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Der Rekord liegt bei 47 Benutzern am Mi Dez 28, 2011 9:49 pm

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Sa Mai 18, 2024 7:13 pm

Die Suche hat 59 Ergebnisse ergeben Admin

Immer noch nicht gestellt

Hallo,

also ich wohne ca. 20 km vom angeblichen Firmensitz von tectrain24. Die Adresse “Rheinalle 14 in Duisburg” ist ein weiß/beiges Wohnhaus. Das Haus hatvon links angefangen eine kleine Garageneinfahrt, Eingangstür und 2 Fenster unten. Drüber sind nur Fenster. Also Wohnhaus.

Die einzigste Firma, die Ihren Sitz dort hat ist eine gewisse Firma “Boese Bereederung GmbH & Co.KG ”

Mehr nicht!!!!

Also die Firma existiert dort auch nicht. Ich sch

ätze, dass der Herr Hähnel in Paderborn wohnt, aber das zeigen uns ja gleich die Macher von Akte11

WOW….er hat sogar Stellenausschreibungen, ich glaub da bewerb ich mich mal

Achso, er arbeitet mit JOOMLA auf seinem Server. Das spricht von einem sehr unprofessionellem Geschäftsmodel


So schrieb uns der Kunde Stefan J.:

Zur Sache: Ich habe am 23.12.2009 übers Internet bei der Firma TecTrain24.com einen Fernseher bestellt und per Paypal bezahlt. Angebliche Lieferzeit 3 – 4 Tage. Da nun im Weihnachtsgeschäft der ein oder andere Artikel mal ausverkauft sein kann habe ich schon mit einer Verzögerung der Lieferung gerechnet.

Am 03.01.2010 bekam ich dann eine Mail, dass der Artikel ab dem 15.01.2010 wieder lieferbar wäre. Ich warte also.

Am 11.01.2010 kam dann eine Mail, dass der Artikel im Zulauf sei und ab dem 03.02.2010 verfügbar ist und falls mir die Wartezeit zu lang sein sollte man mir den Kaufbetrag zurückerstatten würde.
Da der Kaufpreis aber sehr günstig war habe ich mich entschlossen weiter zu warten.

Am 10.02.2010 bekam ich eine Mail, dass die Rückerstattung des Kaufpreises über Paypal nicht möglich sei, worauf ich antwortete das meine Geduld nun zu ende sei und ich mein Geld zurück haben will. Habe TecTrain24 eine Frist gesetzt und meine Kontodaten für die Rückerstattung angegeben.

Seitdem habe ich von TecTrain24 nichts mehr gehört.

Herr J. hat seinem Schreiben ein Fax des Paypal Belegs über 348,97 für einen LG 32 Zöller Flat-Fernseher beigefügt.

Weiterhin wird tectrain24 seit 16.12.2009 auf gegen-abzocke.com heiß diskutiert.

Auf der WOT Bewertung für tectrain24 sprechen Verbraucher mehrfach von Betrug und Abzocke sowie schlechten Kundenerfahrungen.

Hier die Scorecard zu tectrain24

Grund genug für uns zu sagen, daß wir bei diesem shop zu äusserster Vorsicht raten.

Update: Inzwischen (07-05-2010) ist die Katze wohl aus dem Sack: auf mehreren Foren sprechen enttäuschte Verbraucher von ihren Erfahrungen

Hier zu den Meinungen einiger Verbraucher zu tectrain:

auf auktionshilfe.info

auf shopauskunft.de

auf Chiponline

auf PCWelt

weil der shop noch immer online ist veröffentlichen wir hier das

Impressum (per 1. März 2010)

TecTrain24

Inh. Dirk Hähnel

Güntherstraße 11

47051 Duisburg

Fon: 02065 6934

Fax: 02065 6934 38

www.tectrain24.com

info@tectrain24.com

USt.-IdNr.: 134/5852/0325

Das Impressum wurde zwischenzeitlich geändert:

Update des IMPRESSUM per 26.8.2010

TecTrain24

Inh. Dirk Hähnel

Güntherstraße 11

47051 Duisburg

Fon: 0203-289 05 07

Fax: 0203-289 05 09

www.tectrain24.com

info@tectrain24.com

clearing@tectrain24.comUSt.-IdNr.: DE268538507

eine whois Anfrage zur Domainregistrierung ergab am 26.8.2010:

domain: tectrain24.com
created: 11-Sep-2009
last-changed: 07-Jan-2010
registration-expiration: 11-Sep-2010

nserver: ns65.1und1.de
nserver: ns66.1und1.de

status: CLIENT-TRANSFER-PROHIBITED

registrant-firstname: Dirk
registrant-lastname: Haehnel
registrant-organization: TecTrain
registrant-street1: Andreasstr. 38
registrant-pcode: 33098
registrant-city: Paderborn
registrant-ccode: DE
registrant-phone: +49.5251282910

admin-c-firstname: Dirk
admin-c-lastname: Haehnel
admin-c-organization: TecTrain
admin-c-street1: Andreasstr. 38
admin-c-pcode: 33098
admin-c-city: Paderborn
admin-c-ccode: DE
admin-c-phone: +49.5251282910

tech-c-firstname: Hostmaster
tech-c-lastname: EINSUNDEINS
tech-c-organization: 1&1 Internet AG
tech-c-street1: Brauerstr. 48
tech-c-pcode: 76135
tech-c-city: Karlsruhe
tech-c-ccode: DE
tech-c-phone: +49.721913747660
tech-c-fax: +49.72191374246

bill-c-firstname: Hostmaster
bill-c-lastname: EINSUNDEINS
bill-c-organization: 1&1 Internet AG
bill-c-street1: Brauerstr. 48
bill-c-pcode: 76135
bill-c-city: Karlsruhe
bill-c-ccode: DE
bill-c-phone: +49.721913747660
bill-c-fax: +49.72191374246

Allgemein gilt:

nicht vorschnell vermeintliche Schnäppchen bestellen. Bei shops die nur gegen Vorkasse liefern ist immer größte Skepsis angebracht.

http://www.tectrain24.com

wir raten zu Vorsicht bei diesem onlineshop weil es offensichtlich Probleme gibt: viele schlechte W.O.T. Bewertungen sprechen Bände – enttäuschte Kunden schreiben z.B.:

“VORSICHT Bxxx – schickt keine Ware geht nicht an Telefon keine Reaktion Finger Weg sonst ist das Geld weg… Strafanzeige läuft!!”

Wir raten zu äusserster Vorsicht bei diesem shop!

Lesen Sie auch diesen Artikel auf Facto24 – hier gibt es neue Adressen für tectrain24. Was es damit auf sich hat wissen wir noch nicht. HIER WEITER

Nachdem sich die Firma tectrain24.com bei uns gemeldet hat, haben wir um ein Statement gebeten. Dieses steht momentan noch aus.

UPDATE:

Warum Kunden der Firma Tectrain24 vergeblich auf ihre Ware warten. Timo L. hat im Juni eine Digitalkamera für rund 545 Euro bestellt. Als die Lieferzeit statt einer Woche plötzlich drei Monate dauern soll, storniert der Familienvater seine Bestellung – doch sein Geld hat der Mann bis heute nicht wieder gesehen! Auch Isa K. aus München hat bei Tectrain24 bestellt – das PC-Netzteil kam aber nie an! So ergeht es zahlreichen Kunden der dubiosen Firma. AKTE findet die Verantwortlichen von Tectrain24. Gestern Morgen sind Reporter exklusiv dabei, als die Kriminalpolizei die Geschäftsräume der Firma durchsucht.

Jetzt ist die Katze aus dem Sack……sehen Sie das aktuelle Video zum Thema tectrain24 von dem Besuch der AKTE-Reporter und der Hausdurchsuchung von der Kripo:



UPDATE per 9.10.2010

zur Zeit macht tectrain24 die Geschäfte über diese Domain:

http://www.tectrain24.org

auch hierfür gilt unsere Mahnung zur

Vorsicht mit diesem dubiosen shop !

UPDATE(28.11.) und neuer Artikel zu TT24:

HELFT ALLE MIT DEN TECTRAIN ZU STOPPEN

Update vom 5.2.2011:

tectrain24.com und tectrain24.org hat momentan alle Waren von der Seite entfernt und leitet um auf:

http://www.myt4u.com/

wo es ebenfalls (noch??) keine Waren zu kaufen gibt !
von Admin
am Di Feb 08, 2011 10:09 pm
 
Suchen in: Tectrain24
Thema: Immer noch nicht gestellt
Antworten: 0
Gesehen: 2386

Routinemäßige Überprüfung Ihres Vertrages

lt. der Firma TOPScout in Kitzingen, die meine
Adresse an ein Maklerbüro verkauft aht, ahebn die wiederum meine Adresse von diesem laden in Berlin. Dies ist eindeutig der Versender der unerträglichen SPAMS:
eov2.de/ads/pkv-simple/impressum.html

Richvestor GmbH
Katharinenstr. 12
10711 Berlin
GF: Frau H.Baumgart.
von Admin
am So Jan 30, 2011 12:39 pm
 
Suchen in: Spam
Thema: Routinemäßige Überprüfung Ihres Vertrages
Antworten: 2
Gesehen: 2156

Routinemäßige Überprüfung Ihres Vertrages

kk-handlungsbedarf.com
tages-verdienst.com
gratis-verdienst.com
netto-erhoehen.net
jetzt-kk.com
2010-ende.com
2011aktion.com
2011-frist.com
kk-2011.com
netto-2011.com
endspurt-2010.com
wechsler-2011.net
2011wechsel.net
Lena Schulte [lena.schulte@ihre-pkv-2011.com]
Lisa Schulte [info@pruef-vertrag.net]
Lisa Schulte [info@vertrag-pruefen.com]

billing-organization: Privacy GG Limited
billing-name: Pedres Camillo
billing-street: Albert Street 99
billing-city: Belize City
von Admin
am So Jan 30, 2011 12:39 pm
 
Suchen in: Spam
Thema: Routinemäßige Überprüfung Ihres Vertrages
Antworten: 2
Gesehen: 2156

Routinemäßige Überprüfung Ihres Vertrages

Neuerdings sind sehr viele Spammails im Umlauf die zwar etwas vom Inhalt unterschiedlich sind, aber alle das selbe bezwecken und vom selben Absender sind.


Folgende Mail:

Sehr geehrte(r) XXXXXXX,

wir haben festgestellt, dass Sie zur Zeit möglicherweise in einem Krankenkassentarif versichert sind, der Ihnen kein optimales Preis/Leistungsverhältnis bietet.

Daher sollten Sie noch heute prüfen, ob Sie optimal versichert sind - oder ob Ihre Krankenkasse Sie über den Tisch zieht.

Private Krankenversicherungen wollen hohe Gewinne machen - daher berechnen sie oft viel zu hohe Beiträge. Dagegen wehren wir uns.

Prüfen Sie, ob auch Ihre Krankenkasse zu teuer ist!

Unser OnlineCheck dauert nur eine Minute und verschafft Ihnen Gewissheit.
Das sollte Ihnen Ihre Gesundheit wert sein!

Vergleichen Sie kostenlos und unverbindlich auf:

http://www.heute-noch-sparen.net/D116-Z9144162/

Wir engagieren uns ehrenamtlich - daher fallen für Sie natürlich keine Kosten an.

Vielleicht haben Sie auch den besten Tarif - viele Gesellschaften sind fair, das sollten Sie jedoch zur Sicherheit überprüfen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen helfen konnte.


Mit freundlichen Grüßen aus Berlin,

Stephanie Henning
Verband zur Sicherung der Interessen
deutscher Privatpatienten
von Admin
am So Jan 30, 2011 12:38 pm
 
Suchen in: Spam
Thema: Routinemäßige Überprüfung Ihres Vertrages
Antworten: 2
Gesehen: 2156

routenplaner.de & routenplaner-service.de

Das scheint ja ein ganz heißes Thema zu sein. Hat es immer noch nicht aufgehört mit den Firmen?

Warum zahlst du überhaupt. Hör sofort auf damit! Wenn du kein Geld hast, dann kannst du nicht zahlen! Such dir`n Anwalt. Wenn du keinen bezahlen kannst, geh zum Gericht, lass dir einen Beratungshilfeschein für Anwälte ausstellen und dann geh zu einem guten Anwalt, der regelt das alles. Aber zahlen niemals. Wenn du einmal angebissen hast, lassen die dich nicht mehr in Ruhe
von Admin
am So Jan 30, 2011 9:55 am
 
Suchen in: Routenplaner
Thema: routenplaner.de & routenplaner-service.de
Antworten: 17
Gesehen: 6632

Unser Forum wird zugespamt

Diese Mail fand ich plötzlich in meinem Postfach hier im Forum


Hallo,
Ich bin auch Jacob & Webmaster so lieb Webmaster Ich brauche ein paar Gifs, Webtains, Casino, Karten, icontent und Hotel verwandten Seiten und meine Seiten sind wohlauf in großen Suchmaschinen engines.Your Eingang ist sehr schätzte ich möchte Ihnen gratulieren für dass, während der Suche in Google habe ich Ihre Website gefunden und als wir beide im ähnlichen Bereich Ich mag die Verknüpfung mit Ihrer Websites austauschen würde.

Ich habe einige gesunde Content-Seiten in meiner Webseiten und geben Ihnen ein paar gesunde Links von meiner Websites.

Also, wenn Sie daran interessiert sind, dann bitte senden Sie mir Ihren Link Details mit meinen Seiten. Ich werde aktivieren Sie Ihre Links innerhalb von wenigen Minuten.

Ich kann Ihnen versichern, dass Sie gute Suchmaschinen-Wert aus unserem Link. Wenn Sie nicht der betreffenden Person, dann freundlicherweise diese Mail an den Webmaster besorgt.

<a href="http://www.icontent-gmbh.net/"> icontent </a>

Mit freundlichen Grüßen,
Jacob.
jacob@magicdicecasino.com
von Admin
am So Jan 30, 2011 9:52 am
 
Suchen in: Spam
Thema: Unser Forum wird zugespamt
Antworten: 0
Gesehen: 11240

Das darf nicht wahr sein!!!

Da bekomme ich doch echt hier als Admin eine dubiose Mail:

Antrag auf Linkaustausch
Hinweis: Dies ist eine Zeit-Mailer und kann nicht als Spam auf jeden Fall berücksichtigt werden. Bitte antworten Sie mir zurück und wir werden eine E-Mail an Linktausch werden

**************************************************
internetspielen@live.com
Lieber Webmaster,

Ich besuchte Ihre Website und fand es sehr nützlich, zufrieden sein.
Ich lade Sie zu einem Link-Tausch (3-Wege-Link) auf unserer Website (s).



Falls Sie an allen Standorten verbinden müssen, würden wir wieder zwei Links aus verschiedenen Bereichen haben.

Wie Sie wissen, Backlinks hilft, mehr Verkehr auf unserer Website, um so höher die Platzierung in den Suchmaschinen erreichen zu generieren.

Bei Interesse kontaktieren Sie mich.

Mit freundlichen Grüßen,
Sabrina Foster



Also der Text ist ja mal in einem ganz schlechten Deutsch. Wer glaubt denn jetzt bitte, dass es erstens eine Deutsche Firma ist? Zweitens, was ist das jetzt genau? Das hat man mir ja auch nicht gesagt. Naja, ein neuer Fall für den Papierkorb
von Admin
am Mo Okt 25, 2010 7:59 pm
 
Suchen in: internetspielen@live.de
Thema: Das darf nicht wahr sein!!!
Antworten: 0
Gesehen: 1035

Handyabzocker werden immer dreister

Der Schock kommt mit der nächsten Handyabrechnung: Immer mehr Smartphone-Nutzern werden teure Abonnements für Klingeltöne untergeschoben. Manche tappen mit nur zwei Klicks in die Falle – und merken es erst Wochen später, wenn die Handyabrechnung kommt. Zwar arbeiten die meisten Anbieter von Telefonmehrwertdiensten seriös, doch schwarze Schafe gibt es immer wieder. Das wissen auch die Mobilfunkbetreiber. Aber sie verdienen an jedem Abo, egal, wie es zustande kam.
Tim Reiser wollte zuerst gar nicht glauben, was da auf seinen Handyabrechnungen stand: Einmal 32 Euro, dann nochmal 38 Euro hatte ihm der Mobilfunkanbieter O2 für sogenannte Mehrwertdienste in Rechnung gestellt. In der Detailansicht war zigmal der Betrag von 2,99 Euro aufgeführt. Wofür, das konnte sich der Mediengestalter aus Stuttgart nicht erklären. In der Spalte vor dem Betrag stand schlicht "Content". Auch ein Anruf bei O2 brachte erst mal wenig Aufklärung. Denn die Mobilfunkanbieter wissen nicht, wie die Beträge zustande kommen, sie leiten nur die Forderungen von Drittanbietern weiter - und verweisen bei Nachfragen auch an diese oder einen Zwischenhändler.


Mit zwei Klicks in die Abofalle?
So auch im Fall von Tim Reiser: "Ich bin mit zwei von diesen Drittanbietern in Kontakt gewesen, einer heißt Bob Mobile, einer heißt Net Mobile – wobei die mir schon geschrieben haben, dass sie nur als Dienstleister für die Abrechnungen zuständig sind – und die, die eigentlich dahinter stecken, nennen sich dann Guerilla Mobile." Diese Firma wiederum gehört zur Bob Mobile AG, die schon seit längerem in vielen Internetforen mit dem Stichwort "Abzocke" verbunden wird. Bei der zuständigen Staatsanwaltschaft in Düsseldorf liegen mehr als 300 Betrugsanzeigen vor. Die schweizerische Swisscom stellte die Zusammenarbeit mit Bob Mobile vergangenes Jahr ein, weil es zu viele Kundenbeschwerden gab.
Wie Tim Reiser nach vielen Telefonaten und E-Mails erfuhr, soll er bei der Guerilla Mobile Berlin GmbH ein Abonnement bestellt haben, was ihn alle zwei, drei Tage jeweils 2,99 Euro kostete. "Sie sagen, ich hätte eine Benachrichtigung bekommen, darüber, was es kosten wird, wie ich es kündigen kann, diese ganzen Pflichtangaben. Hab' ich aber nicht. Ich weiß nicht, was ich bestellt habe, ich weiß nicht, wodurch ich das auslöse, an welchem Tag diese 2,99 Euro abgebucht werden, an welchem nicht – ich hab keine Ahnung."
Ein Abo übers Handy - ohne die Handynummer einzugeben
Glaubt man Tim Reisers Beteuerungen, liegt der Verdacht nahe, dass er einem Trick aufgesessen ist, der zum völligen Unverständnis vieler Verbraucher ganz legal ist. Das Stichwort heißt WAP-Billing: In manchen Apps für das iPhone wird Werbung eingeblendet. Einmal darauf geklickt, geht das iPhone ins Internet, auf eine sogenannte WAP-Seite. Wer nun unvorsichtig ist und hier ein zweites Mal klickt, kann schon ein Abo abgeschlossen haben. Tim Reiser brauchte also nicht einmal seine Handynummer eingeben oder eine SMS schicken.


Eng verbunden: Mobilfunkbetreiber und Klingeltonindustrie
Die Mobilfunkanbieter, die an jedem Abo kräftig mitverdienen, leisten den Anbietern solcher Mehrwertdienste bereitwillig technische Unterstützung, indem sie die Handynummer des mobilen Surfers weiterleiten: Wer mit einem Smartphone auf einer Werbeseite unbedacht etwas anklickt, hinterlässt zunächst nur eine IP-Adresse. Doch die Mobilfunkanbieter können dieser IP-Adresse eine Handynummer zuweisen und geben sie dann weiter an Firmen wie die Net Mobile AG, die unter anderem für Bob Mobile und Guerilla Mobile die technische Abwicklung besorgt. Das bestätigte etwa die Pressestelle der Telekom: "Wir bieten Anbietern eine Schnittstelle an, damit sie Handynummern aus IP-Adressen entschlüsseln."
Klaus Schulze von E-Plus erläutert, dass dazu die verschlüsselten Daten der SIM-Karte benutzt werden. "Hat ein Drittanbieter einen Vertrag mit uns, entschlüsseln wir ihm diese Daten." Allerdings, schränkt Schulze ein, dürften die Drittanabieter die so erlangte Handynummer nur zur Abrechnung nutzen, wenn sie zusichern, dass eine E-Mail-Bestätigung vom Kunden vorliegt. Fazit: Ein Abo kann über die Handynummer abgerechnet werden, obwohl der Kunde diese Handynummer nirgends eingegeben hat.


Ilse Aigner rät, hart zu bleiben
Wolfgang Zwick aus Herrenberg hat einen ähnlichen Fall recherchiert, nachdem auf der Mobilfunkrechnung seiner Tochter unerklärliche Abbuchungen auftauchten. Er schilderte das Problem auf der Internetseite von Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner. Die Ministerin riet ihm, gegenüber den Abzockern hart zu bleiben und das Geld zurück zu fordern. "Der Anspruch des Unternehmens setzt einen Vertragsabschluss voraus. War sich ein Vertragspartner nicht bewusst, einen entgeltpflichtigen Vertrag abzuschließen, ist kein Vertrag zustande gekommen", schreibt die CSU-Politikerin.
Kein Erfolg vor Gericht
Doch die Staatsanwaltschaft in Düsseldorf hat die Strafanzeige von Wolfgang Zwick gegen Bob Mobile eingestellt, so wie alle weiteren auch. Der Staatsanwalt schrieb ihm, es sei "nicht auszuschließen, dass eine Anmeldung für eines der Produkte des Unternehmens mit Ihrer Handynummer erfolgt ist, [...] dass jemand aus Ihrem Bekannten- oder Familienkreis die Anmeldung mit Ihrem Handy oder Ihrer Handynummer vorgenommen hat" oder "dass ein unbekannter Täter auf der Webseite der Firma Bob Mobile Ihre Handynummer eingegeben hat und Sie unbewusst per SMS die Anmeldung bestätigt haben".
Aber kann so tatsächlich ein gültiger Vertrag zustande kommen? Der Karlsruher Rechtsanwalt Benedikt Klas aus Karlsruhe meint: Nein. "Es ist gesetzlich deutlich geregelt, dass im elektronischen Geschäftsverkehr und bei Fernabsatzverträgen der Unternehmer dem Kunden eindeutige, transparente Angaben machen muss, zum Beispiel darüber wie der Vertrag zustande kommt, zum Widerrufsrecht, bei Abonnements über die Mindestlaufzeit. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen auf jeden Fall bei Vertragsabschluss oder unmittelbar danach dem Kunden in Textform zur Verfügung gestellt werden, also per E-Mail oder SMS." Und zwar jene AGB, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gelten. Einfach einen Link auf der Webseite zu setzen genüge nicht, denn dann könnten die AGB auch im Nachhinein verändert werden.

Das böse Erwachen kommt mit der nächsten Rechnung
Auf mehrmalige Nachfrage in einem weiteren Fall legte Guerilla Mobile keinerlei belastbare Beweise für einen Vertragsabschluss vor, sondern schickte lediglich den Quellcode seiner Internetseite mit ein paar später eingesetzten Daten. Rechtsanwalt Klas, der bereits erfolgreich gegen Abofallen-Betreiber im Internet vorgegangen ist, erkennt verblüffend ähnliche Muster: "Das Geschäftsgebahren von Guerilla Mobile beziehungsweise Bob Mobile macht auf jeden Fall einen sehr unseriösen Eindruck."
"Freiwillige Selbstkontrolle" – ein stumpfes Schwert
Einen recht radikalen Ansatz, die schwarzen Schafe aus dem ansonsten seriösen Markt zu drängen, verfolgt derzeit Frank Johannsen. Nachdem er selbst für ein unfreiwillig abgeschlossenes Abo bezahlen sollte, sammelt der Wirtschaftsinformatiker derzeit Stimmen für seine Petition, die er online beim Bundestag einreichen will. Danach sollen Mobilfunkanbieter bei neuen Verträgen die Drittanbieter erst mal aussperren. Nur auf expliziten Wunsch der Kunden sollte die Klingelton-Industrie dann Zugriff auf die Handyrechnung erhalten.
Johannsens Fall ist besonders perfide: Offenbar hatte er auf die Werbung des US-Anbieters Cellfish Media geklickt. Dieser hat erst kürzlich eine deutsche Niederlassung namens Mydoo gegründet, die zwar schon kräftig abrechnet, aber im Impressum weder eine Handelsregister- noch eine Umsatzsteuer-ID-Nummer aufweist, wie es das Fernabsatzgesetz vorschreibt. So wie auch die Guerilla Mobile nutzt Mydoo ein Inkassounternehmen, um mit den Kunden abzurechnen. Im Fall von Frank Johannsen tauchte auf der Rechnung der Dienstleister Ericsson IPX mit Sitz in Schweden auf. Merkwürdig: Diese Firma ist nicht Mitglied beim Verein "Freiwillig Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste", der einen Verhaltenskodex für die Branche entwickelt hat. Die Telekom und andere Mobilfunkanbieter verweisen aber immer wieder auf diesen Kodex und betonen, nur mit Drittanbietern zusammen zu arbeiten, die sich daran halten. Dieser Verhaltenskodex allerdings legitimiert genau das Vorgehen – mit zwei Klicks zum Abo –, das bei so vielen Verbrauchern auf völliges Unverständnis stößt.
Offenbar sind sich einige der genannten Drittanbieter wie auch die Mobilfunkanbieter durchaus bewusst, dass ihre vermeintlichen Kunden oftmals überhaupt nicht die Absicht hatten, zu Kunden zu werden: "Aus Kulanz" erstatten sie die Beträge ganz oder teilweise, wenn sich Kunden allzu penetrant über die Abzocke beschweren.
von Admin
am Mo Okt 25, 2010 7:54 pm
 
Suchen in: Guerilla Mobile Berlin GmbH
Thema: Handyabzocker werden immer dreister
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Abmahnfalle IPhone

Admin - Suchen Eu-iphone-mit-gmail-200x300

Diese Seite beschäftigt sich mit den bekannten Gmail Abmahnungen von Herrn


Sebastian Eble, Preu, Bohlig & Partner, er vertritt den Abmahner und Multimillionär Daniel Giersch.


Ich wende mich an Sie, weil ich vor etwas über einem Jahr einen Ebayhandel betrieb, dort auch Iphones Online verkaufte.

Die Iphones wurden legal und ganz einfach in England gekauft, und dann hier in Deutschland angeboten. Als das Iphone 3G auf den Markt kam, kaufte ich eins in Italien, ganz legal im Vodafone Shop, neu und verschweisst.
Ich verkaufte es an einen Herrn Sebastian Eble, der es auch prompt bezahlte und erhielt. Kurz darauf bekam ich eine Abmahnung von Herrn Eble, seines Zeichens Anwalt von Herrn Daniel Giersch, einem in Monaco und Bel Air lebenden Multimillionär, welcher hier in Deutschland die Rechte am Markennamen Gmail besitzt, und schon erfolgreich gegen Google klagte, Google darf diesen Namen hier in Deutschland nicht mehr verwenden.

Aufgrund der Abmahnung wurde mir die Geschäftsgrundlage entzogen, ich stimmte also zu, und schloss mein Geschäft im Februar 2009 endgültig. Herr Eble klagt aber weiter gegen mich, natürlich vor dem Landgericht, so das ich mir teuer einen Anwalt nehmen musste. Grund der Klage ist ein kleines Feature mit dem Namen Gmail, welches Google im Ausland weiterhin in die Iphones einbringt.

Diese werden jedoch ganz legal in allen Vodafone Shops in Italien und Griechenland angeboten, so dass der Grundsatz Unwissenheit schützt vor Strafe nicht hier sicher nicht gilt, als Europäer darf ich ja in der EU zollfrei kaufen und verkaufen. Mich stört also neben all dem Ärger, das Herr Eble, bzw Giersch hier kleine Händler fertig macht, sich an diesen bereichert, wo aber doch Google der Verantwortliche für das Feature ist. Nun, zum einen bin ich als Krankenpfleger nicht in der Lage, die Unsummen, die Herr Eble von mir fordert zu bezahlen, mein Anwalt war schon sehr teuer, den musste ich mir nehmen, da die Sache ja wohlweislich vors Landgericht ging ( die meisten zahlen dann, um weitere Kosten zu vermeiden). Zum anderen weiss auch kaum jemand über die Machenschaften von Herrn Eble/Giersch Bescheid, die gekauften Iphones behalten die beiden übrigens, als Testkauf, wie es heisst, also nebst der eingeklagten Summen.


Oft wird, wenn Sie sich über Herrn Giersch bei Google informieren, Herr Giersch als David gegen Goliath bezeichnet ( es wird vergessen, das Herr Giersch Multi Multi Millionär ist).


Seit März 2009 konnte ich das Problem eingrenzen durch Vorwarnungen an alle Verkäufer, dies hat dazu geführt das Abmahnungen zum Thema nur noch theoretisch stattfinden


Sie haben ein Apple iPhone aus dem Ausland mitgebracht und möchten dieses nun auf ebay verkaufen? Vorsicht, das kann teuer werden!


Seit 15. Dezember 2008 rollt eine Abmahnwelle über viele Anbieter importierter iPhones hinweg. Der Grund: bei importierten iPhones ist unter Einstellung > Mail, Kontakte, Kalender > Account hinzufügen die Wort-/Bildmarke "Gmail" zu sehen. Außerdem liegt dem iPhone eine Bedienungsanleitung bei auf der u.U. das Gmail-Logo zu sehen ist.


Genau hier liegt der Hase im Pfeffer: die Namensrechte für "Gmail" liegen in Deutschland bei einem Herrn Daniel Giersch. (Googlen Sie mal nach "iPhone Giersch Gmail").


Daniel Giersch ist bereits erfolgreich gegen Google, Apple und T-Mobile, teilweise gerichtlich vorgegangen, und hat hiermit entsprechende Summen eingefahren. In Deutschland heisst "Gmail" deswegen offiziell "Google Mail", und auch in den von T-Mobile angebotene iPhones sind alle Vorkommen von "Gmail" durch "Google Mail" ersetzt. .


In der ersten Abmahnwelle am 15. Dezember 2008 sind mindestens zwei Dutzend Anbieter importierter iPhones von Daniel Giersch, vertreten durch die Kanzlei Preu Bohlig & Partner abgemahnt worden. Der Streitwert wurde hierbei mit EUR 150.000,- angesetzt. Prinzipiell ist Herr Giersch im Recht. Auch wenn die Details der Abmahnung Fragen zulassen, so sind die Chancen für den Abgemahnten aus einer evtl. gerichtlichen Auseinandersetzung siegreich herauszugehen doch eher als gering einzustufen. Es bleibt also letztendlich nur die Option der Abmahnung Folge zu leisten, und die beigefügte Unterlassungserklärung (ggf. in modifizierter Form) zu unterzeichnen.

Was bedeutet das in der Konsequenz?

Mit Abgabe der Unterlassungserklärung verplichtet man sich
die Anwaltkosten von Daniel Giersch zu zahlen: ca. EUR 1.800,- (Preu Bolig setzt den Streitwert für gewöhnlich großzügigerweise auf EUR 100.000 herab, auf dessen Grundlage das Anwaltshonorar berechnet wird)
Preu & Bohlig die Kosten für den Testkauf des iPhones bei Ihnen zu erstatten, obwohl Sie das Gerät nicht zurückerhalten
Daniel Giersch während einer von ihm gesetzten Abverkaufsfrist eine Provision für jedes verkaufte iPhone zu zahlen
Nach Ablauf dieser Frist keine iPhones mehr anzubieten.
Fazit: iPhones anbieten kann teuer werden!

Sicher fragen Sie sich warum dennoch ausländische iPhones auf ebay angeboten werden!? Drei Möglichkeiten:
Privatpersonen, die sich der Rechtslage und des Risikos nicht bewusst sind.
Professionelle Anbieter, die bereits abgemahnt wurden und/oder im Bilde sind, und über entsprechende Firmware-Patches verfügen, die alle Vorkommen von "Gmail" im iPhone zu "Google Mail" ändern.
Das angebotene Gerät ist ein original deutsches iPhone von T-Mobile (welche in der Regel aber "gelocked" sind, und somit nur mit T-Mobile-SIM-Karten funktionieren).

Man kann also nur dringend davon abraten ein paar iPhones aus dem Urlaub mitzubringen und auf den schnellen Euro nebenbei zu spekulieren!
Apples iPhone dürften auch dieses Jahr wieder ein beliebtes Geschenk unter dem Tannenbaum sein – wer sich jedoch ein iPhone 3G aus dem Urlaub mitgebracht hat oder auf sonstige Art und Weise importiert hat, um dieses in Deutschland weiterzuverkaufen, dem droht nun Ärger.

Anzeige
Auf dem iPhone wird nämlich als eine vorab eingestellte Option „Gmail“ angezeigt, was das Einrichten eines E-Mail-Kontos auf dem iPhone zum Abrufen der unter dem E-Mail-Service GoogleMail eingegangen eigenen E-Mails erleichtern soll.

Was in anderen Ländern kein Problem ist, kann in Deutschland schnell zu einer Abmahnung für die Verkäufer des iPhone 3G führen. Das Problem an dieser Stelle ist, dass nämlich nicht etwa Google in Deutschland die Markenrechte an dem Begriff „gmail“ besitzt, sondern der Unternehmer Daniel Giersch, der in der voreingestellten Option seine Markenrechte verletzt sieht. Nach Ausführungen der Rechtsvertreter von Herrn Giersch sollen der Hersteller Apple und der Exklusivvermarkter in Deutschland, T-Mobile, bereits im Sommer 2008 entsprechende Unterlassungserklärungen in dieser Sache abgegeben haben.

Fazit:

Jeder Verkäufer sollte für sich selbst entscheiden, ob er das Risiko eingehen möchte, durch den Verkauf eines entsprechenden iPhones 3G eine Abmahnung von Daniel Giersch zu erhalten – inwiefern das manuelle Ändern von der voreingestellten Option Abhilfe schaffen würde und sich der Artikel dennoch als „neu“ anpreisen ließe, sei einmal dahingestellt.



Man sieht also, man kann auch gewinnen....

Marke Gmail in der Schweiz für nichtig erklärt

Wie das schweizer Handelsgericht in Zürich mitteilt, hat es im Namensstreit zwischen Google und dem Hamburger Jungunternehmer Daniel Giersch dem Suchmaschinenriesen Recht gegeben. Der Rechtsstreit dreht sich um den Namen Gmail, unter dem sowohl Google als auch Giersch eigene Maildienste anbieten. Giersch bietet seinen Service zwar erheblich länger an, aber Google konnte sich in Zürich mit seiner Auffassung durchsetzen, dass Giersch seine Marke nur habe eintragen lassen, um sie teuer zu verkaufen.

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Das Gericht begründet das Urteil unter anderem mit ernsten Zweifeln an der Gebrauchsabsicht des Beklagten Giersch zum Zeitpunkt der Markenhinterlegung. Es sei davon auszugehen, dass Giersch die Marke Gmail in der Schweiz mit der Absicht hinterlegt habe, von der Klägerin finanzielle oder andere Vorteile zu erlangen. Damit erklärten die Handelsrichter Gierschens Marke Gmail für nichtig.

Den Streitwert bezifferte das Gericht auf 100.000 Franken. Das deutsche Unternehmen, das derzeit 2500 Kunden führt, trägt die Gerichtsgebühr von 13.000 Franken und hat eine Prozessentschädigung von 15.300 Franken an Google zu entrichten. Einen Sieg in diesem in diversen Ländern Europas geführten Rechtsstreit konnte Giersch im Juli 2007 in Hamburg verbuchen.






OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.06.2008, Az. 10 W 64/08 § 12 UWG
Das OLG Düsseldorf hat darauf hingewiesen, dass die Kosten für ein im Rahmen eines Testkaufs erworbenes Gerät lediglich Zug um Zug gegen Rückübertragung von Eigentum und Besitz am Gerät zu erstatten sind,

wenn der Anspruch des ursprünglichen Verkäufers des Gerätes ohne weiteres konkretisierbar ist. Bereits das OLG München (Beschluss vom 16.03.2004, Az. 29 W 867/04) hatte in diesem Sinne entschieden.

Unter anderem Daniel Giersch (Link: iPhone), Inhaber der deutschen Marke „Gmail” hatte in der Vergangenheit (erfolglos) für die Kosten des Testkaufs Erstattung verlangt, ohne aber im Gegenzug das betreffende Gerät zurückgeben zu wollen.

Hier einige Ebay Namen von Herrn Eble, sowie Leute, die als Testkäufer für ihn arbeiten:

Ebayname Preubo-Sebastian Eble



Ebayname Preusf-Sebastian Eble



Alexandros Koutsoukos-Testkäufer



Peter A. Sevdigin-Testkäufer Ebayname my*joop

Hakan Sarioglu-EBAY Name hakanidis1987

Diese Seite wird noch erweitert, sobald wir mehr haben, bei sachdienlichen Informationen, mailen Sie uns einfach an
von Admin
am Mi Okt 20, 2010 6:02 pm
 
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Thema: Abmahnfalle IPhone
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Ein Geschäft für die ganze Familie

Genau man kann immer noch ein Widerspruch einreichen oder derartiges
von Admin
am Fr Sep 17, 2010 9:15 pm
 
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Thema: Ein Geschäft für die ganze Familie
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Was Winner Wiener Karussell

JA das Thema Wiener Karussell geht wohl echt langsam dem Ende hinzu, aber wir haben ja noch mehr spannende Themen Wink
von Admin
am Mo Sep 13, 2010 7:18 pm
 
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Thema: Was Winner Wiener Karussell
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www.mega-webspace.de ist Trey

Hoch da hab ich was nicht mitbekommen Wink

Ich selbst war ja auch mal Kunde von Trey. Bis er die Server offline gestellt hat.

Habe jetzt den Link mir mal angeguckt, aber wie es aussieht, gibt es die neue Seite auch nicht mehr Wink
von Admin
am Mo Sep 13, 2010 7:16 pm
 
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Thema: www.mega-webspace.de ist Trey
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Was Winner Wiener Karussell

Wegen Gewinnspielbetrugs in Millionenhöhe ermittelt die Staatsanwaltschaft Bielefeld im Südschwarzwald. Eine Bande soll binnen eines halben Jahres bis Anfang 2010 von Konten in ganz Deutschland unautorisiert 19 Millionen Euro abgebucht haben.
Vor zwei Wochen nahm die Polizei in Waldshut-Tiengen jenen Mann fest, den die Ermittler als zentrale Figur bei dem Betrug einschätzen: den 47-jährigen Schweizer Markus W. Bereits im April war das von ihm betriebene Hotel in Todtmoos durchsucht worden.
W. und seine Mittäter Thorsten S. und Daniela P., die in Bielefeld und Paderborn vier Callcenter betreiben, gingen nach einem von immer mehr Betrugsfirmen gehandhabten Muster vor, sagt die Staatsanwaltschaft.
von Admin
am So Aug 22, 2010 4:17 pm
 
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Thema: Was Winner Wiener Karussell
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Was Winner Wiener Karussell

Nettes Video, aber Fakten sprechen dagegen
von Admin
am So Aug 22, 2010 4:15 pm
 
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Was Winner Wiener Karussell

Ja das ist doch gut von Deiner Bank!

NAja da hast du wirklich recht, sagen wir mal ab 70 Jahren kontrollieren die Leute echt nicht ihre Kontoauszüge, bzw. Sie haben Angst etwas dagegen zu machen wenn Sie eine Abbuchung nicht kennen
von Admin
am Do Aug 19, 2010 6:26 pm
 
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Was Winner Wiener Karussell

Das stimmt. Das geht auch relativ fix. Falsche Abuchung innerhalb der gesetzlichen Frist einfach zurückbuchen
von Admin
am So Aug 15, 2010 2:01 pm
 
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Was Winner Wiener Karussell

JA es gibt illegaler Weise Datensätze die auch für viel Geld gehandelt werden. Daten werden typischer Weise von dubiosen CallCentern gespeichert und weiter verkauft
von Admin
am Do Aug 12, 2010 6:33 pm
 
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Was Winner Wiener Karussell

Ja es geht, die Verbraucherzentralen und Staatsanwaltschaften werden aktiv. Aber wie du siehst, es gibt viele andere Maschen an Geld zu kommen
von Admin
am Fr Aug 06, 2010 6:02 pm
 
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Da ich kein Anwalt bin, darfst Du meine Ratschläge nicht juristisch nehmen. Das vorne weg.

Aber wie Du in allen anderen Beiträgen lesen kannst, solltest Du nicht zahlen, egal was ist. Denn die müssen Dir erstmal beweisen, dass Du einen GÜLTIGEN Vertrag eingegangen bist, ohne getäuscht worden zu seien.

Zweitens ist diese Firma bestens bekannt und auch bei etwaigen Staatsanwaltschaften, sodass die Firma niemals das Geld juristisch einklagen wird, da diese dann selbst einen am Ars... kriegt wegen Betrug. Es werden Mahnungen kommen, aber niemals ein MAhnbescheid vom Gericht. Darum musst du dir keine Sorgen machen!

Ob jetzt ein Rechtsanwalt oder Inkasso auf dich zukommt ist was anderes, aber selbst diese gehören mit zu dem NEtzwerk und arbeiten gemeinsam Hand in Hand mit der Firma um das GEld besser eintreiben zu können. Denn INKASSO hört sich immer schlimm an, ist es aber nicht, gerade nicht wenn BEtrüger mit im Spiel sind.

Ganz einfach, lasst euch nicht einschüchtern, bleibt geduldig, ihr werdet zwar BRiefe bekommen, aber das wird sich irgendwann von ganz allein wieder beruhigen. Denn es dauert nicht lange, dann hat die Staatsanwaltschaft den Laden dicht gemacht.


Was ich auch empfehlen kann, ist zur VErbraucherzentrale zu gehen und den Fall melden, denn wird es von vielen Leuten gemeldet, schalten die sich auch mit ein und machen die auch platt. Und es ist für Euch kostenlos. Aber die werden euch auch sagen, dass ihr nichts machen sollt. Ihr braucht auch kein Anwalt, das Geld könnt ihr euch sparen, ihr seid im Recht. Es sei denn ihr habt GEld, dann könnte Euer Anwalt diese Firma auch platt machen, aber in der Regel reicht einfach nur Gedult und das ganze endet von ganz allein.
von Admin
am Di Jul 20, 2010 3:36 pm
 
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Falls es demnächst noch Probleme gibt, halte mich auf dem laufenden. Wäre schön zu erfahren wie es bei dir weitergeht. Da die Falle im Netz neu ist.
von Admin
am Di Jul 06, 2010 9:52 pm
 
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Genau das ist die richtige einstellung.

und sorry, ich führe jetzt gerade wartungsarbeiten durch, also nicht wundern, dass das forum die farben wechselt
von Admin
am Di Jul 06, 2010 9:38 pm
 
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Arglistige Täuschung Smile

Na das will ich dann sehen, dass die Dich dann anzeigen Razz Die werden Dich nicht anzeigen, wenn sie selbst Straftaten machen .....ganz sicher nicht.

Also du kannst die Mailadresse löschen, macht aber kein sinn, denn zum Zeitpunkt deiner Anmeldung bei routenplaner hattest du sie trotzdem....aber egal, du bist auf der sicheren Seite. Ein Vertrag kommt nur zustande, wen eindeutig Name, Adresse, Geb.Datum angegeben ist. Es reicht nicht die IP Adresse und eine Emailadresse
von Admin
am Di Jul 06, 2010 9:28 pm
 
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Also,

du bist einen Vertrag eingegangen, das stimmt. Aber, ich glaube du sagtest, dass du deinen richtigen namen nicht angegeben hast. Wenn das so ist, dann hast du keinen Vertrag abgeschlossen. Wenn du doch deine richtigen Namen und Adresse angegeben hast, dann hast du einen Vertrag.

So nun zu dem Widerruf:
Du hast per Mail einen Widerruf geschrieben. Dieser ist auch anzuerkennen von Firmen. Denn es gibt auch im Internet ein 7 - 14 Tägiges Widerrufsrecht. Egal ob Abo oder Kauf. Auch im Internet! Fraglich ist nur die Wahl der Variante, ob per Mail oder Brief. Die Beste ist natürlich der Breif, weil man da selbst nachverfolgen kann, dass er auch angekommen ist. Bei einer Mail halt nicht. Aber beides ist zulässig. Nur ob du eine Antwort auf deine MAils bekommst ist fraglich Smile Ich denke nicht. Den wie du geschrieben hast, haben die abgewartet und dann behauptet, du hast die testzeit überschritten.

LAss dich nicht einschüchtern, ganz einfach. Die wird es bald nicht mehr geben Smile Solle man ein Inkassounternehmen die Forderung einklagen, schau im Internet, ob das Inkassounternehmen schon negativ bekannt ist. Wenn ja, dann weiterhin ignorieren. Wenn du keine Zweifel haben solltest, kontaktiere es, fordere eine Vollmacht des Gläubigers an und zwar das Original. Meist können die das nicht schicken, weil sie keins haben Smile Also, Thema gegessen. HAbe dir was hilfreiches rausgesucht:

Vollmacht oder Abtretung?

Wenn das Inkassounternehmen für den Gläubiger außergerichtlich tätig wird, benötigt es dafür eine Vollmacht des Gläubigers, da dieser Eigentümer der Forderung bleibt. Der Erlös aus der Beitreibung der Forderung steht dem Gläubiger zu, das Inkassounternehmen erhält allerdings einen Anteil als Provision.

Tipp:
Lassen Sie sich diese Vollmacht vorlegen, wenn Sie Zweifel an der Seriosität des Inkassobüros haben. Kann keine Vollmacht vorgelegt werden, leisten Sie mit Hinweis auf die fehlende Vollmacht nur an Ihren ursprünglichen Gläubiger und nicht an das Inkassobüro.

In der Inkassobranche üblicher ist die „Inkassozession“. Hier erfolgt eine treuhänderische Abtretung der Forderung an das Inkassoinstitut (fiduziarische Abtretung). Nach außen erfolgt ein Gläubigerwechsel, im Innenverhältnis jedoch bleibt der ursprüngliche Altgläubiger Eigentümer der Forderung und trägt das volle wirtschaftliche Risiko. D.h., dass nach außen hin das Inkasso als neuer Gläubiger erscheint, nach innen hin jedoch der Altgläubiger Eigentümer der Forderung bleibt.

Viele Inkassobüros kaufen allerdings auch die Forderungen der Gläubiger für einen vergleichsweise niedrigeren Preis auf. Solche Forderungsaufkäufe finden in Paketen statt. Der Aufkaufpreis liegt in der Regel zwischen 5 und 10% des Nennwertes. Das Inkassobüro tritt anschließend dem Schuldner gegenüber als neuer Gläubiger auf und versucht, die gesamte Forderung einzutreiben. Auf diese Weise erzielen Inkassounternehmen große Gewinne. Die Eintreibung der Forderung erfolgt über ein sehr differenziertes Mahnverfahren Dazu gehören Mahnbriefe (mit einem häufig drohenden Tonfall), Hausbesuche und Telefoninkasso. Das Mahnrotationsverfahren von Inkassounternehmen.

Tipp:
Im Falle des Aufkaufs einer Forderung muss Ihnen das Inkassounternehmen eine entsprechende Abtretung der Forderung durch den ursprünglichen Gläubiger vorlegen können, falls dies nicht geschieht, leisten Sie keine Zahlungen an das Inkassoinstitut, sondern mit Hinweis auf die fehlende Abtretung nur an den ursprünglichen Gläubiger.

Das Problem ist aber, dass man nur schwer erkennen kann, ob nun eine Inkassozession oder ein Forderungsverkauf stattgefunden hat. In beiden Fällen besteht eine Abtretung, in der inhaltlich lediglich der Rechtsübergang bestätigt ist. Über das Innenverhältnis gibt die Abtretung keine Auskunft. Wenn das Inkassoinstitut nicht von sich selbst behauptet, die Forderung gekauft zu haben, hilft im Zweifel nur das bestreiten der Inkassogebühren. Dann liegt es am Inkassoinstitut, nachzuweisen, dass nur eine treuhänderische Abtretung vorliegt.

Muss ich Inkassokosten zahlen?

Grundsätzlich muss der Schuldner dem Gläubiger den Schaden, den er durch seine Nichtzahlung bzw. verspätete Zahlung verursacht hat als Verzugsschaden erstatten. Rechtsanwaltkosten gehören immer zum Verzugsschaden, den der Schuldner übernehmen muss.

Die Kosten eines Inkassounternehmens müssen jedoch dann nicht vom Schuldner erstattet werden, wenn der Gläubiger Anhaltspunkte dafür hatte, dass der Schuldner zahlungsunfähig oder zahlungsunwillig ist. In diesen Fällen waren keine außergerichtliche Zahlung zu erwarten und die Einschaltung eines Inkassobüros, das lediglich außergerichtlich tätig werden darf, nicht erfolgsversprechend. Durch die anschließend notwendige Einschaltung eines Rechtsanwaltes, der die entsprechenden gerichtlichen Schritte einleiten darf (gerichtliches Mahnverfahren, Klage) entstehen somit doppelte Kosten für den Schuldner, die er nicht erstatten muss.

Falls Sie zahlungsunfähig sind, teilen Sie dies Ihrem Gläubiger umgehend mit und fordern Sie ihn auf, die Angelegenheit nicht an ein Inkassounternehmen abzugeben. Musterbrief: Mitteilung Zahlungsunfähigkeit. Denken Sie daran, eine Kopie dieses Schreibens für Ihre Unterlagen anzufertigen!

Falls in einem anschließenden gerichtlichen Mahnverfahren, Inkassokosten mittituliert werden, legen Sie dagegen Teil-Widerspruch innerhalb der Frist ein (näheres dazu unter „Der Mahnbescheid ist da - Rechtsbehelfe in der Zwangsvollstreckung)

Falls das Inkassounternehmen die Forderung aufgekauft hat, kann es natürlich keine Inkassokosten geltend machen. Inkassounternehmen dürfen jedoch nach höchstrichterlicher Entscheidung Rechtsanwälte zur gerichtlichen Durchsetzung der Forderung einschalten.


Ich hoffe ich konnte dir wieder helfen. Denke bitte daran, dass ich keine Juristischen Hilfen leisten darf, da ich kein Rechtsanwalt bin. Das sind lediglich Tipps ( rechtlich gesehen) Smile
von Admin
am Di Jul 06, 2010 8:50 pm
 
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Niederlage für Olaf Tank: Sparkasse muss Skandal-Anwalt kein Konto führen

Die Sparkasse muss Kunden mit umstrittenen Erwerbsmethoden kein Konto einrichten: Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Osnabrück aufgehoben, nach der das Geldinstitut dem Rechtsanwalt Olaf Tank ein Konto zur Verfügung stellen muss. Über dieses Konto trieb Tank die Forderungen seiner Internet-Mandanten und seine Rechtsanwaltsgebühren ein.

Erfolg für die Sparkasse: Sie muss für Olaf Tank kein Konto führen. Damit ist die Sparkasse zunächst nicht länger verpflichtet, dem Rechtsanwalt für die Internetgeschäfte seiner Mandanten ein Konto zur Verfügung zu stellen. Tanks Kunden wurden immer wieder in Zusammenhang mit sogenannten Abo-Fallen im Internet gebracht: Unbemerkt und unbeabsichtig gehen Kunden dabei teure Abos ein.

Tank hatte vor dem Verwaltungsgericht darauf gepocht, dass die Sparkasse verpflichtet sei, ihm ein Konto einzurichten. Diese Verpflichtung verneinte jetzt das Oberverwaltungsgericht: Ein solcher Anspruch ergebe sich nicht aus dem Sparkassengesetz. Auch die Grundrechte des Rechtsanwalts seien nicht beeinträchtigt. Wenn die Sparkasse einen Renommeeschaden darlegen könne, sei sie berechtigt, die Einrichtung eines Kontos abzulehnen. Im vorliegenden Fall haben sich innerhalb von vier Wochen, nachdem die Sparkasse aufgrund der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Osnabrück das Konto eröffnen musste, mehr als 300 Beschwerden angehäuft.

Tank verdient sein Geld als Inkassoanwalt. Er treibt das Geld bei den Internetnutzern ein, die in Abo-Fallen unseriöser Portale getappt sind. Seit Jahren steht Olaf Tank wegen seines Geschäftsgebarens in der Kritik.

Als Konsequenz seiner Geschäftspraktiken bekam Rechtsanwalt Olaf Tank kein Konto mehr. Nun hat sich Olaf Tank mit Hilfe des Gerichts bei der Sparkasse in Osnabrück ein Konto erstritten.

Nach Auffassung des Gerichts besteht für die jeweilige öffentliche Sparkasse nach dem Niedersächsischen Sparkassengesetz die Pflicht, für die Bürger der Region und für die mittelständischen Gewerbetreibenden Bankdienstleistungen anzubieten. Das gelte auch für Personen, „deren öffentlichen Ansehen zumindest zweifelhaft erscheint“, wie das Gericht mitteilt.

Die Entscheidung im Eilverfahren ist noch nicht das letzte Wort. Das Gericht werde im Hauptverfahren eine „umfassendere Sachverhaltsermittlung vorzunehmen haben und voraussichtlich künftige Entscheidungen berücksichtigen können“, teilte das Gericht mit (Beschluss vom 29. 04.2010, – 1 B 9/10 -).
von Admin
am Di Jul 06, 2010 8:38 pm
 
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Thema: Niederlage für Olaf Tank: Sparkasse muss Skandal-Anwalt kein Konto führen
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routenplaner.de & routenplaner-service.de

Habe noch was interessantes gefunden. Das passt zu sany. Kleiner Tipp. hör dir die hinweise an, ob man zahlen soll
von Admin
am Di Jul 06, 2010 5:46 pm
 
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