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Abmahnfalle IPhone
:: Ebay
Seite 1 von 1
Abmahnfalle IPhone
Diese Seite beschäftigt sich mit den bekannten Gmail Abmahnungen von Herrn
Sebastian Eble, Preu, Bohlig & Partner, er vertritt den Abmahner und Multimillionär Daniel Giersch.
Ich wende mich an Sie, weil ich vor etwas über einem Jahr einen Ebayhandel betrieb, dort auch Iphones Online verkaufte.
Die Iphones wurden legal und ganz einfach in England gekauft, und dann hier in Deutschland angeboten. Als das Iphone 3G auf den Markt kam, kaufte ich eins in Italien, ganz legal im Vodafone Shop, neu und verschweisst.
Ich verkaufte es an einen Herrn Sebastian Eble, der es auch prompt bezahlte und erhielt. Kurz darauf bekam ich eine Abmahnung von Herrn Eble, seines Zeichens Anwalt von Herrn Daniel Giersch, einem in Monaco und Bel Air lebenden Multimillionär, welcher hier in Deutschland die Rechte am Markennamen Gmail besitzt, und schon erfolgreich gegen Google klagte, Google darf diesen Namen hier in Deutschland nicht mehr verwenden.
Aufgrund der Abmahnung wurde mir die Geschäftsgrundlage entzogen, ich stimmte also zu, und schloss mein Geschäft im Februar 2009 endgültig. Herr Eble klagt aber weiter gegen mich, natürlich vor dem Landgericht, so das ich mir teuer einen Anwalt nehmen musste. Grund der Klage ist ein kleines Feature mit dem Namen Gmail, welches Google im Ausland weiterhin in die Iphones einbringt.
Diese werden jedoch ganz legal in allen Vodafone Shops in Italien und Griechenland angeboten, so dass der Grundsatz Unwissenheit schützt vor Strafe nicht hier sicher nicht gilt, als Europäer darf ich ja in der EU zollfrei kaufen und verkaufen. Mich stört also neben all dem Ärger, das Herr Eble, bzw Giersch hier kleine Händler fertig macht, sich an diesen bereichert, wo aber doch Google der Verantwortliche für das Feature ist. Nun, zum einen bin ich als Krankenpfleger nicht in der Lage, die Unsummen, die Herr Eble von mir fordert zu bezahlen, mein Anwalt war schon sehr teuer, den musste ich mir nehmen, da die Sache ja wohlweislich vors Landgericht ging ( die meisten zahlen dann, um weitere Kosten zu vermeiden). Zum anderen weiss auch kaum jemand über die Machenschaften von Herrn Eble/Giersch Bescheid, die gekauften Iphones behalten die beiden übrigens, als Testkauf, wie es heisst, also nebst der eingeklagten Summen.
Oft wird, wenn Sie sich über Herrn Giersch bei Google informieren, Herr Giersch als David gegen Goliath bezeichnet ( es wird vergessen, das Herr Giersch Multi Multi Millionär ist).
Seit März 2009 konnte ich das Problem eingrenzen durch Vorwarnungen an alle Verkäufer, dies hat dazu geführt das Abmahnungen zum Thema nur noch theoretisch stattfinden
Sie haben ein Apple iPhone aus dem Ausland mitgebracht und möchten dieses nun auf ebay verkaufen? Vorsicht, das kann teuer werden!
Seit 15. Dezember 2008 rollt eine Abmahnwelle über viele Anbieter importierter iPhones hinweg. Der Grund: bei importierten iPhones ist unter Einstellung > Mail, Kontakte, Kalender > Account hinzufügen die Wort-/Bildmarke "Gmail" zu sehen. Außerdem liegt dem iPhone eine Bedienungsanleitung bei auf der u.U. das Gmail-Logo zu sehen ist.
Genau hier liegt der Hase im Pfeffer: die Namensrechte für "Gmail" liegen in Deutschland bei einem Herrn Daniel Giersch. (Googlen Sie mal nach "iPhone Giersch Gmail").
Daniel Giersch ist bereits erfolgreich gegen Google, Apple und T-Mobile, teilweise gerichtlich vorgegangen, und hat hiermit entsprechende Summen eingefahren. In Deutschland heisst "Gmail" deswegen offiziell "Google Mail", und auch in den von T-Mobile angebotene iPhones sind alle Vorkommen von "Gmail" durch "Google Mail" ersetzt. .
In der ersten Abmahnwelle am 15. Dezember 2008 sind mindestens zwei Dutzend Anbieter importierter iPhones von Daniel Giersch, vertreten durch die Kanzlei Preu Bohlig & Partner abgemahnt worden. Der Streitwert wurde hierbei mit EUR 150.000,- angesetzt. Prinzipiell ist Herr Giersch im Recht. Auch wenn die Details der Abmahnung Fragen zulassen, so sind die Chancen für den Abgemahnten aus einer evtl. gerichtlichen Auseinandersetzung siegreich herauszugehen doch eher als gering einzustufen. Es bleibt also letztendlich nur die Option der Abmahnung Folge zu leisten, und die beigefügte Unterlassungserklärung (ggf. in modifizierter Form) zu unterzeichnen.
Was bedeutet das in der Konsequenz?
Mit Abgabe der Unterlassungserklärung verplichtet man sich
die Anwaltkosten von Daniel Giersch zu zahlen: ca. EUR 1.800,- (Preu Bolig setzt den Streitwert für gewöhnlich großzügigerweise auf EUR 100.000 herab, auf dessen Grundlage das Anwaltshonorar berechnet wird)
Preu & Bohlig die Kosten für den Testkauf des iPhones bei Ihnen zu erstatten, obwohl Sie das Gerät nicht zurückerhalten
Daniel Giersch während einer von ihm gesetzten Abverkaufsfrist eine Provision für jedes verkaufte iPhone zu zahlen
Nach Ablauf dieser Frist keine iPhones mehr anzubieten.
Fazit: iPhones anbieten kann teuer werden!
Sicher fragen Sie sich warum dennoch ausländische iPhones auf ebay angeboten werden!? Drei Möglichkeiten:
Privatpersonen, die sich der Rechtslage und des Risikos nicht bewusst sind.
Professionelle Anbieter, die bereits abgemahnt wurden und/oder im Bilde sind, und über entsprechende Firmware-Patches verfügen, die alle Vorkommen von "Gmail" im iPhone zu "Google Mail" ändern.
Das angebotene Gerät ist ein original deutsches iPhone von T-Mobile (welche in der Regel aber "gelocked" sind, und somit nur mit T-Mobile-SIM-Karten funktionieren).
Man kann also nur dringend davon abraten ein paar iPhones aus dem Urlaub mitzubringen und auf den schnellen Euro nebenbei zu spekulieren!
Apples iPhone dürften auch dieses Jahr wieder ein beliebtes Geschenk unter dem Tannenbaum sein – wer sich jedoch ein iPhone 3G aus dem Urlaub mitgebracht hat oder auf sonstige Art und Weise importiert hat, um dieses in Deutschland weiterzuverkaufen, dem droht nun Ärger.
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Auf dem iPhone wird nämlich als eine vorab eingestellte Option „Gmail“ angezeigt, was das Einrichten eines E-Mail-Kontos auf dem iPhone zum Abrufen der unter dem E-Mail-Service GoogleMail eingegangen eigenen E-Mails erleichtern soll.
Was in anderen Ländern kein Problem ist, kann in Deutschland schnell zu einer Abmahnung für die Verkäufer des iPhone 3G führen. Das Problem an dieser Stelle ist, dass nämlich nicht etwa Google in Deutschland die Markenrechte an dem Begriff „gmail“ besitzt, sondern der Unternehmer Daniel Giersch, der in der voreingestellten Option seine Markenrechte verletzt sieht. Nach Ausführungen der Rechtsvertreter von Herrn Giersch sollen der Hersteller Apple und der Exklusivvermarkter in Deutschland, T-Mobile, bereits im Sommer 2008 entsprechende Unterlassungserklärungen in dieser Sache abgegeben haben.
Fazit:
Jeder Verkäufer sollte für sich selbst entscheiden, ob er das Risiko eingehen möchte, durch den Verkauf eines entsprechenden iPhones 3G eine Abmahnung von Daniel Giersch zu erhalten – inwiefern das manuelle Ändern von der voreingestellten Option Abhilfe schaffen würde und sich der Artikel dennoch als „neu“ anpreisen ließe, sei einmal dahingestellt.
Man sieht also, man kann auch gewinnen....
Marke Gmail in der Schweiz für nichtig erklärt
Wie das schweizer Handelsgericht in Zürich mitteilt, hat es im Namensstreit zwischen Google und dem Hamburger Jungunternehmer Daniel Giersch dem Suchmaschinenriesen Recht gegeben. Der Rechtsstreit dreht sich um den Namen Gmail, unter dem sowohl Google als auch Giersch eigene Maildienste anbieten. Giersch bietet seinen Service zwar erheblich länger an, aber Google konnte sich in Zürich mit seiner Auffassung durchsetzen, dass Giersch seine Marke nur habe eintragen lassen, um sie teuer zu verkaufen.
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Das Gericht begründet das Urteil unter anderem mit ernsten Zweifeln an der Gebrauchsabsicht des Beklagten Giersch zum Zeitpunkt der Markenhinterlegung. Es sei davon auszugehen, dass Giersch die Marke Gmail in der Schweiz mit der Absicht hinterlegt habe, von der Klägerin finanzielle oder andere Vorteile zu erlangen. Damit erklärten die Handelsrichter Gierschens Marke Gmail für nichtig.
Den Streitwert bezifferte das Gericht auf 100.000 Franken. Das deutsche Unternehmen, das derzeit 2500 Kunden führt, trägt die Gerichtsgebühr von 13.000 Franken und hat eine Prozessentschädigung von 15.300 Franken an Google zu entrichten. Einen Sieg in diesem in diversen Ländern Europas geführten Rechtsstreit konnte Giersch im Juli 2007 in Hamburg verbuchen.
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.06.2008, Az. 10 W 64/08 § 12 UWG
Das OLG Düsseldorf hat darauf hingewiesen, dass die Kosten für ein im Rahmen eines Testkaufs erworbenes Gerät lediglich Zug um Zug gegen Rückübertragung von Eigentum und Besitz am Gerät zu erstatten sind,
wenn der Anspruch des ursprünglichen Verkäufers des Gerätes ohne weiteres konkretisierbar ist. Bereits das OLG München (Beschluss vom 16.03.2004, Az. 29 W 867/04) hatte in diesem Sinne entschieden.
Unter anderem Daniel Giersch (Link: iPhone), Inhaber der deutschen Marke „Gmail” hatte in der Vergangenheit (erfolglos) für die Kosten des Testkaufs Erstattung verlangt, ohne aber im Gegenzug das betreffende Gerät zurückgeben zu wollen.
Hier einige Ebay Namen von Herrn Eble, sowie Leute, die als Testkäufer für ihn arbeiten:
Ebayname Preubo-Sebastian Eble
Ebayname Preusf-Sebastian Eble
Alexandros Koutsoukos-Testkäufer
Peter A. Sevdigin-Testkäufer Ebayname my*joop
Hakan Sarioglu-EBAY Name hakanidis1987
Diese Seite wird noch erweitert, sobald wir mehr haben, bei sachdienlichen Informationen, mailen Sie uns einfach an
:: Ebay
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