich der Breif, weil man da selbst nachverfolgen kann, dass er auch angekommen ist. Bei einer Mail halt nicht. Aber beides ist zulässig. Nur ob du eine Antwort auf deine MAils bekommst ist fraglich Smile Ich denke nicht. Den wie du geschrieben hast, haben die abgewartet und dann behauptet, du hast die testzeit überschritten.

LAss dich nicht einschüchtern, ganz einfach. Die wird es bald nicht mehr geben Smile Solle man ein Inkassounternehmen die Forderung einklagen, schau im Internet, ob das Inkassounternehmen schon negativ bekannt ist. Wenn ja, dann weiterhin ignorieren. Wenn du keine Zweifel haben solltest, kontaktiere es, fordere eine Vollmacht des Gläubigers an und zwar das Original. Meist können die das nicht schicken, weil sie keins haben Smile Also, Thema gegessen. HAbe dir was hilfreiches rausgesucht:

Vollmacht oder Abtretung?

Wenn das Inkassounternehmen für den Gläubiger außergerichtlich tätig wird, benötigt es dafür eine Vollmacht des Gläubigers, da dieser Eigentümer der Forderung bleibt. Der Erlös aus der Beitreibung der Forderung steht dem Gläubiger zu, das Inkassounternehmen erhält allerdings einen Anteil als Provision.

Tipp:
Lassen Sie sich diese Vollmacht vorlegen, wenn Sie Zweifel an der Seriosität des Inkassobüros haben. Kann keine Vollmacht vorgelegt werden, leisten Sie mit Hinweis auf die fehlende Vollmacht nur an Ihren ursprünglichen Gläubiger und nicht an das Inkassobüro.

In der Inkassobranche üblicher ist die „Inkassozession“. Hier erfolgt eine treuhänderische Abtretung der Forderung an das Inkassoinstitut (fiduziarische Abtretung). Nach außen erfolgt ein Gläubigerwechsel, im Innenverhältnis jedoch bleibt der ursprüngliche Altgläubiger Eigentümer der Forderung und trägt das volle wirtschaftliche Risiko. D.h., dass nach außen hin das Inkasso als neuer Gläubiger erscheint, nach innen hin jedoch der Altgläubiger Eigentümer der Forderung bleibt.

Viele Inkassobüros kaufen allerdings auch die Forderungen der Gläubiger für einen vergleichsweise niedrigeren Preis auf. Solche Forderungsaufkäufe finden in Paketen statt. Der Aufkaufpreis liegt in der Regel zwischen 5 und 10% des Nennwertes. Das Inkassobüro tritt anschließend dem Schuldner gegenüber als neuer Gläubiger auf und versucht, die gesamte Forderung einzutreiben. Auf diese Weise erzielen Inkassounternehmen große Gewinne. Die Eintreibung der Forderung erfolgt über ein sehr differenziertes Mahnverfahren Dazu gehören Mahnbriefe (mit einem häufig drohenden Tonfall), Hausbesuche und Telefoninkasso. Das Mahnrotationsverfahren von Inkassounternehmen.

Tipp:
Im Falle des Aufkaufs einer Forderung muss Ihnen das Inkassounternehmen eine entsprechende Abtretung der Forderung durch den ursprünglichen Gläubiger vorlegen können, falls dies nicht geschieht, leisten Sie keine Zahlungen an das Inkassoinstitut, sondern mit Hinweis auf die fehlende Abtretung nur an den ursprünglichen Gläubiger.

Das Problem ist aber, dass man nur schwer erkennen kann, ob nun eine Inkassozession oder ein Forderungsverkauf stattgefunden hat. In beiden Fällen besteht eine Abtretung, in der inhaltlich lediglich der Rechtsübergang bestätigt ist. Über das Innenverhältnis gibt die Abtretung keine Auskunft. Wenn das Inkassoinstitut nicht von sich selbst behauptet, die Forderung gekauft zu haben, hilft im Zweifel nur das bestreiten der Inkassogebühren. Dann liegt es am Inkassoinstitut, nachzuweisen, dass nur eine treuhänderische Abtretung vorliegt.

Muss ich Inkassokosten zahlen?

Grundsätzlich muss der Schuldner dem Gläubiger den Schaden, den er durch seine Nichtzahlung bzw. verspätete Zahlung verursacht hat als Verzugsschaden erstatten. Rechtsanwaltkosten gehören immer zum Verzugsschaden, den der Schuldner übernehmen muss.

Die Kosten eines Inkassounternehmens müssen jedoch dann nicht vom Schuldner erstattet werden, wenn der Gläubiger Anhaltspunkte dafür hatte, dass der Schuldner zahlungsunfähig oder zahlungsunwillig ist. In diesen Fällen waren keine außergerichtliche Zahlung zu erwarten und die Einschaltung eines Inkassobüros, das lediglich außergerichtlich tätig werden darf, nicht erfolgsversprechend. Durch die anschließend notwendige Einschaltung eines Rechtsanwaltes, der die entsprechenden gerichtlichen Schritte einleiten darf (gerichtliches Mahnverfahren, Klage) entstehen somit doppelte Kosten für den Schuldner, die er nicht erstatten muss.

Falls Sie zahlungsunfähig sind, teilen Sie dies Ihrem Gläubiger umgehend mit und fordern Sie ihn auf, die Angelegenheit nicht an ein Inkassounternehmen abzugeben. Musterbrief: Mitteilung Zahlungsunfähigkeit. Denken Sie daran, eine Kopie dieses Schreibens für Ihre Unterlagen anzufertigen!

Falls in einem anschließenden gerichtlichen Mahnverfahren, Inkassokosten mittituliert werden, legen Sie dagegen Teil-Widerspruch innerhalb der Frist ein (näheres dazu unter „Der Mahnbescheid ist da - Rechtsbehelfe in der Zwangsvollstreckung)

Falls das Inkassounternehmen die Forderung aufgekauft hat, kann es natürlich keine Inkassokosten geltend machen. Inkassounternehmen dürfen jedoch nach höchstrichterlicher Entscheidung Rechtsanwälte zur gerichtlichen Durchsetzung der Forderung einschalten.


Ich hoffe ich konnte dir wieder helfen. Denke bitte daran, dass ich keine Juristischen Hilfen leisten darf, da ich kein Rechtsanwalt bin. Das sind lediglich Tipps ( rechtlich gesehen) Smile
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Beitrag  sany Di Jul 06, 2010 9:03 pm

> Aber, ich glaube du sagtest, dass du deinen richtigen namen nicht angegeben hast. Wenn das so ist, dann hast du keinen Vertrag abgeschlossen.< Richtig kein Name, kein korrektes Geburtdatum, keine korrekte Anschrift (es könnt die Adresse vielleicht geben, aber nicht in Verbindung mit dem angegebenen Namen). Kann das nicht als arglistische Täuschung angesehen werden?
Hast Du noch eine Idee zu der evtl. Löschung der Mailadresse?
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routenplaner.de & routenplaner-service.de Empty Täuschung

Beitrag  Admin Di Jul 06, 2010 9:28 pm

Arglistige Täuschung Smile

Na das will ich dann sehen, dass die Dich dann anzeigen Razz Die werden Dich nicht anzeigen, wenn sie selbst Straftaten machen .....ganz sicher nicht.

Also du kannst die Mailadresse löschen, macht aber kein sinn, denn zum Zeitpunkt deiner Anmeldung bei routenplaner hattest du sie trotzdem....aber egal, du bist auf der sicheren Seite. Ein Vertrag kommt nur zustande, wen eindeutig Name, Adresse, Geb.Datum angegeben ist. Es reicht nicht die IP Adresse und eine Emailadresse
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Beitrag  sany Di Jul 06, 2010 9:35 pm

abwarten und Teetrinken study ... und mich an weiteren netten Schreiben erfreuen Wink
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Beitrag  Admin Di Jul 06, 2010 9:38 pm

Genau das ist die richtige einstellung.

und sorry, ich führe jetzt gerade wartungsarbeiten durch, also nicht wundern, dass das forum die farben wechselt
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Beitrag  Admin Di Jul 06, 2010 9:52 pm

Falls es demnächst noch Probleme gibt, halte mich auf dem laufenden. Wäre schön zu erfahren wie es bei dir weitergeht. Da die Falle im Netz neu ist.
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routenplaner.de & routenplaner-service.de Empty Re: routenplaner.de & routenplaner-service.de

Beitrag  Holle Mo Jul 19, 2010 7:22 pm

Hallo,
meine freundin ist auch auf routenplaner.de reingefallen.
Sie hat aber leider ihren richtigen Namen und Adresse angegeben.
Nun sind 4 Wochen vergangen und hat jetzt die Zahlungsaufforderung bekommen.
Sie hat dann sofort gekündigt, routenplaner.de hat dann sogar eine Bestätigung per E-email geschickt.
Dennoch, so schrieb die Firma, sollen wir die 96 € überweisen, da wir die 2 Wochen Kündigungsfrist nicht eingehalten haben.
Ich habe ihr gesagt sie solle nicht zahlen, obwohl alles gegen uns spricht.
Wie sollen wir jetzt reagieren?
Liebe Grüße Holle


Holle

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routenplaner.de & routenplaner-service.de Empty Nicht zahlen

Beitrag  Admin Di Jul 20, 2010 3:36 pm

Da ich kein Anwalt bin, darfst Du meine Ratschläge nicht juristisch nehmen. Das vorne weg.

Aber wie Du in allen anderen Beiträgen lesen kannst, solltest Du nicht zahlen, egal was ist. Denn die müssen Dir erstmal beweisen, dass Du einen GÜLTIGEN Vertrag eingegangen bist, ohne getäuscht worden zu seien.

Zweitens ist diese Firma bestens bekannt und auch bei etwaigen Staatsanwaltschaften, sodass die Firma niemals das Geld juristisch einklagen wird, da diese dann selbst einen am Ars... kriegt wegen Betrug. Es werden Mahnungen kommen, aber niemals ein MAhnbescheid vom Gericht. Darum musst du dir keine Sorgen machen!

Ob jetzt ein Rechtsanwalt oder Inkasso auf dich zukommt ist was anderes, aber selbst diese gehören mit zu dem NEtzwerk und arbeiten gemeinsam Hand in Hand mit der Firma um das GEld besser eintreiben zu können. Denn INKASSO hört sich immer schlimm an, ist es aber nicht, gerade nicht wenn BEtrüger mit im Spiel sind.

Ganz einfach, lasst euch nicht einschüchtern, bleibt geduldig, ihr werdet zwar BRiefe bekommen, aber das wird sich irgendwann von ganz allein wieder beruhigen. Denn es dauert nicht lange, dann hat die Staatsanwaltschaft den Laden dicht gemacht.


Was ich auch empfehlen kann, ist zur VErbraucherzentrale zu gehen und den Fall melden, denn wird es von vielen Leuten gemeldet, schalten die sich auch mit ein und machen die auch platt. Und es ist für Euch kostenlos. Aber die werden euch auch sagen, dass ihr nichts machen sollt. Ihr braucht auch kein Anwalt, das Geld könnt ihr euch sparen, ihr seid im Recht. Es sei denn ihr habt GEld, dann könnte Euer Anwalt diese Firma auch platt machen, aber in der Regel reicht einfach nur Gedult und das ganze endet von ganz allein.
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routenplaner.de & routenplaner-service.de Empty Re: routenplaner.de & routenplaner-service.de

Beitrag  Miagy Mo Jan 03, 2011 12:00 pm

Hallo ....
Frage meinerseits:
selbes Problem mit einer Abwandlung .. aufgrund der Drohungen wurde die erste Zahlung geleistet ... nun steht bald die "2." Rate an .. hab ich ne Möglichkeit mir das Geld zu sparen ????

Miagy

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routenplaner.de & routenplaner-service.de Empty Re: routenplaner.de & routenplaner-service.de

Beitrag  Admin So Jan 30, 2011 9:55 am

Das scheint ja ein ganz heißes Thema zu sein. Hat es immer noch nicht aufgehört mit den Firmen?

Warum zahlst du überhaupt. Hör sofort auf damit! Wenn du kein Geld hast, dann kannst du nicht zahlen! Such dir`n Anwalt. Wenn du keinen bezahlen kannst, geh zum Gericht, lass dir einen Beratungshilfeschein für Anwälte ausstellen und dann geh zu einem guten Anwalt, der regelt das alles. Aber zahlen niemals. Wenn du einmal angebissen hast, lassen die dich nicht mehr in Ruhe
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